Tiermehle von Schweinen dürfen künftig offenbar wieder an Geflügel verfüttert werden. Im Schweinefutter wiederum sollen Geflügelmehle erlaubt sein. Dies sieht eine Verordnung zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 vor. Das Intraspezies-Verfütterungsverbot soll allerdings weiterhin gelten. Zusätzlich könnte das Verfüttern von Insektenmehl an Monogastrier zugelassen werden.
Da die Verordnung frühestens Ende August im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, sind die konkreten Inhalte sowie die Bedingungen für die Herstellung, den Transport und die Lagerung (auch im tierhaltenden Betrieb) von verarbeiteten tierischen Proteinen noch unbekannt.
Hintergrund: Seit der BSE-Krise 2001 ist es verboten, tierisches Eiweiß an Nutztiere zu verfüttern. Durch die neue EU-Regelung können Tiermehle nachhaltiger verwertet werden. Dadurch würde sich auch die Abhängigkeit Deutschlands von importierten Proteinfuttermitteln reduzieren.