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Fristverlängerung Förderung T(h)ür Tierwohl beachten!

Laut der Thüringer Förderrichtlinie T(h)ür Tierwohl ist der Verwendungsnachweis zu den tatsächlich gehaltenen Tieren je Maßnahmengruppe bis zum 28. Februar der Antrags- und Bewilligungsbehörde vorzulegen. Gegenstand ist dabei der tagaktuelle

 

Thüringer Bauernverband e.V.
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99094 Erfurt

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