Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde und sollte bereits jetzt, fester Bestandteil unseres täglichen Wirkens sowohl privat als auch beruflich sein. Für die R+V ist der Umweltschutz neben der Verantwortung als Versicherer, als Arbeitgeber, gegenüber unseren Kunden und in der Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
Unsere Vision
Wir wollen zu den führenden nachhaltigen Unternehmen der Versicherungsbranche zählen. Gemeinsam mit dem Verbund, unseren Partnern und Kunden gehen wir voran in eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft. Dabei begleiten wir unsere Kunden auf Basis unserer genossenschaftlichen Werte in der Transformation. Wir achten auf einen vorausschauenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde und tragen langfristig zu sozialer Stabilität bei.
Unsere Zielsetzung
Unsere bisherigen Meilensteine
Produkte
Services
Dienstleistungen
Unser Bestreben ist es unser Angebot an nachhaltigen Produkten & Services stetig auszubauen. Falls Sie weitere Informationen zu unserem Engagement suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de - Über uns - Nachhaltigkeit bei der R+V -
Genesungskarte war einmal: Nicht nur vor den finanziellen Folgen von Unfällen vieler Art können Arbeitgeber ihre Angestellten heutzutage schützen. Besonders im Agrarbereich sollte eine Unfallvorsorge genauso alltäglich sein wie die Arbeit in der Höhe, am Hang und mit schwerem Werkzeug.
Angestellte in einem landwirtschaftlichen Betrieb als auch im Garten- und Landschaftsbau begegnen im Arbeitsalltag so manchen Gefahrenquellen, die schnell zum Unfallschauplatz werden können: So erging es zum Beispiel Landschaftsgärtner Alex, der beim Hantieren mit Heckenwerkzeug ungünstig von der Leiter stürzte und mit einem Unterschenkelbruch wochenlang ausfiel. Trotz großem Engagement konnten die verbleibenden Kollegen nicht alle Aufträge auffangen, sodass Krankengeld und ausbleibende Einnahmen ihren Arbeitgeber doppelt belasteten.
Mehr als finanzieller Unfallschutz für Unternehmen und ihre Mitarbeiter
Noch bevor Unfälle wie diese passieren, können Arbeitgeber sich selbst, ihre Angestellten und deren Angehörige vor deren verheerenden Folgen schützen. Ein unkomplizierter Weg ist eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, die nicht nur am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg greift, sondern auf Wunsch auch in der Freizeit. Da die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz in der Freizeit anbietet, ist die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung der R+V Versicherung eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung sorgt dafür,
Dank der Kooperation der Verbände mit der R+V und dem somit direkten Draht zum Versicherer bleibt der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber denkbar gering. Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter dem Reiter Firmenkunden – Unfallversicherung – Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung.
In der Landwirtschaft und im Gartenbau sind Fahrzeuge vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Die Kfz-Versicherungen der R+V rüstet ihre Fahrer gegen fast jedes Unglück.
Mit fünf Millionen versicherten Fahrzeugen gehört die R+V zu den größten Kfz-Versicherern am deutschen Markt. Für Unternehmen im grünen Bereich hat sie passgenaue Lösungen zur Hand und ist damit im Ernstfall für ihre Kunden zur Stelle:
Die richtige Absicherung, wenn es drauf ankommt
Für Betriebe mit mehreren Fahrzeugen bietet die R+V noch preisgünstigere und einfachere Varianten für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen:
Die R+V-BranchenPolice für Betriebe mit mindestens drei Fahrzeugen ermöglicht günstige Schadenfreiheitsrabatt-Einstufungen für Pkw und Nutzfahrzeuge.
Bei der R+V-FlottenPolice für Betriebe mit zehn bis 30 Fahrzeuge können Kunden je nach bisherigem Schadensverlauf einen Beitragssatz von bis zu 30 Prozent für den gesamten Fuhrpark und sogar neu hinzukommende Fahrzeuge erreichen.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter dem Reiter Firmenkunden.
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma Z-Bau eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen einzuräumen.
Die Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes sind berechtigt, Leistungen aus dem Programm der Firma Z-Bau zu Bestkonditionen auf eigene Rechnung zu beziehen. Das Tätigkeitsspektrum ist breit gefächert und umfasst unter anderem den Hoch- und Tiefbau gemäß den Vorschriften des Wassershaushaltsgesetzes (WHG), den Bau von LAU- und HBV-Anlagen, sowie den Abbau und Vertrieb von Gesteinsmaterialien. Als Generalunternehmer realisiert Z-Bau darüber hinaus schlüsselfertige Wohn- und Gewerbeimmobilien. Im Tankstellenbereich gehören auch Sanierungs- und Abbrucharbeiten zu der Leistungspalette von Z-BAU. Die Projektierung von Bauleistungen jeglicher Art, einschließlich umfassender Beratung und Bauleitung, rundet das Leistungsangebot ab. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, hat Z-Bau Betonfertigteilsysteme mit DIBt-Zulassung entwickelt und erfolgreich eingesetzt. Dabei unterstützt das eigene Betonwerk, das die Herstellung von maßgeschneiderten Fertigteillösungen ermöglicht. Das verschafft nicht nur ein hohes Maß an Flexibilität, sondern gewährleistet auch eine umfassende Qualitätskontrolle.
