Der Freistaat Thüringen unterstützt auch in diesem Jahr Imkerinnen und Imker. Vom 1. September bis zum 30. November können entsprechende Förderanträge beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum eingereicht werden. Förderfähig sind vor allem Geräte und Ausrüstungsgegenstände zur Gewinnung und Verarbeitung von Honig (z. B. Entdeckelungsmaschinen, Honigschleudern, Honigabfüllgeräte). Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und betragen maximal 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der insgesamt zuwendungsfähigen Ausgaben ist auf mindestens 500 Euro und höchstens 4.000 Euro je Antrag begrenzt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.tll.de/www/daten/foerderung/honig/Informationsblatt2021_2022.pdf.
Seit diesem Jahr kann in Thüringen im Rahmen der Tierwohlförderung die Sommerweidehaltung für Rinder beantragt werden. Wer dies getan hat und die entsprechende Bewilligung erhalten hat, muss nun bis spätestens 31. August seinen Auszahlungsantrag stellen. Den Auszahlungsantrag sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unter https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl zu finden.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat gestern einen Durchbruch in der Förderung des Umbaus der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl und gesellschaftlicher Akzeptanz verkündet. In Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2023 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohl-Standards künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können – bislang waren nur 40 Prozent möglich. Daneben ist die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, sondern unbegrenzt. Die angedachte Förderung mit einem höheren Fördersatz und einer längeren Laufzeit bezieht sich auf das ab 2023 geltende neue EU-Recht. Ob und inwieweit…