Das Leitungsvorhaben 12 nach Bundesbedarfsplangesetz sieht laut Bundesnetzagentur „die Umbeseilung einer bereits bestehenden 380-kV-Freileitung zwischen Vieselbach in Thüringen und Mecklar in Hessen vor. Hierzu ist im westlichen Teil ein Austausch der alten Leiterseile durch neue Hochtemperaturleiterseile sowie Mastanpassungen geplant. Ziel des Vorhabens ist es, die Übertragungskapazität zwischen den beiden Bundesländern zu erhöhen und die Verbindung der Netzgebiete von 50Hertz und TenneT zu verbessern. Dies dient dem Transport von überschüssiger Energie aus den ostdeutschen in die süddeutschen Länder. Das Vorhaben steht bereits seit 2013 im Bundesbedarfsplan.
Der Abschnitt A beginnt am Umspannwerk Vieselbach, umgeht zunächst den Ballungsraum Erfurt südöstlich, verläuft dann weiter Richtung Westen, passiert Gotha nördlich und führt weiter westlich bis zum Umspannwerk Eisenach. Von dort verläuft die Trasse weiter in westlicher Richtung. Der Abschnitt endet an der Grenze zwischen den Regelzonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134) in unmittelbarer Nähe zur thüringisch-hessischen Landesgrenze.
Die Bundesnetzagentur hat am 14. August den Planfeststellungsbeschluss erlassen. 50 Hertz kann nun mit dem Bau beginnen.
Für den Abschnitt Süd des Leitungsvorhabens 44: Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Wolkramshausen beginnt und in Vieselbach endet (Leitungsvorhaben 44) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 22. August in Sondershausen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einen Erörterungstermin durchgeführt. In dem Termin wurden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit deren Verfassern, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Vorhabenträger 50Hertz erörtert. Die Freileitung soll auf 380kV verstärkt werden.
Seitens des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Interessen der Landwirtschaft ein ebenso abwägungsrelevantes Kriterium sind, wie z.B. der Naturschutz. Es wurde ebenso die Wichtigkeit des Bodenschutzes (bspw. Vorrang von Bodenplatten vor Schotterstraßen als ultima ratio) und die erforderliche Abstimmung mit den betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen sowie der Vorzug von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen vor anderen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betont. Weitere Themen waren die Entschädigungspraxis von 50Hertz (neben der Entschädigung von Maststandorten sind auch Flur- und Aufwuchsschäden, Wirtschaftserschwernisse, unwirtschaftliche Flächen und Fördernachteile auszugleichen) und die mögliche Zurverfügungstellung von Shape Dateien, welche die im Zuge des Baus der Trasse zu beanspruchenden Flächen ausweisen. Gerade durch Letzteres könnte der bürokratische Aufwand der Landwirte minimiert werden. Neben dem TBV forderte auch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum den besonderen Schutz von Drainagen.
Zum Abschluss kündigte die BNetzA an, dass sie nun nochmals alle Einwendungen und den Antrag von 50Hertz prüfen und das Verfahren nächstes Jahr mit dem Planfeststellungsbeschluss seinen Abschluss finden wird. Dann kann mit dem Bau der Trasse begonnen werden.
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