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Anpassung der Entschädigungsrichtsätze für Flur- und Aufwuchsschäden

Das Präsidium des Thüringer Bauernverbandes (TBV) hat in seiner Sitzung am 14. Juli beschlossen, die Entschädigungsrichtsätze für Flur- und Aufwuchsschäden für das Jahr 2022 unter dem Punkt „sonstige Aufwendungen“ anzupassen und zu konkretisieren.

Der Unterpunkt lautet nun wie folgt: „Aufwendungen im Zusammenhang mit der Flächeninanspruchnahme (Flächenabstimmung, Antragsänderung, Vor-Ort-Termine, Abschluss einer Vereinbarung etc.) sind nach Aufwand, mindestens mit 95,00 EUR/h, zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 20,00 EUR zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer zu entschädigen.“

Die konkrete Entschädigung nach Fruchtart wurde dieses Jahre bereits unter Berücksichtigung der aktuellen Preis-/ Kostensituation aus dem Mittel der letzten drei Jahre angepasst. Die Richtsätze sind zudem mit den Landesbauernverbänden Sachsen und Sachsen-Anhalt abgestimmt.

Die nächste Anpassung wird Anfang des Jahres 2023 durchgeführt.

Die vollständigen Entschädigungsrichtsätze finden Mitglieder des TBV auf der Homepage im Themenbereich Netzausbau und Entschädigung.

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