Aufgrund der Haushaltssperre im Dezember letzten Jahres konnten für alle nicht gebundenen Verpflichtungsermächtigungen beim Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) keine Bewilligungen ausgesprochen werden. Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) hatte per E-Mail alle Antragnehmer, die auf eine Bewilligung warteten, darüber informiert.
Seit 16. Januar werden im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung von der LR wieder Bewilligungen im IuZ ausgesprochen. Die LR bearbeitet und bewilligt die vorliegenden Anträge im Rahmen der gegebenen haushalterischen Möglichkeiten sowie chronologisch, daher nach Antragseingang und mit hoher Priorität (bauliche Anlagen). Aufgrund der noch laufenden Haushalts-Verhandlungen, können wir derzeit noch keine abschließende Aussage dazu treffen, wie die Situation im Haushaltsjahr 2024 sein wird.
Nähere Informationen zum Förderprogramm gibt es unter https://www.rentenbank.de/bmel-zuschuesse/landwirtschaft/
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