Die jüngste Umfrage des Thüringer Bauernverbandes (TBV) zur Nutzung des Antragssystems PORTIA konnte am 23. Oktober mit Vertretern des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum sowie des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) diskutiert werden.
Die Ergebnisse zeigen:
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Die möglichen Auswirkungen der EU-Vorschläge zur neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 auf die sogenannte 2. Säule (Förderung des ländlichen Raums) standen im Mittelpunkt eines digitalen Austauschs der Landesbauernverbände mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) im Fachausschuss Agrarstruktur- und Regionalpolitik.
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In der Regierungsmedienkonferenz, am 14. Oktober, stellte die Thüringer Landesregierung ihre aktuellen Vorhaben zum Abbau bürokratischer Hürden und zur Reform des Fördersystems vor. Für uns als Thüringer Bauernverband sind dabei die angekündigten Änderungen im landwirtschaftlichen Bereich von zentralem Interesse.
Klar ist, es handelt sich um einen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „IMAG“ (Interministerielle Arbeitsgruppe zur Vereinfachung staatlicher Förderprogramme). Dabei hat die IMAG der Landesregierung in ihrer umfassenden Inventur und ersten Analyse der bestehenden Förderprogramme festgestellt, dass 172 Förderprogramme aktuell von 19 verschiedenen Stellen verwaltet werden. Hier braucht es mehr Übersichtlichkeit und eine Straffung auf wenige Anlaufstellen.
Das jährliche Mittelvolumen beträgt rund 1,2 Milliarden Euro. Viele dieser Programme seien allerdings kleinen Volumina zugeordnet. Rund 71 Programme decken nur 2,6 Prozent des Gesamtvolumens ab, damit erscheint der individuelle Nutzen gering jedoch der bürokratische Aufwand unverhältnismäßig hoch. Vorgeschlagen wird eine Reduzierung und Konsolidierung der Programme, gegebenenfalls mit Einführung von Bagatellgrenzen, bei denen bestimmte Förderbeträge weniger streng kontrolliert würden. Ziel ist die systematische Vereinfachung und Effizienzsteigerung im Förderwesen.
Diese Entwicklungen sind grundsätzlich zu begrüßen, allerdings liegt der Teufel im Detail. Die angekündigte Konsolidierung darf nicht dazu führen, dass Förderthemen mit geringem Fördervolumen ersatzlos wegfallen — oft sind genau solche Maßnahmen für kleinere Betriebe und Projekte (z.B. im LEADER-Bereich) wichtig. Auch das Thema Digitalisierung muss richtig angegangen werden. Formulare, Dokumentationen und digitale Eingabemasken müssen einen echten Mehrwert haben und dürfen nicht unnötig Zeit kosten. Es muss geprüft werden, welche Anforderungen wirklich notwendig sind und welche entfallen können.
Die gestrige Medienkonferenz zeigt, dass die Thüringer Landesregierung den Reformdruck im Förderwesen ernst nimmt und erste Schritte zur Entlastung und Verschlankung einleiten will. Für die Landwirtschaft ergeben sich Chancen auf spürbare Entlastung. Zugleich bergen diese Reformen die Gefahr, dass wichtige Förderthemen an Bedeutung verlieren oder kleineren Betrieben der Zugriff erschwert wird. Wir werden als Thüringer Bauernverband den Prozess kritisch beobachten und entsprechend begleiten. Der Abschlussbericht wird im ersten Quartal 2026 erwartet.

Aktuell versenden die Agrarförderzentren an ausgewählte Betriebe die Aufforderung zur Nachweisführung der KULAP-Verpflichtung laut KULAP-Förderrichtlinie (spezifische Forderungen finden sich in Anhang 12). Dabei wurden aus dem Pool der KULAP-Verpflichtungen Förderobjekte stichprobenartig ausgewählt. Es kann passieren, dass
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Neben den Diskussionen zur GAP, der Forderung zur grundlegenden Überarbeitung von Wiederherstellungsverordnung und Tierhaltungskennzeichnungsgesetz stand zur Agrarministerkonferenz im baden-württembergischen Heidelberg auch das altbekannte und seit Jahren diskutierte Thema Risikovorsorge auf der Agenda.
