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Agrarpolitik

Agrarpolitik (137)

Noch bis zum 30. September können Antragsteller sanktionslose Änderungen zum Sammelantrag bzw. seiner Anlagen korrigieren. Zum einen können Änderungen von Flächen im Flächennutzungsnachweis (FNN) vorgenommen werden, aber auch Änderungen in der Tierliste im Rahmen der gekoppelten Einkommensstützung durch ausgeschiedene Tiere notwendig sein. Wenn Muttertiere (Rind oder Schaf) auf Grund von natürlichen Lebensumständen (Verendung) ausscheiden, können diese durch andere förderfähige Tiere ersetzt werden.
Im Rahmen der Antragstellung ist dem ein oder anderen Mitglied aufgefallen, dass bei dem Kartenmaterial eine Fachkulisse "Anwendungsverbot Pflanzenschutzmittel" eingestellt ist. Diese hat für Verwirrung gesorgt, zumal laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung der Pflanzenschutzmittel(PSM)-Einsatz in Schutzgebieten auf Ackerflächen in FFH-Gebieten bis 2024 noch erlaubt ist.
Aufgrund der vielen Herausforderungen bei der Antragstellung sowie der Nutzung der FAN-App haben wir die offenen Fragen an die Thüringer Behörden der Agrarverwaltung zur Beantwortung gesendet. Nachfolgend finden sich im ersten Teil die Antworten zu PORTIA, im zweiten Teil werden Fragen zur FAN-App geklärt:
Neben der Fristverschiebung der Bewirtschaftungsruhe wurde nun auch eine Fristverschiebung des Ansaattermins bei der KULAP 2022-Maßnahme B ermöglicht. Hintergrund sind viele Anfragen von Landwirtinnen und Landwirten, die um eine Verschiebung ersucht hatten, weil die Befahrbarkeit der Flächen auf Grund von Nässe nach wie vor nicht gegeben ist.
Im Thüringer KULAP 2022 besteht bei Teilnahme an den Maßnahmen W (Weide-Biotop-Grünland), H (Hüteschafhaltung-Biotop-Grünland) und G (Ganzjahresbeweidung) u.a. die Verpflichtung, auf die Durchführung von Pflegemaßnahmen ab dem 1. April zu verzichten; bei der Maßnahme M (Mahd-Biotop-Grünland) unter 400 m NN gilt der Verzicht ab dem 1. April und ab 400 m NN ab dem 11. April.
Seit 1. April gilt für alle Brachen im Rahmen der Konditionalität GLÖZ 8 sowie im Rahmen der Ökoregelung 1a ein Bewirtschaftungsverbot! Auch für die KULAP-Maßnahmen Weide und Hutung bestehen Bewirtschaftungsruhen ab dem 1. April.
Im Rahmen der regionalen GAP-Schulungen, welche durch die Landvolkbildung organisiert und in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Bauernverband (TBV) und dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) durchgeführt wurden, sind viele Fragen rund um die Direktzahlungen mit den gekoppelten Prämien oder der Junglandwirteprämie, zu den Regeln der Konditionalität aber auch rein technische Fragen zum PORTIA sowie der FAN zusammen gekommen. Uns liegen nun alle Antworten vom TMIL in der FAQ-Liste des TBV vor, so das rechtzeitig vor Antragsstart des Sammelantrages zum dem 4. April nochmal jede Landwirtin und jeder Landwirt im Themenbereich Agrarpolitik die Details nachlesen kann. Die gezeigten Vorträge können unter…
Im Rahmen der KULAP-Maßnahmen besteht laut Förderrichtlinie die Verpflichtung Dokumentationen zu Bewirtschaftungsmaßnahmen im sogenannten Flächenregister zu dokumentieren. Das Flächenregister selbst ist eine Anwendung innerhalb des Portals PORTIA. Da sich das Flächenregister aktuell noch in Entwicklung befindet und auch Importfunktionen aus betriebseigenen Aufzeichnungsprogrammen noch nicht im PORTIA verfügbar sind, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) einen Erlass verabschiedet, welcher die Dokumentation im Flächenregister aussetzt und eine Alternative zu lässt. Im Jahr 2023 bleibt es den an den betreffenden KULAP-Maßnahmen teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirten freigestellt, ob die Dokumentation von Art und Datum der auf den Verpflichtungsflächen vorgenommener Bewirtschaftungsmaßnahmen per:…
Wie bereits im Beitrag zur Sitzung des Fachausschuss Betriebswirtschaft des Thüringer Bauernverbandes angekündigt, ist nun der Opportunitäts- und Prämienrechner (Version 3.4) fertig und auf der Homepage im Themenbereich Agrarpolitik für Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes verfügbar. Der Rechner soll bei der Entscheidung zur Nutzung von Ökoregelungen der 1. Säule aber auch Teilnahme an KULAP-Maßnahmen der 2. Säule unterstützen. Der Rechner ist so aufgebaut, dass eigene Anbauflächen, Erträge und Preise pro Marktfrucht eingetragen werden, verschiedene Kostengruppen mit betriebsindividuellen Daten gegenübergestellt werden und dann die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der GAP ausgewählt werden. Die Beihilfesätze der Ökoregelungen aber auch der KULAP-Maßnahmen sind dabei…
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in drei Onlineinformationsrunden zum Start der GAP-Förderung ab 2023 etliche Mitglieder aus Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden erreicht. In der dritten und letzten Runde, zum Schwerpunkt Eco Schemes bzw. Öko-Regelungen im Rahmen der Direktzahlungen, ordneten Christian Gaebel (DBV) und Dr. Wilfried Steffens (Landvolk Niedersachsen) das für Landwirtinnen und Landwirte freiwillig umsetzbare Angebot in Bezug auf die neue Grüne Architektur ein und stellten die jeweiligen Maßnahmen im Einzelnen vor. Mit Unterstützung der Vertreterinnen und Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) und aus dem Agrarministerium in Hessen sind in der dritten Infoormationsrunde erneut viele Details und praktische Umsetzungsfragen geklärt worden.…
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