Die Erreichbarkeit der Agrarförderzentren (AFZ) des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist auch während des bis 21. September verlängerten Antragszeitraums gewährleistet.
Bitte beachten Sie aber, dass nicht in allen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) eine Bearbeitung zur Abstimmung der Antragsflächen bis zum Antragsschluss gewährleistet werden kann.
Folgende Informationen zur Erreichbarkeit der UNB im Antragsverfahren KULAP2022 wurden dem TLLLR übermittelt:
UNB LRA Eichsfeld – erreichbar bis 5. Sept.
UNB LRA Schmalkalden-Meiningen – erreichbar bis 16. Sept.
UNB LRA Hildburghausen – erreichbar bis 15. Sept.
UNB LRA Nordhausen – erreichbar bis 9. Sept.
UNB LRA Saalfeld-Rudolstadt – erreichbar bis 9. Sept.
UNB LRA Weimarer Land – erreichbar bis 13. Sept.
UNB LRA Wartburgkreis – erreichbar bis 16. Sept.
UNB LRA Saale-Holzland-Kreis – erreichbar bis 5. Sept.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre jeweils zuständige UNB, um die nötigen Abstimmungen vorzunehmen!