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Netzausbau und Entschädigung

Netzausbau und Entschädigung (36)

Der Thüringer Bauernverband (TBV) sowie die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben für das Erdkabelprojekt SuedLink am 22. Dezember eine Rahmenvereinbarung zu Entschädigungen, Bodenschutz, Haftungsfragen etc. unterschrieben. Die Vereinbarung sieht Entschädigungsregelungen sowohl für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern als auch für Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern vor, die vom Bau der Stromleitung betroffen sind. „Die Erdkabeltrasse hat massive Auswirkungen auf die wertvollen landwirtschaftlich genutzten Böden. Deshalb war es uns wichtig, dass bei der Entschädigung nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch diejenigen angemessen entschädigt werden, die die Flächen nutzen, nämlich die Landwirtinnen und Landwirte“, so Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des TBV. „Nicht nur bei der…
Das Leitungsvorhaben 44 befasst sich mit der 380 kV- Freileitung von Schraplau/Obhausen über Wolkramshausen nach Vieselbach. Hinsichtlich des nördlichen Abschnitts wird am 7. Dezember in Staßfurt ein Erörterungstermin stattfinden, bei dem die Einwendungen und Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert werden. Zur Teilnahme berechtigt sind der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung bis 5. Dezember gebeten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat bezüglich der 380-kV-Leitung von Röhrsdorf über Weida nach Remptendorf für den Abschnitt zwischen Röhrsdorf und Weida die Trasse festgelegt. Damit ist das Planfeststellungsverfahren für diesen Abschnitt der neuen Hochspannungsleitung abgeschlossen. Die Entscheidung, d.h. den Planfeststellungsbeschluss, finden Sie auf der Homepage der BNetzA.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 27. September über die Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 10 Absatz 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes, wonach Windenergieanlagen im Wald nicht errichtet werden dürfen, entschieden und beschlossen, dass diese Regelung mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist. Das BVerfG hat zur Begründung unter anderem ausgeführt, dass „für die Zuweisung von Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich (…) der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz für das Bodenrecht im Baugesetzbuch Gebrauch gemacht (hat). Eine Öffnung, aus der der Landesgesetzgeber eine Kompetenz für einen generellen Ausschluss von Windenergieanlagen auf Waldflächen herleiten könnte, enthält das Baugesetzbuch nicht.…
Am 14. Juli fand in Sömmerda das 2. Planungsforum zum Abschnitt Süd „Wolkramshausen – Vieselbach“ des Projekts „Netzanbindung Südharz“ (Vorhaben 44 Bundesbedarfsplangesetz) statt. Nachdem Ende Juni 2022 der 1.000 Meter breite Trassenkorridor für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren durch die Bundesnetzagentur verbindlich festgestellt worden war, ging es im Forum um eine Vorstellung der geplanten technischen Bauweise (Donau- oder Einebenenmasten), sowie das Sammeln von Planungshinweise und Anregungen für die Detailplanung innerhalb des Korridors. Verschiedenste Vertreter regionaler Behörden und öffentlicher Belange diskutierten engagiert Verlaufsalternativen, um Eingriffe in Schutzgüter wie Agrarstruktur, Umwelt oder andere Raumwiederstände möglichst zu minimieren oder zu vermeiden. Besonders strittig ist die…
Das Präsidium des Thüringer Bauernverbandes (TBV) hat in seiner Sitzung am 14. Juli beschlossen, die Entschädigungsrichtsätze für Flur- und Aufwuchsschäden für das Jahr 2022 unter dem Punkt „sonstige Aufwendungen“ anzupassen und zu konkretisieren. Der Unterpunkt lautet nun wie folgt: „Aufwendungen im Zusammenhang mit der Flächeninanspruchnahme (Flächenabstimmung, Antragsänderung, Vor-Ort-Termine, Abschluss einer Vereinbarung etc.) sind nach Aufwand, mindestens mit 95,00 EUR/h, zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 20,00 EUR zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer zu entschädigen.“ Die konkrete Entschädigung nach Fruchtart wurde dieses Jahre bereits unter Berücksichtigung der aktuellen Preis-/ Kostensituation aus dem Mittel der letzten drei Jahre angepasst. Die Richtsätze sind zudem…
Für den Abschnitt Nord des Leitungsvorhabens: Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Schraplau/Obhausen beginnt und in Wolkramshausen endet (Netzausbau_Vorhaben-44_Abschnitt-Nord) hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Grundlage der Ergebnisse der in schriftlicher Form durchgeführten Antragskonferenz einen Untersuchungsrahmen festgelegt. Der Vorhabenträger 50 Hertz hat die erforderlichen Unterlagen für das 380 kV-Freileitungsvorhaben eingereicht. Die vollständigen Unterlagen nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz werden vom 18. Juli bis zum 17. August u.a. im Landratsamt Nordhausen ausgelegt. Sie können zudem ab Auslegungs­beginn in vollem Umfang auf der Seite der BnetzA (siehe obiger Link) heruntergeladen werden. Bis zum 17. September ist die Erhebung von Einwendungen bei der BNetzA möglich. Hinweisen…
Für den ca. 66 km langen Abschnitt Ost des 380kV-Freileitungsvorhabens: Röhrsdorf- Weida-Remptendorf, beginnend am Umspannwerk Röhrsdorf und endend am Umspannwerk Weida findet am 6. Juli 2022 ein nichtöffentlicher Erörterungstermin in Gera statt. Bei dem Termin diskutiert die Bundesnetzagentur die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen mit deren Verfassern, dem Vorhabenträger 50Hertz und den Trägern öffentlicher Belange. Weitere Informationen zum Erörterungstermin und das Anmeldeformular finden Sie hier: Netzausbau - Leitungsvorhabe (Röhrsdorf-Weide-Remptendorf, Abschnitt Ost). Für den 43 km langen Abschnitt West in Thüringen, beginnend am Umspannwerk Weida und endend in Remptendorf hat die Bundesnetzagentur nunmehr das Planfeststellungsverfahren mit dem Planfeststellungsbeschluss beendet. Der Verlauf der…
Für den westlichen Abschnitt des Neubaus der zweisystemigen 380-kV-Leitung von Bad Sulza nach Vieselbach hat am 20. Juni das Anhörungsverfahren begonnen. Die Unterlagen liegen noch bis zum 19. Juli in der Region öffentlich aus. Sie finden sich zudem in digitaler Form auf der Seite der Bundesnetzagentur (BNetzA): Netzausbau - Leitungsvorhaben (Pulgar-Vieselbach, Abschnitt West). Einwendungen gegen den Plan können noch bis zum 19. August erhoben werden.   Im mittleren Abschnitt des Leitungsvorhabens von Geußnitz (Sachsen-Anhalt) nach Bad Sulza (Thüringen) findet am 5. Juli ein nichtöffentlicher Erörterungstermin in Gera statt. Bei diesem wird die BNetzA die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutieren. Teilnahmeberechtigt…
Für den ca. 43 km langen Abschnitt West des 380 kV- Leitungsvorhabens: Röhrsdorf- Weida- Remptendorf, beginnend in Weida und endend in Remptendorf, führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) Corona-bedingt anstelle eines Erörterungstermins eine nichtöffentliche Onlinekonsultation durch. Vom 21. Februar bis 21. März sollen die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert werden. Zur Teilnahme berechtigt sind der Vorhabenträger 50 Hertz, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die im Anhörungsverfahren Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Sie werden von der BNetzA angeschrieben und über die weiteren Details informiert. Weitere Informationen zur Online-Konsultation finden Sie hier: www.netzausbau.de/vorhaben14-w.
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