Die Thüringer Aufbaubank (TAB) informierte bereits darüber, dass der Antragsstichtag für Maßnahmen im Bereich Investitionsförderung in Landwirtschaftliche Unternehmen (ILU 2023) für Teil A, B, C und D auf den 31. März 2025 verschoben wurde. Hintergrund waren die Berücksichtigung anstehender Anpassungen in der Fördergrundlagen (GAK-Rahmenplan und Richtlinie ILU 2023).
Laut TAB sollte die Anlage 3 "Förderung von spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK) der Förderrichtlinie ILU 2023" angepasst werden. Die wesentlichsten Änderungen bestehen darin, dass Emissionsminderungsmaßnahmen bei flüssigen Wirtschaftsdünger- und Festmistlagerstätten unabhängig von Stallbauten förderfähig sind. Auch können Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft gemäß Anlage 3A wieder bezuschusst werden. Einschränkend ist dabei jedoch, dass die Ziffern 2.1-2.4 zur Förderung von besonders umweltschonender Pflanzenschutztechnik derzeit noch nicht möglich ist, da eine entsprechende Liste förderfähiger Geräte des Julius-Kühn-Instituts noch aussteht. Ab sofort stehen nun die fortgeschriebene Positivliste für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für die Teile Teil B und C unter Downloads zur Verfügung.
Die Antragstellung erfolgt über das TAB-Förderportal. Dort finden sich auch alle notwendigen Antragsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Förderportal finden sich im Merkblatt zum Antrag.
Die Veröffentlichung des überarbeiteten Leitfadens zur Förderrichtlinie steht noch aus.