Thüringens Agrar-Ministerin Colette Boos-John (Thüringer Ministerium für Wirtschaft., Landwirtschaft und Ländlichen Raum, TMWLLR) stellte einen Antrag zur Einführung einer Risikorücklage für Landwirtschaftsbetriebe und erhielt Rückendeckung ihrer Amtskollegen. Im Ergebnis fordert die Agrarministerkonferenz der Länder (AMK), laut Pressemeldung des TMWLLR, die Bundesregierung auf, eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe einzuführen, die von schlechtwetterbedingten Ernteausfällen betroffen sind.
Boos-John freut sich, dass die anderen Bundesländer den Vorstoß Thüringens einhellig unterstützten. Die Landwirtschaft ist vom Wetter abhängig. In den letzten Jahren hat die Häufigkeit von Extremwetterereignissen deutlich zugenommen. Mit der Ausgleichsrücklage wollen die Agrarminister nun deshalb ein Instrument zur Eigenvorsorge schaffen, damit solche Risiken beherrschbar bleiben und nicht zur Existenzbedrohung für die Betriebe werden. Nachdem schon jahrelang darüber diskutiert worden sei, sei es nun an der Zeit, bei diesem Thema endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Boos-John stellt klar, dass allemal besser sei, eine Risikorücklage zu gewähren, als in Krisensituationen immer wieder staatliche Ad-hoc-Hilfen zu leisten.
Für die Umsetzung einer solchen Risikorücklage seien verschiedene Modelle denkbar. Normalerweise speise sie sich bis zu einer Maximalhöhe aus Gewinnen, die in zurückliegenden Jahren erwirtschaftet worden seien, und dürfe nur unter bestimmten Auflagen wieder aufgelöst werden – insbesondere zur Bewältigung von Einnahmeausfällen in Krisenjahren. Die Rücklagenbildung könne aus ihrer Sicht freiwillig, die Entnahme der Mittel aus dem Fonds solle steuerfrei sein. Auch die Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ausgesprochen. Mit dem Beschluss hat die AMK die Bundesregierung aufgefordert, nunmehr die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Risikoausgleichsrücklage umgehend zu erarbeiten, damit diese zum 30. Juni 2026 in Kraft treten kann.
Der Thüringer Bauernverband fordert schon seit vielen Jahren das Instrument der Ausgleichsrücklage als Instrument der Risikovorsorge und wertet den Vorstoß der Ministerin positiv.
Nach Abschluss der ersten Interessensbekundung zum „Zuschuss Klimabilanz“ (Klimabilanz - Rentenbank) startet die Landwirtschaftliche Rentenbank zum 1. Oktober einen weiteren Förderbaustein: den „Zinsbonus Klimabilanz“.
Landwirtschaftliche Betriebe, die eine Klimabilanz vorlegen, profitieren von einem zusätzlichen
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Nach nur 1,5 Jahren Laufzeit wurde vergangenen Donnerstag (11. September) vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) das Aus für das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus in der Tierhaltung angekündigt. Ursprünglich mit einer Laufzeit von 10 Jahren angesetzt, sollte das Bundesförderprogramm zunächst Investitionen in tierwohlorientierte Stallbaumaßnahmen und laufende Mehrkosten im Schweinebereich unterstützen.
