Bisher wurde in Thüringen die Sommerweide von Rindern sowie die Haltung von Schweinen auf Stroh gefördert. In den Onlineschulungen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zu Tierwohl Rind und Tierwohl Schwein war zu entnehmen, dass ab 2023 insbesondere im Schweinebereich eine stark ausgebaute Tierwohlförderung angeboten wird. Dabei werden z.B. in der Sauenhaltung sowie in der Ferkelaufzucht und in der normalen Schweinemast bis zu drei Förderstufen mit den verschiedensten Tierwohlstufen angeboten. Dazu zählen mehr Platz, mehr Einstreu, Buchtenstrukturelemente, Gruppenhaltung, längere Zeiten der Ferkel bei der Sau, bessere Ruhe- und Rückzugsbereiche im Stall sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der höchsten Tierwohlförderstufe. Diese Förderung soll ab 2023 beginnen und wird mit einem Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren angeboten.
Vom 4. Oktober bis 4. November 2022 können auf der Basis des Entwurfs der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) Anträge auf Bewilligung der Teilnahme an diesem Förderprogramm für den ab 1. Januar 2023 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gestellt werden. Die Bewilligung der beantragten Maßnahmen soll voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Sie steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2023 bis 2027.
Weiterführende Informationen zum Förderkatalog sowie Definitionen und GVE-Tabelle finden sich unter https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl-ab-2023.