Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum informiert aktuell über die KULAP-Antragstellung 2025. Die Informationsübersicht soll dazu dienen, dass sich die Betriebe bereits jetzt über die möglichen Optionen zur Antragstellung informieren können.
Die Antragstellung für das KULAP beginnt voraussichtlich ab dem 18. März 2025.
Folgende Optionen bestehen in diesem Jahr:
1. KULAP 2014
Betriebe, die 2026 noch laufende Verpflichtungen des KULAP 2014, hier ausschließlich Ökolandbau haben, können für die Einführungsförderung und für die Beibehaltungsförderung des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.
2. KULAP 2022
Die Grundlage für die Antragstellung bilden die Förderrichtlinie KULAP 2022 in Verbindung mit der Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des KULAP 2022.
Ausdehnungsanträge
Im Rahmen des KULAP 2022 können Betriebe mit laufenden Verpflichtungen für die Maßnahmen Einführungsförderung (ÖL1, ÖL3) und Beibehaltungsförderung (ÖL2) des Ökologischen Landbaus Anträge auf Ausdehnung stellen.
Maßnahmenwechsel
Maßnahme K1 – Artenreiches Grünland (6 Kennarten) in die Maßnahmen ÖL1 bzw. ÖL3 – Einführung Ökologischer Landbau oder Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau sofern die Vorgaben nach Anlage 4 der Förderrichtlinie KULAP 2022, insbesondere zu Restlaufzeiten, erfüllt sind.
Rotation bzw. Flächenwechsel
Für die Maßnahmen R – Rotmilanschutz, RA – Ackerrandstreifen,
ST – Schonstreifen/Schonflächen, F1 – Feldhamsterschutz Stoppelbrache und F3 – Feldhamsterschutz – Feldhamsterstreifen
Änderung der Leistungsparameter
Sofern von einem der Beteiligten (UNB, Landwirt) eine erneute Abstimmung gewünscht wird
Neuverpflichtungen im KULAP 2022
Neuanträge für einen ab 2026 beginnenden neuen zweijährigen Verpflichtungszeitraum können für die Maßnahme ÖL3 – Einführung ökologischer Landbau gestellt werden.
Anschlussverpflichtungen im KULAP 2022
Es kann eine Verpflichtung mit einem neuen dreijährigen Verpflichtungszeitraum für die Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung Ökologischer Landbau beantragt werden, sofern die damit einzugehende neue Verpflichtung unmittelbar an eine nach regulärem Verpflichtungszeitraum auslaufende Verpflichtung der Förderung des Ökologischen Landbaus aus dem KULAP 2014 anschließt.