Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma GIS GmbH eine Rahmenvereinbarung bezüglich einer Software zur einfachen Berechnung der Grundsteuerbeträge geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen einzuräumen beim Programm GIS-Grundsteuer 2025.
Die Reform der Grundsteuer geht nun in die 2. Halbzeit und beschert den Landwirten wieder zusätzliche zeitaufwendige Arbeit im Büro. Die ersten ungeduldigen Verpächter stehen mit ihren Grundsteuerbescheiden vor der Tür und begehren eine zügige Erstattung ihrer Steuerzahlung.
Nun heißt es sich einarbeiten in die Steuerberechnung: Ertragsmesszahl, Messbetrag Hebesatz! Jeder Bescheid, praktisch fast jedes Pachtflurstück müsste geprüft werden. Man möchte nicht zu viel Steuer erstatten und auch seinen Verpächtern gegenüber gerecht sein.
Wir haben für Sie eine einfache Lösung parat!
Mit der Software GIS-Grundsteuer 2025 erledigen Sie die Nachberechnung der Steuerbeträge für die Verpächter und die Auszahlung in den kommenden Jahren effektiv und zeitsparend. UND! Sie haben auch ein gutes Gefühl, die Steuerlast der kommenden Jahre minimiert zu haben, da alle Steuermessbeträge überprüft sind.
Das GIS Grundsteuermodul bietet effiziente Funktionen und löst Ihr Problem binnen weniger Arbeitsstunden.
- automatischer Download aller erforderlichen Daten (ALKIS, Bodenschätzung, Ertragsmesszahl=EMZ)
- Berechnung der EMZ nach Grundsteuerviewer Thüringen
- auch in Ergänzung zu bestehender Pachtverwaltung (AgroCom, ELMID, NEXT) nutzbar
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Software GIS-Grundsteuer 2025
1. Woher bekomme ich die Daten zu den Flächen und der Nutzung?
Alles, was Sie brauchen, erhalten Sie mit den ALKIS-Daten von der TBV-Service und Marketing GmbH. Soweit noch nicht vorhanden, besorgen Sie sich die aktuellen ALKIS-Daten mit Angaben zum Eigentümer tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung. Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig von der Betriebsgröße ist, über Michael König unter der Telefonnummer +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden.
Die Übernahme zum Verpächter erfolgt per Mausklick. Sie müssen keine einzige Zahl zu den Flurstücken erfassen. Damit vermeiden Sie auch Tippfehler bei Flurstücken, Flächen und der EMZ.
2. Woher bekomme ich die EMZ und die Größe der Teilflächen?
Die EMZ werden aus den ALKIS-Daten flächengenau berechnet. Zusätzlich zeigt Ihnen die Software die EMZ und die Klassifizierung aus dem Grundsteuerviewer. Genau diese EMZ-Werte hat der Eigentümer mit seiner Grundsteuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt und diese sind somit Basis der Grundsteuer-Berechnung geworden.
3. Wie soll ich die ganze Arbeit in der kurzen Zeit bewältigen?
Mit der Software GIS-Grundsteuer 2025 werden Sie die Berechnungen bald meistern können, da alle Daten zu den Flurstücken automatisiert erzeugt werden. Bankdaten werden aus der bestehenden Pachtverwaltung oder einer SEPA-Datei übernommen. Sie müssen praktisch keine Daten erfassen. Sie können pro Stunde ca. 30 bis 50 Flurstücke abarbeiten. Nutzen Sie Ihre knappe Zeit, um die tatsächliche Nutzung und die EMZ bei Problemflächen exakt zu bestimmen und somit Steuern zu sparen, anstatt stundenlang nur Standardfälle einzugeben und nachzurechnen.
4. Wie erfolgt die Erstattung an die Verpächter?
Das funktioniert per SEPA-Datei. Sie können somit alle Zahlungen automatisiert in den folgenden Jahren managen. Aufteilung auf Miteigentümer oder beliebige Zahlungstermine sind einfach einzurichten. Auch Ihre eigenen Grundsteuerzahlungen können Sie so gleich mit organisieren.
5. Wie kann ich das Programm GIS-Grundsteuer sonst nutzen?
Sehr vielseitig! Eigentumsflächen können Sie nach Bedarf erfassen und für Nacherklärungen oder bei Grundstückserwerb an ELSTER senden. Unabhängig davon haben Sie eine gute Aufstellung Ihrer Eigentumsflächen. Die Daten können weiter verwendet werden für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Förderanträge oder für die Bank bei Kreditverhandlungen.
Für weitergehende Informationen steht Michael König, Telefon: +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als Ansprechpartner zur Verfügung.