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Agrarpolitik

Agrarpolitik (142)

Im dritten Treffen der AG Antragstellung und Kontrollen zwischen dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und den Interessenvertretern standen hauptsächlich die FAN-App und die Kontrollen der Behörde in diesem Jahr im Mittelpunkt.
In den letzten Tagen kamen bei uns einige Anfragen, wie man im Antragsportal PORTIA eine Ausnahmegenehmigung anzeigt. Seit vergangenen Freitag sind die entsprechenden Aktionen im Portal freigeschalten. Im Nachgang findet sich eine Anleitung, welche Schritte nacheinander abzuarbeiten sind:   
Nach mehrfachem Drängen auf eine Vereinfachung der Nachweisführung bei den Kennarten, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) heute an alle Antragsteller mit ÖR 5 und/oder K1/2 eine E-Mail mit Hinweisen zu einem Alternativweg für die Nachweisführung versandt. Des Weiteren wurde informiert, dass die notwendigen Unterlagen in PORTIA verfügbar sind. Der eröffnete Alternativweg, egal ob für einzelne Flächen oder gänzlich, hat aber zur Folge, dass eine veränderte Terminschiene gilt und mögliche Kontrollen Vor-Ort damit verbunden sind. Landwirtinnen und Landwirte, welche diesen Weg wählen, müssen zwingend eine Anzeige beim Zuständigen AFZ einreichen sowie die Abgabe der Nachweise in Form…
Nach internen Angaben aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Basis von Länderberichten liegt die Ausschöpfung der Ökoregelungen im GAP-Antrag bundesweit bei rund 61 Prozent. Vom eingeplanten Budget für 2023 von 1.017,5 Millionen Euro wurden
Laut den GAP-Vorschriften zur Konditionalität ist in der Zeit vom 15. November des Antragsjahres bis zum 15. Januar des Folgejahres auf mindestens 80 Prozent der Ackerflächen des Betriebes eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen.
Noch bis zum 30. September können Antragsteller sanktionslose Änderungen zum Sammelantrag bzw. seiner Anlagen korrigieren. Zum einen können Änderungen von Flächen im Flächennutzungsnachweis (FNN) vorgenommen werden, aber auch Änderungen in der Tierliste im Rahmen der gekoppelten Einkommensstützung durch ausgeschiedene Tiere notwendig sein. Wenn Muttertiere (Rind oder Schaf) auf Grund von natürlichen Lebensumständen (Verendung) ausscheiden, können diese durch andere förderfähige Tiere ersetzt werden.
Im Rahmen der Antragstellung ist dem ein oder anderen Mitglied aufgefallen, dass bei dem Kartenmaterial eine Fachkulisse "Anwendungsverbot Pflanzenschutzmittel" eingestellt ist. Diese hat für Verwirrung gesorgt, zumal laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung der Pflanzenschutzmittel(PSM)-Einsatz in Schutzgebieten auf Ackerflächen in FFH-Gebieten bis 2024 noch erlaubt ist.
Aufgrund der vielen Herausforderungen bei der Antragstellung sowie der Nutzung der FAN-App haben wir die offenen Fragen an die Thüringer Behörden der Agrarverwaltung zur Beantwortung gesendet. Nachfolgend finden sich im ersten Teil die Antworten zu PORTIA, im zweiten Teil werden Fragen zur FAN-App geklärt:
Neben der Fristverschiebung der Bewirtschaftungsruhe wurde nun auch eine Fristverschiebung des Ansaattermins bei der KULAP 2022-Maßnahme B ermöglicht. Hintergrund sind viele Anfragen von Landwirtinnen und Landwirten, die um eine Verschiebung ersucht hatten, weil die Befahrbarkeit der Flächen auf Grund von Nässe nach wie vor nicht gegeben ist.
Im Thüringer KULAP 2022 besteht bei Teilnahme an den Maßnahmen W (Weide-Biotop-Grünland), H (Hüteschafhaltung-Biotop-Grünland) und G (Ganzjahresbeweidung) u.a. die Verpflichtung, auf die Durchführung von Pflegemaßnahmen ab dem 1. April zu verzichten; bei der Maßnahme M (Mahd-Biotop-Grünland) unter 400 m NN gilt der Verzicht ab dem 1. April und ab 400 m NN ab dem 11. April.
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