Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 27. September über die Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 10 Absatz 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes, wonach Windenergieanlagen im Wald nicht errichtet werden dürfen, entschieden und beschlossen, dass diese Regelung mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist. Das BVerfG hat zur Begründung unter anderem ausgeführt, dass „für die Zuweisung von Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich (…) der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz für das Bodenrecht im Baugesetzbuch Gebrauch gemacht (hat). Eine Öffnung, aus der der Landesgesetzgeber eine Kompetenz für einen generellen Ausschluss von Windenergieanlagen auf Waldflächen herleiten könnte, enthält das Baugesetzbuch nicht.…
Am 14. Juli fand in Sömmerda das 2. Planungsforum zum Abschnitt Süd „Wolkramshausen – Vieselbach“ des Projekts „Netzanbindung Südharz“ (Vorhaben 44 Bundesbedarfsplangesetz) statt. Nachdem Ende Juni 2022 der 1.000 Meter breite Trassenkorridor für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren durch die Bundesnetzagentur verbindlich festgestellt worden war, ging es im Forum um eine Vorstellung der geplanten technischen Bauweise (Donau- oder Einebenenmasten), sowie das Sammeln von Planungshinweise und Anregungen für die Detailplanung innerhalb des Korridors. Verschiedenste Vertreter regionaler Behörden und öffentlicher Belange diskutierten engagiert Verlaufsalternativen, um Eingriffe in Schutzgüter wie Agrarstruktur, Umwelt oder andere Raumwiederstände möglichst zu minimieren oder zu vermeiden. Besonders strittig ist die…
Das Präsidium des Thüringer Bauernverbandes (TBV) hat in seiner Sitzung am 14. Juli beschlossen, die Entschädigungsrichtsätze für Flur- und Aufwuchsschäden für das Jahr 2022 unter dem Punkt „sonstige Aufwendungen“ anzupassen und zu konkretisieren. Der Unterpunkt lautet nun wie folgt: „Aufwendungen im Zusammenhang mit der Flächeninanspruchnahme (Flächenabstimmung, Antragsänderung, Vor-Ort-Termine, Abschluss einer Vereinbarung etc.) sind nach Aufwand, mindestens mit 95,00 EUR/h, zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 20,00 EUR zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer zu entschädigen.“ Die konkrete Entschädigung nach Fruchtart wurde dieses Jahre bereits unter Berücksichtigung der aktuellen Preis-/ Kostensituation aus dem Mittel der letzten drei Jahre angepasst. Die Richtsätze sind zudem…
Für den Abschnitt Nord des Leitungsvorhabens: Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Schraplau/Obhausen beginnt und in Wolkramshausen endet (Netzausbau_Vorhaben-44_Abschnitt-Nord) hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Grundlage der Ergebnisse der in schriftlicher Form durchgeführten Antragskonferenz einen Untersuchungsrahmen festgelegt. Der Vorhabenträger 50 Hertz hat die erforderlichen Unterlagen für das 380 kV-Freileitungsvorhaben eingereicht. Die vollständigen Unterlagen nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz werden vom 18. Juli bis zum 17. August u.a. im Landratsamt Nordhausen ausgelegt. Sie können zudem ab Auslegungsbeginn in vollem Umfang auf der Seite der BnetzA (siehe obiger Link) heruntergeladen werden. Bis zum 17. September ist die Erhebung von Einwendungen bei der BNetzA möglich. Hinweisen…
Für den ca. 66 km langen Abschnitt Ost des 380kV-Freileitungsvorhabens: Röhrsdorf- Weida-Remptendorf, beginnend am Umspannwerk Röhrsdorf und endend am Umspannwerk Weida findet am 6. Juli 2022 ein nichtöffentlicher Erörterungstermin in Gera statt. Bei dem Termin diskutiert die Bundesnetzagentur die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen mit deren Verfassern, dem Vorhabenträger 50Hertz und den Trägern öffentlicher Belange. Weitere Informationen zum Erörterungstermin und das Anmeldeformular finden Sie hier: Netzausbau - Leitungsvorhabe (Röhrsdorf-Weide-Remptendorf, Abschnitt Ost). Für den 43 km langen Abschnitt West in Thüringen, beginnend am Umspannwerk Weida und endend in Remptendorf hat die Bundesnetzagentur nunmehr das Planfeststellungsverfahren mit dem Planfeststellungsbeschluss beendet. Der Verlauf der…
Für den westlichen Abschnitt des Neubaus der zweisystemigen 380-kV-Leitung von Bad Sulza nach Vieselbach hat am 20. Juni das Anhörungsverfahren begonnen. Die Unterlagen liegen noch bis zum 19. Juli in der Region öffentlich aus. Sie finden sich zudem in digitaler Form auf der Seite der Bundesnetzagentur (BNetzA): Netzausbau - Leitungsvorhaben (Pulgar-Vieselbach, Abschnitt West). Einwendungen gegen den Plan können noch bis zum 19. August erhoben werden. Im mittleren Abschnitt des Leitungsvorhabens von Geußnitz (Sachsen-Anhalt) nach Bad Sulza (Thüringen) findet am 5. Juli ein nichtöffentlicher Erörterungstermin in Gera statt. Bei diesem wird die BNetzA die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutieren. Teilnahmeberechtigt…
Für den ca. 43 km langen Abschnitt West des 380 kV- Leitungsvorhabens: Röhrsdorf- Weida- Remptendorf, beginnend in Weida und endend in Remptendorf, führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) Corona-bedingt anstelle eines Erörterungstermins eine nichtöffentliche Onlinekonsultation durch. Vom 21. Februar bis 21. März sollen die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert werden. Zur Teilnahme berechtigt sind der Vorhabenträger 50 Hertz, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die im Anhörungsverfahren Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Sie werden von der BNetzA angeschrieben und über die weiteren Details informiert. Weitere Informationen zur Online-Konsultation finden Sie hier: www.netzausbau.de/vorhaben14-w.
