Am 24. Januar hat der Umweltausschuss der EU-Kommission die aktuelle Novelle zum Gentechnikgesetz mit 47 Stimmen dafür, 31 dagegen und 4 Enthaltungen angenommen. Dieser Vorgang ist ähnlich erstaunlich, wie die Ablehnung der Pflanzenschutzreduktionsstrategie „SUR“ im November 2023. Prominente Vertreter des Umweltausschusses, wie Martin Häusling, sprachen nach der Entscheidung von einem „Katastrophalen Abstimmungsergebnis für Umwelt und Verbraucherschutz“. Sicherlich kann kritisiert werden, dass eine Kennzeichnung beim Endprodukt nicht erfolgen muss, wenn das Produkt mittels Genom Editing in der Züchtung erzeugt wurde, wobei auch die Ökolandwirtschaft von den neuen Züchtungsmethoden im Hinblick der sich verändernden klimatischen Bedingungen profitieren wird. Immerhin ist die letzte Novelle des Gentechnikgesetzes über 20 Jahre her und bedarf dringend einer Anpassung an den herrschenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bereits 2019 und nochmal im vergangenen Jahr hat sich die Instanz der deutschen Wissenschaft, die Nationale Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“ zu einer Novelle positiv geäußert. Dabei fordert die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Leopoldina eine „evidenzbasierte Novellierung des europäischen Gentechnikrechts“. Ein Thema das aktuell noch für kontroverse Diskussionen unter den Ländern führt, ist das der Patentierbarkeit. Dabei sind sich Polen, Schweden, die Niederlande und Spanien uneinig. Polen ist gegen die Patentierbarkeit von NGT1-Pflanzen(Pflanzen die auch natürlich oder durch konventionelle Züchtung erzeugt werden könnten), Schweden, Niederlande und Spanien jedoch dafür. Der Agrar- und Umweltausschuss gleichermaßen haben gegen eine Patentierbarkeit gestimmt, was äußerst positiv zu bewerten ist und auch vom Deutschen Bauernverband vehement gefordert wird. Die Verhandlungen im Rat werden fortgesetzt. Das strittigste Thema bleibt aber weiterhin die Patentierbarkeit. Als nächstes wird nun die Plenarabstimmung stattfinden. Bislang ist diese für den 6./7. Februar vorgesehen.