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Agrarförderung

Agrarförderung (81)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat am vergangenen Freitag die „Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ (kurz: ANK NABO) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) veröffentlicht. Gefördert werden Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Mit der Umsetzung der Förderung wurde die Landwirtschaftliche Rentenbank beauftragt. Für die Förderung stellt der Bund insgesamt bis zu 100 Mio. Euro bis Ende 2026 zur Verfügung.

Nachhaltige Finanzierung

Donnerstag, 04. Juli 2024

Der Gesetzgeber wird nicht müde, neue Vorschriften in seinen Augen natürlich bessere Nachweisführung und Nachvollziehbarkeit zu schaffen. In den Bewertungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden sind es aber ein weiterer Aufbau von Bürokratie.

Neuestes Bürokratiemonster was auf die Branche zukommt, ist die

 

Im Ergebnis der Agrarratssitzung im April dieses Jahres hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Anhebung der De-minimis-Beihilfegrenzen vorgelegt. Die Europäische Kommission hat diesbezüglich eine öffentliche Konsultation zu Änderung der „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor gestartet.

 

Der Klimawandel führt zu immer häufigeren Extremwetterereignissen. Die Wetterereignisse vom Wochenende haben es sehr deutlich gezeigt. In immer kürzeren Abständen treten Extremwetterereignisse auf, die keine überregionalen Auswirkungen haben, sondern regional begrenzt sind. Dies zeigen auch die Beispiele der letzten Jahre und Monate: Starkregen, Hagel, Hochwasser, Sturm, Dürre oder

 

 

Innovationen sind die Grundlage von Fortschritt. Sie generieren Wachstum, wirtschaftlichen Erfolg und werden benötigt, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Landwirtschaft zu bewältigen. Ohne die Nutzung neuer Ideen und ständiges Weiterentwickeln von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen ist es heute kaum noch möglich im Wettbewerb zu bestehen. Deshalb sollte die Suche nach Innovationen Bestandteil jeder Unternehmensphilosophie sein.

Mit der regelmäßigen Auslobung des Preises sollen die Innovationsbereitschaft der Thüringer Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft gewürdigt und die Unternehmen animiert werden, weiter innovativ zu bleiben bzw. sich neu damit auseinanderzusetzen. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und die Thüringer Aufbaubank (TAB) sind gemeinschaftliche Träger des Innovationspreises 2024.

Verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbes ist die TAB. Hier finden sich weitere Informationen und Hilfestellungen. Bis 21. Juni können die Bewerbungsunterlagen unter https://www.agranova.de eingereicht werden.

 

Auf Einladung des Landesbauernverbandes Brandenburg tagten letzte Woche die beiden Fachausschüsse (FA) „Agrarstruktur“ und „Nebenerwerb“ des Deutschen Bauernverbandes zu den Themen Wiedervernässung von Mooren in Brandenburg und zur Weiterentwicklung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der GAP-Förderung am Seddiner See in Brandenburg.

 

Tierhaltende Betriebe, die an der Thüringer Tierwohlförderung (Rinder, Schweine, genetische Ressourcen) teilnehmen, haben bis zum 15. Mai 2024 Zeit, ihren Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten und kommt während des fünf-jährigen Verpflichtungszeitraumes jedes Jahr auf

Schweinehaltende Betriebe, die im Rahmen der Fördermaßnahme "T(h)ür Tierwohl Schwein" einen Förderbescheid für den Zeitraum 2023 bis 2027 erhalten haben, sind gemäß den Förderbestimmungen verpflichtet, einen Verwendungsnachweis bei der

Mit Erlass vom 22. März des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wird geregelt, dass der Termin für den Beginn des Verzichts auf die Durchführung von Pflegemaßnahmen (d.h. Bewirtschaftungsverzicht) bei den KULAP-Maßnahmen Mahd, Weide und Hutung (M, W, H) bzw. bei der Maßnahme Ganzjahresweide (G) im Jahr 2024 für die jeweils betreffenden Förderobjekte der KULAP-Maßnahme M in Tief- und Vorgebirgslagen sowie der Maßnahmen W, H und G auf den 16. April 2024 (d.h. spätestmögliche Bewirtschaftung am 15. April 2024) und für die Mittelgebirgslagen der KULAP-Maßnahme M auf den 26. April 2024 (d.h. spätestmögliche Bewirtschaftung am 25. April 2024) festgelegt wird.

Voraussetzung ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Die Maßnahme ist entsprechend mit der UNB abzustimmen und dem Agrarförderzentrum über PORTIA anzuzeigen. Hintergründe und das genaue Vorgehen können im Erlass nachgelesen werden.

 

Am 1. April 2024 trat mit der Förderrichtlinie der laufenden Mehrkosten der zweite Teil des Bundesförderprogramms zum Umbau der Nutztierhaltung in Kraft. Schweinhalterinnen und -halter, welche die entsprechenden Premiumanforderungen an das Tierwohl in ihren Haltungseinrichtungen erfüllen, können mit diesem Förderprogramm finanziell unterstützt werden.

Um eine Förderung der laufenden Mehrkosten zu beantragen, ist es zwingend erforderlich, dass der landwirtschaftliche Betrieb zuvor von der BLE einmalig als förderfähig anerkannt wurde. Dies setzt voraus, dass der Betrieb entweder Mitglied in einer zuvor anerkannten Organisation ist oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnimmt. Demzufolge wird zunächst ein Anerkennungsverfahren für Organisationen oder Kontrollsysteme durchgeführt. Erst danach können Mitgliedsbetriebe der zugelassenen Organisationen einen Antrag auf Förderfähigkeit stellen.

Am 9. April 2024 von 10 bis 12 Uhr bietet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein kostenfreies Web-Seminar für Erzeugerorganisationen, Einrichtungen für Kontrollsysteme sowie für Interessierte an, um den Einstieg in das Anerkennungsverfahren zu erleichtern.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter hier.

Das Förderprogramm der laufenden Mehrkosten ist vor allem denjenigen schweinehaltenden Betrieben zu empfehlen, welche die vorgeschriebenen Kriterien (Richtlinie laufende Förderung) bereits jetzt erfüllen. Dazu zählen in der Regel alle Biobetriebe sowie Betriebe mit Offenfront- und Auslaufställen, die mit unkupierten Ringelschwänzen klarkommen.

 

 

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