Der Freistaat Thüringen unterstützt auch in diesem Jahr Imkerinnen und Imker. Vom 1. September bis zum 30. November können entsprechende Förderanträge beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum eingereicht werden.
Förderfähig sind vor allem Geräte und Ausrüstungsgegenstände zur Gewinnung und Verarbeitung von Honig (z. B. Entdeckelungsmaschinen, Honigschleudern, Honigabfüllgeräte).
Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und betragen maximal 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der insgesamt zuwendungsfähigen Ausgaben ist auf mindestens 500 Euro und höchstens 4.000 Euro je Antrag begrenzt.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.tll.de/www/daten/foerderung/honig/Informationsblatt2021_2022.pdf.