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Regelungen zur Ausnahme GLÖZ 8-Brache zwingend beachten

In der letzten Sitzung des Bundesrates am 16. September wurde die GAP-Ausnahmen-Verordnung (GAPAusnV), welche die Sonderregelungen zu GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und GLÖZ 8 (Brache) regelt, angenommen.

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