Die Erweiterung des SuedOstLink wird bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Vorhaben 5 a geführt. Der zweite Kabelgraben wird nun nicht mit Leerrohren, sondern mit zwei weiteren Erdkabeln bestückt. Für den Abschnitt A2 Sachsen-Anhalt Süd bis Thüringen Nord (Raum Könnern bis Raum Eisenberg) hat der Vorhabenträger 50 Hertz am 6. August bei der BNetzA den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG eingereicht.
Die BNetzA wird hierzu am 9. September, 9:00 Uhr, im Salzlandcenter in Staßfurt eine Antragskonferenz gemäß § 20 NABEG durchführen. Dort soll der im Antrag dargestellte beabsichtigte Trassenverlauf und auch die bezeichneten Alternativen besprochen werden.
Die Antragskonferenz erstreckt sich zudem auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erheblichen Fragen, wozu auch landwirtschaftliche Belange zählen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird u.a. auch das Schutzgut Boden berücksichtigt. Es ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen, der sich mit den nach dem Bundesnaturschutzgesetz durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) beschäftigt und diese bestimmt.
Nähere Informationen zur Antragskonferenz (u.a. Corona-bedingte Anmeldepflicht) und dem Planfeststellungsantrag entnehmen Sie bitte nachfolgenden Links Antragskonferenz Stassfurt und Planfeststellung A2.