• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bauernverband und Interessengemeinschaft der Schweinhalter informieren zur geplanten Tierwohlförderung für Schweine

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur (TMIL) wird im Rahmen der neuen Förderperiode voraussichtlich im Oktober 2022 die Antragstellung für die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren ermöglichen. Die Tierwohlförderung wird auch die seit letztem Jahr angebotene Förderung der Sommerweidehaltung und die Einstreuhaltung sowie die bekannte Maßnahme „vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen“ beinhalten. Zusätzlich wird besonders die tiergerechtere Haltung von Sauen, Aufzuchtferkeln und Mastschweinen gefördert. Um sich ausreichend auf die geförderten Maßnahmen und die Antragstellung vorbereiten zu können, luden der Thüringer Bauernverband und die IGS Thüringen am 11. Juli schweinehaltender Betriebe in das Haus der Grünen Verbände nach Erfurt ein.

Im Rahmen der Infoveranstaltung wurde von Dr. Simone Müller im Auftrag des TMIL speziell auf den Förderteil Schweinehaltung eingegangen. Mit Grußworten von Thomas Lettau, Referatsleiter 33 im TMIL, der leider persönlich verhindert war, wurde eingangs darauf hingewiesen, dass die geplanten Fördermaßnahmen Bestandteil des GAP-Strategieplanes sind. Aufgrund der fehlenden Bestätigung durch die EU mussten die Maßnahmen für die Schweinehaltung, die mit der im Entwurf vorliegenden Thüringer Förderrichtlinie vorbereitet werden, mit einem gewissen Vorbehalt vorgestellt werden.

Die neue Förderung für die Schweinehaltung wird vier Maßnahmen umfassen: S1 „Einstreuhaltung“, S2 „Tierwohl Sauenhaltung“, S3 „Tierwohl Ferkelaufzucht/Schweinemast“ und S4 „Raufutter“. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre. Die Förderung soll verfahrensbedingte laufende Mehrkosten im Rahmen der Bewirtschaftung, zumindest anteilmäßig, ausgleichen. Sie wird nach beantragten Tierplätzen gewährt. Die Fördermaßnahmen S2 und S3 gliedern sich in drei Förderstufen. Die zu erfüllenden Vorgaben orientieren in der Sauenhaltung insbesondere auf die vorfristige Umsetzung der novellierten Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung, d.h. die vorfristige Etablierung der Gruppenhaltung im Deckbereich bzw. die Umrüstung des Abferkelbereiches auf Bewegungsbuchten. Im Aufzucht- und Mastbereich werden ein höheres Platzangebot und Buchtenstrukturierung gefördert. Die Förderstufen 2 bzw. 3 beinhalten die Herstellung von Außenklimareizen bzw. die Schaffung eines Auslaufes. Der ausführliche Förderkatalog wird in Kürze auf der Homepage des TMIL unter dem Stichwort Agrarförderung / Tierwohl veröffentlicht.

Die Antragstellung wird über das Portal PORTIA erfolgen. Nähere Informationen finden sich unter https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl-ab-2023

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung