Die Entscheidung zum Umgang mit den Vorgaben zur KULAP-Maßnahme Erosionsschutz und den zur Verfügung stehenden Instrumenten der Berechnung und Planung im Betrieb ist nach wie vor offen. Laut Aussage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat man aber wohl eine Lösung gefunden, bemühe sich nun um eine rechtskonforme Formulierung und werde in den nächsten drei Wochen an alle betroffenen Antragsteller die Bescheide versenden.
Herausforderung in der Sache Erosionsschutz ist aber nicht nur die Tatsache der Anhörung und eventuellen Rückforderung, sondern dass für alle vom Betrieb eingegangenen KULAP-Verpflichtungen das Geld zurückgehalten wird. Mit der Bescheidversendung soll auch die Auszahlung der KULAP-Beihilfe erfolgen. Der Thüringer Bauernverband hat auf eine zügige Entscheidung gedrängt, ist man doch finanziell in Vorleistung gegangen und etliche finanzielle Verpflichtungen im Betrieb sind darauf abgestimmt.