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Umweltministerium hat NALAP-Richtlinie überarbeitet

Laut Informationen des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUN) wurde am 03. Juli die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP) im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht (Fundstelle: ThürStAnz Nr. 27/2023 S. 894 - 900). Die neue Richtlinie ist bereits seit 13. Juni 2023 in Kraft. Die neue Richtlinie sowie weitere Informationen finden sich auf der Website des TMUEN.

Mit der neuen Förderrichtlinie werden u.a. folgende Änderungen wirksam (Auswahl):

  • Anhebung der Fördersätze im Vertragsnaturschutz (Fördergegenstände unter 2.1 und 2.2) um ca. 20 Prozent zum Ausgleich der Inflation der letzten neun Jahre. Des Weiteren wurden die Kappungsgrenzen für die Maßnahmen Mahd, Beweidung und Mulchen aufgehoben, mit dem Ziel, auch auf Extremstandorten, die naturschutzfachlich sehr wertvoll sind, die Pflege abzusichern.
  • Einführung der Maßnahme "Erstpflege" mit Festbetragsfinanzierung in drei Erschwernisstufen im Rahmen eines Zuwendungsvertrages. Hier wird dem Antragsteller eine unbürokratische Möglichkeit geboten, die Wiederherstellung von Offenlandlebensräumen selbst durchzuführen. Die Möglichkeit der Entbuschung und Wiederherstellung von Lebensräumen im Rahmen von Projekten durch Vergabe an Dritte besteht weiterhin.
  • Verbesserung der Erhaltung und Pflege von Streuobstwiesen durch Einführung der neuen Maßnahme "Fachgerechter Obstbaumschnitt" zur Unterstützung der dauerhaften Obstbaumpflege sowie Anhebung der Förderhöhe für die Maßnahme "Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen" von 55 Euro auf 100 Euro pro Baum. Die Fördermöglichkeiten zur Pflege des Grünlandes in Streuobstwiesen werden durch die oben aufgeführte Anhebung der Förderhöhen für Mahd, Beweidung und Mulchen ebenfalls deutlich verbessert.
  • Über die Maßnahme "Mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut" können beispielsweise Kommunen oder private Antragsteller Blühflächen im Rahmen eines Zuwendungsvertrages anlegen und über mehrere Jahre pflegen.
  • Die Ehrenamtspauschale wurde ebenfalls im Rahmen der Anpassung an die Inflation von 6 Euro auf 7,20 Euro pro Stunde angehoben.
  • Im Bereich der Projektförderung wurde unter Punkt 2.4 die "Förderung nicht-produktiver, investiver Naturschutzmaßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten im Wald" per Zuwendungsbescheid aufgenommen. Diese können derzeit jedoch nur über Landesmittel finanziert werden.

Ansprechpartner zur Förderung sind das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 33, und die jeweils regional zuständigen unteren Naturschutzbehörden und Natura 2000-Stationen.

Thüringer Bauernverband e.V.
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