Das Vorhaben 13 soll die bereits vorhandene 380-kV-Freileitung zwischen Pulgar (Sachsen) und Vieselbach (Thüringen) durch eine neue Leitung mit gleicher Spannung ersetzen. Der 41,5 km lange Abschnitt Mitte beginnt in Geußnitz (Sachsen-Anhalt) und endet in Vieselbach. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt im Planfeststellungsverfahren nun coronabedingt ein schriftliches Anhörungsverfahren durch. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen Der Vorhabenträger 50Hertz hat den Plan dahingehend bearbeitet. Die vollständigen Unterlagen werden am 21. Februar online gestellt (www.netzausbau.de/vorhaben13-m). Es können bis 20. April Anmerkungen und Stellungnahmen bei der BNetzA eingereicht werden. Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Nadja Gipser unter…
Für den Abschnitt Süd des Leitungsvorhabens: Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Wolkramshausen beginnt und in Vieselbach endet (Netzausbau - Leitungsvorhaben) wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen nun mit deren Verfassern, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Vorhabenträger 50Hertz erörtern. Corona-bedingt wird der Erörterungstermins ersatzweise als Onlinekonsultation durchgeführt. Vom 7. Februar bis 7. März können sich die von der BNetzA angeschriebenen Teilnahmeberechtigten schriftlich oder elektronisch äußern. Die BNetzA hat in Vorbereitung der Konsultation eine Synopse der Argumente aus den Einwendungen sowie den Erwiderungen des Vorhabenträgers erstellt. Synopse und Präsentationen sind passwortgeschützt. Bei Fragen hierzu wenden Sie…
Mit Januar 2022 hat der Thüringer Bauernverband (TBV) die Entschädigungsrichtsätze für Flur und Aufwuchsschäden aktualisiert. Die Ertragssituation sowie die Entwicklung der Erlöse und Kosten der Betriebsmittel hatten eine Anpassung notwendig gemacht. Die Richtwerte dienen lediglich als Empfehlung und sind betriebsindividuell mit dem Bauunternehmen bzw. den Auftraggebern für die Baumaßnahme zu verhandeln. Darüber hinaus kann es ratsam sein, Regelungen für die Durchführung von Baumaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen in Form einer Baurichtlinie zum Bestandteil des Gestattungsvertrages oder der Dienstbarkeitsvereinbarung zu machen. Die Baurichtlinie sowie die neuen Entschädigungsrichtsätze für 2022 sind auf der Homepage im Themenbereich Agrarförderung und Netzausbau & Entschädigung für TBV-Mitglieder…
Für den ca. 66 km langen Abschnitt Ost des Leitungsvorhabens Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, beginnend in Röhrsdorf und endend in Weida, hat der Vorhabenträger 50Hertz am 24. November 2021 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat deren Vollständigkeit am 23. Dezember 2021 bestätigt und die Unterlagen öffentlich ausgelegt (https://data.netzausbau.de/Vorhaben/14/PFV/Ost/21/Gesamt.zip). Sie führt nun ein schriftliches Anhörungsverfahren durch. Es besteht nun die Möglichkeit, bis zum 16. März zu den Unterlagen Stellung zu nehmen und bei der BNetzA Einwendungen gegen den Plan zu erheben. Weitere Informationen zum Anhörungsverfahren finden Sie unter https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorhaben/BBPlG/14/O/Bekanntmachung_Anhoerung_NABEG22.pdf?__blob=publicationFile.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 27. August einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt A von Vieselbach über den Bereich Eisenach bis zur Regelzonengrenze, d.h. der Landesgrenze zwischen Hessen und Thüringen, gestellt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt am 9. November in Erfurt eine öffentliche Antragskonferenz durch. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Konferenz wird die BNetzA den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festlegen. Näheres zu den Antragsunterlagen und der Möglichkeit der Anmeldung für die Antragskonferenz finden sie hier Netzausbau - Leitungsvorhaben.
Am 21. Oktober folgten Vertreterinnen und Vertreter der Bauernverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt der Einladung der Trassenbaufirma 50Hertz an die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Für Thüringen waren Wibke Ehrlich (KBV Gera/Greiz), Dr. Florian Schmidt (Agrargenossenschaft Niederpöllnitz) und Dr. Britta Ender (RGS-Ost) anwesend. Anlass war die Präsentation der Ergebnisse einer wissenschaftlichen Begleitstudie, die die Firma 50Hertz im Zuge der Planung und Umsetzung des SuedOstLinks in Halle in Auftrag gegeben hatte. In der Studie sollten die möglichen Auswirkungen der Wärmeabstrahlung der geplanten unterirdischen Stromleitung (bis zu 60 Grad) auf den Boden und damit auf das Wachstum von Ackerfrüchten abgeklärt werden. Unter dem Titel „Untersuchungen zu…
Für den Abschnitt West des Leitungsvorhabens: Röhrsdorf- Weida- Remptendorf, beginnend in Weida und endend in Remptendorf, hat der Vorhabenträger 50Hertz am 30. Juli den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat deren Vollständigkeit am 30. August bestätigt und die Unterlagen öffentlich ausgelegt (siehe: Netzausbau - Leitungsvorhaben. Sie führt nun ein Anhörungsverfahren durch. Es besteht die Möglichkeit, bis 26. November bei der BNetzA Einwendungen gegen den Plan zu erheben. Weitere Informationen zum Anhörungsverfahren finden Sie hier Bekanntmachung (netzausbau.de).