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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Leitungsvorhaben 44, Abschnitt Schraplau/Obhausen nach Wolkramshausen

Für den Abschnitt Nord des Leitungsvorhabens: Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Schraplau/Obhausen beginnt und in Wolkramshausen endet (Netzausbau_Vorhaben-44_Abschnitt-Nord) hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Grundlage der Ergebnisse der in schriftlicher Form durchgeführten Antragskonferenz einen Untersuchungsrahmen festgelegt. Der Vorhabenträger 50 Hertz hat die erforderlichen Unterlagen für das 380 kV-Freileitungsvorhaben eingereicht.

Die vollständigen Unterlagen nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz werden vom 18. Juli bis zum 17. August u.a. im Landratsamt Nordhausen ausgelegt. Sie können zudem ab Auslegungs­beginn in vollem Umfang auf der Seite der BnetzA (siehe obiger Link) heruntergeladen werden.

Bis zum 17. September ist die Erhebung von Einwendungen bei der BNetzA möglich. Hinweisen und Einwendungen geben Sie bitte per E-Mail an Susann Goldhammer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

BBPlG 44 N

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