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Information zur Thüringer Tierwohlförderung

Thüringer Betriebe, die für die Fördermaßnahme "T(h)ür Tierwohl" einen Förderbescheid für den Zeitraum 2023 bis 2027 erhalten haben, müssen laut der Förderrichtlinie bis zum 28. Februar 2024 einen Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde vorlegen. Im Verwendungsnachweis listen die Betriebe bzw. Tierhalter auf, welche Tiere in den jeweiligen beantragten und bewilligten Fördereinheiten im Jahr 2023 gehalten wurden. Dabei ist darauf zu achten, dass jede Tierbewegung, wie z. B. Zu- und Abgänge, Gruppen- und Weidewechsel tagaktuell dokumentiert werden muss.

Die Einpflegung dieser Daten erfolgt über das Portal PORTIA. Aktuell kommt es hierbei jedoch zu Verzögerungen, sodass eine entsprechende Freischaltung in PORTIA erst für Anfang Februar erwartet wird. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ist sich dieses Problems bewusst und bemüht sich um eine Verlängerung der Frist. Der Thüringer Bauernverband steht hierzu in engem Kontakt mit dem TMIL.

Wir möchten Sie bitten, die nächsten Tage zu nutzen, alle Informationen für die tagaktuelle Nachweisführung (Verifizierungsnachweis, Bestandsdokumentation, Weidetagebücher, Stallbücher, Stallkarten für die Fördereinheiten) aufzuarbeiten.

Wir informieren, sobald uns genauere Informationen zur Dokumentation von der Behörde vorliegen.

Thüringer Bauernverband e.V.
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99094 Erfurt

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