• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Agrarpolitik

Agrarpolitik (159)

Laut Informationen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) aus Brüssel wurde trotz verschiedener Möglichkeiten weder im EU-Agrarministerrat, im EP-Agrarausschuss noch auf dem EVP-Agrarkongress das Thema 4 Prozent-Stilllegung angesprochen. Damit steht fest, dass es für 2023/2024 keine Aussetzung geben wird und jede Landwirtin und jeder Landwirt
Zwingende Voraussetzung zur Nachweisführung der Kennarten im Rahmen der KULAP-Maßnahmen K1 und K2 sowie bei der Ökoregelung ÖR 5 ist die Nutzung der FAN-App. Letzter Termin für die Nachweisführung gegenüber der Behörde ist der 30. September.
Aufgrund vieler Nachfragen aus der Mitgliedschaft, bezüglich der Themen FAN-App, PORTIA und Herbstregeln im Rahmen der Konditionalität führte der Thüringer Bauernverband (TBV) am 19. September eine Fragestunde im Onlineformat durch. Fast einhundert Mitglieder nutzten diese Möglichkeit. Michael König, Anja Nußbaum und Nadja Gipser stellten sich sowohl fachlichen als auch rechtlichen Fragen. Neben den Fragen zur Anlage und Nutzung der GLÖZ 8 Pflichtbrache, der richtigen Nutzung der GLÖZ 6 Ausnahmemöglichkeiten zur Winterbodenbedeckung für frühe Sommerungen und schwere Böden stand die Handhabung der FAN-App im Mittelpunkt. Es wurde darauf hingewiesen, dass für GLÖZ 6 aber auch im Rahmen der Einhaltung GLÖZ 5…
Seit diesem Antragsjahr ist es möglich, die bei der Beantragung entstandenen Überlappungen von Flächennachbarn im Antragsportal PORTIA direkt für die Antragstellenden geometrisch darzustellen. Deshalb gab es ab diesem Jahr auch keine sogenannten VAG-Schreiben mehr, in dem die individuellen Überlappungen als Flächenangaben ausgewertet werden. Alle Mitglieder sollten daher ihre FNN-Vorstufe überprüfen, ob es bei Ihren Antragsflächen Überlappungen gibt.
In einem Beitrag vom 7. August berichtete der Thüringer Bauernverband über die im PORTIA neu geschaffene Exportfunktion der Antragsdaten und Schlaggeometrien. Leider hat sich in der Zwischenzeit an den Unzulänglichkeiten, welche die Nutzung für den Landwirt unnötig erschweren nichts verändert. Je nach nachdem, welches Softwareprogramm in den Landwirtschaftsbetrieben angewendet wird, sind somit die Übernahmen der Antragsdaten und Geometrien mehr oder weniger lückenhaft oder gar nicht gelungen. Wir freuen uns, den Mitgliedern des TBV mitteilen zu können, dass es seitens eines Softwareanbieters schon jetzt eine Lösung gibt, die einen vollständigen, lückenlosen und fehlerfreien Import der Antragsdaten und Schlaggeometrien in die eigene…
Seit August sind in der FAN-App die aktuellsten Satellitenbilder integriert worden. Bei vielen Landwirtinnen und Landwirten hat dies zu einem signifikanten Anstieg der offenen Fragen geführt, die beantwortet werden müssen.
Gemeinsame Pressemitteilung des BUND Thüringen, NABU Thüringen, Thüringer Ökoherz, Thüringer Bauernverband und Waldbesitzerverband für Thüringen Die von der Bundesregierung geplanten Einschnitte von knapp 300 Millionen Euro bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur- und Küstenschutz“ (GAK) werden Thüringen hart treffen. Die bereits seit einigen Jahren zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, die in Thüringen insbesondere für Landwirtschaft, Naturschutz und im Forst genutzt werden, sollen nach Plänen des Bundes für den Haushalt 2024 deutlich gekürzt werden. Die Verbände BUND Thüringen, NABU Thüringen, Thüringer Ökoherz, Thüringer Bauernverband und Thüringer Waldbesitzerverband befürchten durch diese Kürzungen dramatische Einschnitte für die Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen. Die GAK ist mit ihrer großen Bandbreite von Maßnahmen das wichtigste nationale Förderinstrument der Land- und Forstwirtschaft und Kernbestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen in Deutschland. Sollten die Förderungen, wie im aktuellem Haushaltsentwurf vorgesehen, wegfallen, schadet das nicht nur Naturschutz, biologischer Vielfalt und Landwirtschaft, sondern lässt weite Teile des…
Gemäß den Bedingungen der Konditionalität muss ab diesem Antragsjahr während der empfindlichsten Zeiten eine Mindesbodenbedeckung gewährleistet sein. Diese Regelung gilt erstmalig ab diesem Antragsjahr. Verpflichtend ist, dass zwischen dem 15. November und dem 15. Januar mindestens 80 Prozent der landwirtschaftlichen FAckerfläche des Betriebs mit Pflanzen oder anderer Bodenbedeckung versehen sein müssen.
Aufgrund unterschiedlicher Veröffentlichungen zur Auslegung der Regelungen für die Umsetzung der Pflichtbrache nach GLÖZ 8 sowie unter anderem der Frage nach der Kulisse „schwere Böden“ nach GLÖZ 6 hat der Thüringer Bauernverband beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) nachgefragt.
Laut Informationen aus der Agrarministerkonferenz sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurden Nachbesserungen bei den Ökoregelungen (ÖR) für das kommende Jahr beschlossen. Die Inanspruchnahme der ÖR für 2024 soll dadurch verbessert werden.
Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung