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Verbot der Betonspalten für Kälber ab 9. Februar 2024

Am 9. Februar 2024 endet die dreijährige Übergangsfrist für die Anpassung des Liegebereiches in der Kälberhaltung. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt vor, dass ab dem 9. Februar 2024 allen Kälbern im Alter von 15 Tagen

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