Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen, wurde in Zusammenarbeit mit maßgeblichen Akteuren im November 2021 die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Schweinehaltungen“ gegründet. In dieser AG wurde der neue Leitfaden „Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU“ inklusive Checklisten erarbeitet.
Er bietet eine Grundlage, den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden. Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssen tierhaltende Betriebe die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Das AHL ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden. Seitdem stehen insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Die Umsetzung von seuchenpräventiven Maßnahmen muss betriebsindividuell erfolgen und in schriftlich fixierten Maßnahmenplänen und Verfahrensbeschreibungen verankert sein. Der Leitfaden bezieht sich dabei auf die aktuellen Rechtsvorschriften. Im Einzelfall können weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.