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Wie funktioniert der Erosionsrechner wirklich und was gilt es dabei genau zu beachten? Welche neuen Inhalte stehen im Erosionsrechner für die KULAP-Maßnahmen E1 und E2 zur Verfügung? Diese und viele weitere Fragen sollen in einer Onlineschulung des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), laut
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Laut den aktuellen Regelungen zu Brachen gilt, egal ob normale Ackerbrachen oder in Verbindung mit der Ökoregelung 1a, dass Bracheruhen einzuhalten sind. Aufgrund einiger Nachfragen aus der Mitgliedschaft, hier nochmal die Daten: Generell gilt ein Bewirtschaftungsverbot auf Brachen vom 01. April bis zum 15. August.
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Im jüngsten Agrarbarometer zum Sommer 2025 kündigt sich das verbesserte Investitionsverhalten der Deutschen Landwirtschaft an. Das Barometer der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) zeigt den aktuellen Trend. Dabei sei laut LR die positive Einschätzung der aktuellen Lage maßgeblich von guten Erzeugerpreisen für tierische Produkte beeinflusst. Insbesondere für Milch und Rindfleisch. 39 Prozent der Befragten beurteilen die aktuelle wirtschaftliche Lage günstig und 45 Prozent als gleich gegenüber dem Vorjahr. Als häufigster Grund für eine negative Beurteilung der aktuellen Lage wurde die Agrarpolitik von den hohen Betriebsmittelpreisen abgelöst. In der nächsten Deutschen Bauern Korrespondenz (dbk), welche am 11. August erscheint, kann in gewohnter Weise die ausführliche Analyse nachgelesen werden. Die dbk ist für alle Mitglieder kostenlos und kann hier abgerufen werden.
Die LR selbst hat am 7. August ihre Zahlen zum Fördergeschäft im ersten Halbjahr 2025 vorgelegt. Insgesamt gibt es ein plus von 77 Prozent bei den Programmkrediten (2,780,4 Mrd. Euro). Die Landwirtschaft steigt um 48,4 Prozent auf knapp eine Milliarde Euro (984,2 Mrd. Euro).
Am 30. Juni hat der Thüringer Bauernverband auf seiner Homepage zum Start des Förderprogramms „Zuschuss Klimabilanz“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) bereits informiert. Die LR fördert dabei die Beratungsleistung zur Erstellung einer Klimabilanz auf Unternehmensebene mit Maßnahmenkatalog. Im Austausch mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) hat die LR unterstrichen, dass sie einen pragmatischen Ansatz der Berater bei der Erstellung der einzelbetrieblichen Klimabilanz wünscht, wenn einzelne Betriebszweige noch nicht im Berechnungstool verfügbar sind. Pragmatisch heißt aus Sicht des DBV, dass bestehende Produktbilanzierungen möglich sein müssen, wenn
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Mit dem Haushaltsentwurf für 2025 zeigt die Bundesregierung, dass sie die Land- und Forstwirtschaft weiter unterstützen will. Aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) geht hervor, dass trotz schwieriger Finanzlage genug Geld eingeplant wurde, um die wichtigen Aufgaben des Ministeriums
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Ab dem 1. Juli unterstützt die Landwirtschaftliche Rentenbank landwirtschaftliche Betriebe bei der Erstellung einer Klimabilanz. Die Netto-Beratungskosten werden mit 90 Prozent bezuschusst (maximaler Förderbetrag: 1.000 Euro). Im Laufe des Jahres folgt ein "Zinsbonus Klimabilanz". Dieser wird gewährt, wenn bei der Beantragung eines Darlehens eine Klimabilanz vorliegt.
Die Antragstellung und Hinweise dazu finden Sie hier.
Dort wird morgen (1. Juli) das Portal freigeschaltet.
Weitere Informationen finden sich in den Programmbedingungen Zuschuss Klimabilanz (Nr. 870).
Aufgrund von Nachfragen und geäußerter Unsicherheit aus der Mitgliedschaft haben wir Anfang Mai beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) zur Bekämpfung von invasiven Arten (insbesondere dem Orientalischen Zackenschötchen) ohne Verlust der Flächenförderung nachgefragt.
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Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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