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Netzausbau und Entschädigung

Netzausbau und Entschädigung (33)

Der Vorhabenträger 50 Hertz hat für den Abschnitt A2 (Könnern in Sachsen-Anhalt bis nordöstlich von Eisenberg in Thüringen) der Vorhaben 5 und Vorhaben 5a (SuedOstLink) einen zweiten Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die Planänderung umfasst

Der Vorhabenträger 50 Hertz hat darauf hingewiesen, dass er die Umsetzung des Vorhabens „P485: Netzverstärkung und -ausbau: Eula – Weida – Herlasgrün – Suchraum Marktleuthen” plant. Das Vorhaben umfasst die Netzverstärkung der vorhandenen 220-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Eula (Sachsen), Weida (Thüringen) und Herlasgrün (Sachsen) sowie die Neuerrichtung einer Leitung zwischen Herlasgrün und dem geplanten Umspannwerk im Suchraum Marktleuthen/Stadt Kirchlamitz (Bayern). Die bestehende 220-kV-Freileitung wird durch einen 380-kV-Freileitungsneubau

Das Leitungsvorhaben 12 nach Bundesbedarfsplangesetz sieht laut Bundesnetzagentur „die Umbeseilung einer bereits bestehenden 380-kV-Freileitung zwischen Vieselbach in Thüringen und Mecklar in Hessen vor. Hierzu ist im westlichen Teil ein Austausch der alten Leiterseile durch neue Hochtemperaturleiterseile sowie Mastanpassungen geplant. Ziel des Vorhabens ist es, die Übertragungskapazität zwischen den beiden Bundesländern zu erhöhen und die Verbindung der Netzgebiete von 50Hertz und TenneT zu verbessern. Dies dient dem Transport von überschüssiger Energie aus den ostdeutschen in die süddeutschen Länder. Das Vorhaben steht bereits seit 2013 im Bundesbedarfsplan.

Der Abschnitt A beginnt am Umspannwerk Vieselbach, umgeht zunächst den Ballungsraum Erfurt süd­östlich, verläuft dann weiter Richtung Westen, passiert Gotha nördlich und führt weiter westlich bis zum Umspannwerk Eisenach. Von dort verläuft die Trasse weiter in westlicher Richtung. Der Abschnitt endet an der Grenze zwischen den Regelzonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134) in unmittelbarer Nähe zur thüringisch-hessischen Landesgrenze.

Die Bundesnetzagentur hat am 14. August den Planfeststellungsbeschluss erlassen. 50 Hertz kann nun mit dem Bau beginnen. 

Für den Abschnitt Süd des Leitungsvorhabens 44: Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Wolkramshausen beginnt und in Vieselbach endet (Leitungsvorhaben 44) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 22. August in Sondershausen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einen Erörterungstermin durchgeführt. In dem Termin wurden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit deren Verfassern, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Vorhabenträger 50Hertz erörtert. Die Freileitung soll auf 380kV verstärkt werden.

Seitens des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Interessen der Landwirtschaft ein ebenso abwägungsrelevantes Kriterium sind, wie z.B. der Naturschutz. Es wurde ebenso die Wichtigkeit des Bodenschutzes (bspw. Vorrang von Bodenplatten vor Schotterstraßen als ultima ratio) und die erforderliche Abstimmung mit den betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen sowie der Vorzug von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen vor anderen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betont. Weitere Themen waren die Entschädigungspraxis von 50Hertz (neben der Entschädigung von Maststandorten sind auch Flur- und Aufwuchsschäden, Wirtschaftserschwernisse, unwirtschaftliche Flächen und Fördernachteile auszugleichen) und die mögliche Zurverfügungstellung von Shape Dateien, welche die im Zuge des Baus der Trasse zu beanspruchenden Flächen ausweisen. Gerade durch Letzteres könnte der bürokratische Aufwand der Landwirte minimiert werden. Neben dem TBV forderte auch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum den besonderen Schutz von Drainagen.

