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Anträge auf Förderung im Rahmen der Maßnahme „REVIT“ bis 31. Juli stellen

Die Maßnahme „Revitalisierung von Brachflächen“ ist Teil der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT). Das Ziel der Maßnahme ist es, bauliche Missstände zu beseitigen und für brachliegende Flächen und Gebäude neue Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen.

Laut Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft hat der Freistaat Thüringen von 2015 bis 2022 insgesamt 240 Vorhaben im Rahmen von „REVIT“ gefördert. Es wurden über 14,3 Millionen Euro als Zuwendung bewilligt, wobei damit Vorhaben unterstützt wurden, die einen Gesamtinvestitionsbetrag von 27,7 Millionen Euro aufwiesen.

Anträge auf Förderung im Rahmen der Maßnahme „REVIT“ können noch bis zum 31. Juli 2023 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum gestellt werden. Antragsberechtigt sind neben Gemeinden und Gemeindeverbänden, auch natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts.

Zuwendungsfähig sind die anerkannten Ausgaben für:

  1. die Erstellung von fachlichen Konzepten einschließlich vorhabenbezogener Untersuchungen zur Vorbereitung des Gesamtvorhabens im Rahmen von Fachplanungen mit Ausnahme der Bauleitplanung,
  2. den Abriss oder Teilabriss, die Entsiegelung brachgefallener ehemals gewerblich, landwirtschaftlich oder anderweitig vorgenutzter Flächen, Gebäude und Anlagen sowie die Beräumung und Entsorgung von dabei anfallenden Abrissmaterialien einschließlich damit verbundener Folgenutzung,
  3. den Grunderwerb,
  4. die Architekten- und Ingenieurhonorare.

Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die Zuwendungen werden als Projektförderungen in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendungen (Zuschüsse) gewährt. Zur Finanzierung der Vorhaben können Zuschüsse in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Grunderwerb kann gefördert werden, soweit dieser für die Durchführung des Vorhabens unabdingbar und nicht alleiniger Zweck der Zuwendung ist. Die Ausgaben für Grunderwerb sind bis zu einer Höhe von 10 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens förderfähig.

Fragen rund um die Fördermaßnahme können an das Infotelefon der Landentwicklung (Telefon: +49 (0)361 574 062 999) oder das für das Gebiet zuständige Referat des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gestellt werden. Die örtliche Zuständigkeit findet unter https://tlllr.thueringen.de/wir/standorte. Die aktuellen Formulare zur Maßnahme „REVIT“ sind unter folgendem Link https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung/revitalisierung abrufbar.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
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