Z-BAU steht für höchste Standards in Bezug auf Qualität, Verlässlichkeit und Beständigkeit.
Die Firma Z-Bau gewährt den Mitgliedsbetrieben 5 Prozent sofortigen Rabatt auf alle Aufträge.
Weitere Erläuterungen zum Bestellvorgang sind auf der Homepage des Thüringer Bauernverbandes unter Meine Vorteile eingestellt.
Die Abhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe von stationären und fahrbaren Maschinen war schon immer hoch und nimmt ebenso wie deren Komplexität kontinuierlich zu. Verschiedene Szenarien führen dazu, dass die defekten Maschinen repariert oder bei einem Totalausfall ersetzt werden müssen. Dies führt u.a. auch Inflationsgetrieben zu höheren Material-, Lohn- und Wiederbeschaffungskosten. Um die wirtschaftlichen Folgen auffangen zu können, stellt die Maschinenversicherung für stationäre, fahrbare und transportable Maschinen eine individuell anpassbare Lösung dar.
Was könnte alles passieren?
Was ist versichert?
Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden, insbesondere verursacht durch:
Wie auch bei Kraftfahrzeugen können Sie Ihre fahrbaren landwirtschaftlichen Maschinen individuell nach Ihren Bedürfnissen als Vollversicherung oder Kasko- bzw. Teilkasko versichern.
Die Maschinenversicherung stationärer Maschinen kann optional ergänzt werden durch eine Maschinen-BU, um den entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten bei Maschinenstillstand abzudecken.
Highlights auf einen Blick:
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 538 01.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter dem Reiter Firmenkunden – Landwirtschaft – AgrarPolice – Technische Versicherung.
Was hat die Afrikanische Schweinepest mit Ackerbau zu tun? Das ist für viele unklar. Trotzdem besteht ein Zusammenhang – genauso wie bei Vogelgrippe und Geflügelhaltung oder Dürre und Ackerbau.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochinfektiöse anzeigepflichtige Tierseuche und breitet sich innerhalb und außerhalb der EU aus. Ausgehend von osteuropäischen Nachbarstaaten wie Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn treten stetig Neuinfektionen auf. Derzeit sind vor allem Fälle in Südhessen und Rheinland-Pfalz in den Schlagzeilen. Für Menschen stellt die Seuche keine Gefahr dar, aber für Schweine endet sie meistens tödlich. Einen Impfstoff gibt es bisher noch nicht.
Bereits der ASP-Ausbruch im Herbst 2018 in Belgien hat gezeigt, dass der befürchtete Sprung über große Entfernungen jederzeit möglich ist. Die aktuellen Seuchenfälle verdeutlichen, dass menschliches Fehlverhalten die Einschleppung der Seuche massiv beeinflussen kann. Ein Problem sind beispielsweise fleischhaltige Speiseresten, die in der Natur weggeworfen werden.
ASP und Ackerbau – wie passt das zusammen?
ASP und Schweine – dass es hier Auswirkungen gibt, ist naheliegend. Inzwischen zeigt die Erfahrung aber, dass auch Ackerbaubetriebe massiv durch das Auftreten der ASP in Wildschweinbeständen betroffen sein können. Denn bei einem ASP-Ausbruch liegt das primäre Ziel der Seuchenbekämpfung darin, potenziell infizierte Wildschweine in ihren Habitaten zu halten und daher Störungen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.
Um das sicherzustellen, richten die Behörden beim Fund eines verdächtigen oder infizierten Wildschweins Restriktionszonen ein. In diesen Gebieten können auch Jagdverbote, Begehungsverbote und für bestimmte Flächen vor allem auch Ernte- und Bearbeitungsverbote verhängt werden. Der Radius einer Restriktionszone wird in Abhängigkeit geografischer Besonderheiten (z.B. Autobahnen; Flüsse; zusammenhängende Waldgebiet) individuell festgelegt (ca. 15 km um den positiven Wildschweinefund). Für einen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet das im ungünstigsten Fall, dass große Teile oder sogar die gesamte Nutzfläche nicht oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden dürfen.
Auswirkungen auf die betroffenen Landwirte
Was bedeutet das für die betroffenen Ackerbaukulturen? Die Flächen dürfen nur unter Bedingungen bestellt, bearbeitet oder abgeerntet werden. Daraus können erhebliche wirtschaftliche Nachteile durch Mindererträge entstehen, weil Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht wie erforderlich durchgeführt werden können oder die Feldfrüchte nicht geerntet werden dürfen. Darüber hinaus können sich die behördlichen Restriktionen auch mittelfristig auswirken, wenn beispielsweise die Fruchtfolge verändert werden muss.
Für derartige Wirtschaftsbeschränkungen haben Landwirte grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung durch die verfügenden Kreise. Bisherige Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass dadurch nicht immer alle im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsauflagen entstandenen Schäden vollständig kompensiert wurden. Zudem kann die Auszahlung der Entschädigung lange auf sich warten lassen und es entsteht ein Liquiditätsengpass.