Zum Abschluss kündigte die BNetzA an, dass sie nun nochmals alle Einwendungen und den Antrag von 50Hertz prüfen und das Verfahren nächstes Jahr mit dem Planfeststellungsbeschluss seinen Abschluss finden wird. Dann kann mit dem Bau der Trasse begonnen werden. 

Der Abschnitt A des Vorhabens beginnt am Umspannwerk Vieselbach, umgeht zunächst den Ballungsraum Erfurt südöstlich und verläuft dann weiter Richtung Westen. Die Trasse passiert Gotha nördlich, verläuft weiter westlich bis zum Umspannwerk Eisenach und führt von dort weiter in westlicher Richtung. Der Abschnitt endet an der Grenze zwischen den Regelzonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134) in unmittelbarer Nähe zur thüringisch-hessischen Landesgrenze. Eine Bundesfachplanung war aufgrund der Umsetzung der EU-Notfallverordnung in nationales Recht (u.a. § 43m EnWG) nicht erforderlich. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten. Der Plan und die Unterlagen nach § 21 NABEG sind seit dem 18.…
Der Vorhabenträger TransnetBW hat für den Abschnitt D1 der Vorhaben 3 und 4 (SuedLink) einen bearbeiteten Plan gemäß § 21 NABEG vorgelegt. Die Unterlagen sind seit dem 24. Juli ausschließlich online bei der Bundesnetzagentur abrufbar und stehen zur Anhörung. Der etwa 76 km lange Abschnitt beginnt im Werratal in Hessen, durchquert Thüringen und endet in der Nähe von Henneberg unmittelbar südlich der bayerischen Grenze. Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 25. September zu den Unterlagen äußern. Der bearbeitet Plan zeigt den Verlauf der Vorzugstrasse und enthält u.a. auch den für die Landwirtschaft wichtigen Landschaftspflegerischen Begleitplan.
  Der Thüringer Bauernverband (TBV) und die betroffenen Thüringer Kreis-/ Regionalbauernverbände haben mit der Übertragungsnetzbetreiberin TransnetBW, wie bereits berichtet, für das Erdkabelprojekt SuedLink am 22. Dezember 2022 eine Rahmenvereinbarung zu Entschädigungen, Bodenschutz, Haftungsfragen etc. geschlossen.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat für die Abschnitte B (Thüringen/Sachsen) der Vorhaben 5 und Vorhaben 5a (SuedOstLink)den bearbeiteten Plan gemäß § 21 NABEG eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat diesen nun online veröffentlicht und ein Anhörungsverfahren gestartet. Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 18. August zu den Unterlagen äußern. Die etwa 84 km lange geplante Leitung startet nordöstlich der Stadt Eisenberg in Thüringen und endet in der Nähe des Länderecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell, ebenfalls in Thüringen. Der bearbeitet Plan zeigt den Verlauf der Vorzugstrasse und enthält u.a. auch den Landschaftspflegerischen Begleitplan.
Das Bundesbedarfsplangesetz-Vorhaben 13 sieht den Neubau einer zweisystemigen 380-kV-Leitung von Pulgar in Sachsen nach Vieselbach in Thüringen vor. Sein Verlauf orientiert sich weitestgehend an einer bereits bestehenden Leitung. Diese wird in Thüringen nach Inbetriebnahme der neuen Systeme zurückgebaut. Die Bundesnetzagentur hat das zweite Planfeststellungsverfahren für einen Abschnitt der geplanten Höchstspannungsleitung mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Die Entscheidung vom 28. April 2023 legt den genauen Verlauf des mittleren Abschnitts zwischen Geußnitz (Sachsen-Anhalt) und Bad Sulza (Thüringen) fest.
Die Vorhabenträgerin 50hertz hat am 18. April in Gera ein Planungsforum zum SuedOstLink, Abschnitt B (Thüringen) durchgeführt. Hierbei wurde u.a. der vollständige Antrage auf Planfeststellung nach § 21 NABEG und damit auch der Verlauf der Vorzugstrasse vorgestellt.
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