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Förderung von Tierwohlställen

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat gestern einen Durchbruch in der Förderung des Umbaus der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl und gesellschaftlicher Akzeptanz verkündet. In Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2023 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohl-Standards künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können – bislang waren nur 40 Prozent möglich. Daneben ist die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, sondern unbegrenzt.

Die angedachte Förderung mit einem höheren Fördersatz und einer längeren Laufzeit bezieht sich auf das ab 2023 geltende neue EU-Recht. Ob und inwieweit Deutschland beziehungsweise die Bundesländer dies dann umsetzen werden, steht ebenso noch nicht fest wie zum Beispiel auch die Frage, ob alle Bauteile eines Tierwohlstalls in die 80 Prozent-Förderung aufgenommen werden.

Pressemeldung des BMEL

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