Seit diesem Jahr kann in Thüringen im Rahmen der Tierwohlförderung die Sommerweidehaltung für Rinder beantragt werden. Wer dies getan hat und die entsprechende Bewilligung erhalten hat, muss nun bis spätestens 31. August seinen Auszahlungsantrag stellen. Den Auszahlungsantrag sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unter https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl zu finden.