Eine weitere Problematik ergibt sich aus dem Verbot, geerntetes Getreide aus ASP-Sperrzonen unbehandelt an Schweine zu verfüttern. Das bedeutet, dass der Landhandel dieses Getreide separat erfassen und verarbeiten muss, damit es nur noch als Futter für andere Tiere verwendet wird. Erste Erfahrungen zeigen, dass einige Getreidehändler für Erzeugnisse aus den Kerngebieten einen niedrigeren Preis zahlen. Solche Wertminderungen sind in der ASP-Ernteversicherung der R+V bis zu 10% des zum Vermarktungszeitpunktes geltenden Markt- bzw. Kontraktpreises beitragsfrei abgedeckt.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter dem Reiter Firmenkunden – Landwirtschaftliche Versicherungen - Ernteversicherungen.
Die Digitalisierung birgt neue Gefahren für landwirtschaftliche Betriebe. Obwohl nur wenige sich der unsichtbaren Risiken bewusst sind, ist klar: Jeder Betrieb wird früher oder später von Viren, Hackern und anderen Arten der Cyberkriminalität getroffen.
IT-Dienstleister, Behörden und sogar Krankenhäuser – beinahe stündlich beweisen neue Schlagzeilen: Vor digitalen Angriffen ist kein Betrieb sicher. Diesem Risiko sind zunehmend auch landwirtschaftliche Betriebe ausgesetzt. Die Folge sind eine lahmgelegte IT sowie verlorene und manipulierte Daten. Schon ein unbedachter Klick oder eine winzige Sicherheitslücke genügen, um ganze Betriebe stillzulegen.
Schützen Sie Ihre Datenfelder vor unsichtbaren Gefahren
Immer mehr Betriebe entscheiden sich für eine CyberRisk Versicherung. Sie übernimmt nach einem Hackerangriff die Kosten und vermittelt sogar an IT-Spezialisten, die Netzwerk und Daten zeitnah wiederherstellen. Landwirtschaftliche Betriebe können diese ganz einfach im Rahmen der R+V-AgrarPolice abschließen und Vorteile gegenüber Wettbewerbern nutzen. Eingeschlossen sind etwa die Daten auf dienstlich genutzten Privatgeräten und der Ersatz von durch einen Vorfall beschädigter IT-Hardware. Ebenso gehören auch Zusatzleistungen wie Krisenkommunikation oder ein Anwaltstelefon zum Repertoire.
Die Landwirtschaft im Visier von Cyber-Kriminalität
Mit zunehmender Digitalisierung steigt die Bedeutung einer funktionierenden IT. Haben sich Kriminelle erst einmal Zugang in die Systeme verschafft, eröffnen sich diesen vielfältige Möglichkeiten, hieraus Profit zu schlagen. Daten können verschlüsselt und für deren Entschlüsselung die Zahlung von Lösegeld gefordert werden. Ebenso können Daten weiterverkauft oder für weitere Angriffe verwendet werden. Je nach Schwere des Eingriffs werden die Betriebsabläufe stark beeinträchtigt. Dabei wird der Landwirtschaft ein besonderes Augenmerk gewidmet. Schließlich stellt diese als fundamentale Stütze in der Versorgung der Bevölkerung ein lukratives Ziel für kriminelle Machenschaften dar. Schützen Sie sich vor den Folgen zunehmender Internetkriminalität mit der R+V-CyberRisk Versicherung und profitieren Sie von einem umfangreichen Versicherungsschutz und zahlreichen Assistance-Dienstleistungen, insbesondere der rund um die Uhr erreichbaren Notruf-Hotline mit sofortiger Unterstützung im Schadensfall.
Wir beraten Sie gerne zu der R+V CyberRisk Versicherung
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 538 01. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter „Firmenkunden“.
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma Z-Bau eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes (TBV) besondere Konditionen einzuräumen.
Die Mitglieder des TBV sind berechtigt, Leistungen aus dem Programm der Firma Z-Bau zu Bestkonditionen auf eigene Rechnung zu beziehen. Das Tätigkeitsspektrum ist breit gefächert und umfasst unter anderem den Hoch- und Tiefbau gemäß den Vorschriften des Wassershaushaltsgesetzes (WHG), den Bau von LAU- und HBV-Anlagen, sowie den Abbau und Vertrieb von Gesteinsmaterialien. Als Generalunternehmer realisiert Z-Bau darüber hinaus schlüsselfertige Wohn- und Gewerbeimmobilien. Im Tankstellenbereich gehören auch Sanierungs- und Abbrucharbeiten zu der Leistungspalette von Z BAU. Die Projektierung von Bauleistungen jeglicher Art, einschließlich umfassender Beratung und Bauleitung, rundet das Leistungsangebot ab. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, hat Z-Bau Betonfertigteilsysteme mit DIBt-Zulassung entwickelt und erfolgreich eingesetzt. Dabei unterstützt das eigenes Betonwerk, das die Herstellung von maßgeschneiderten Fertigteillösungen ermöglicht. Das verschafft nicht nur ein hohes Maß an Flexibilität, sondern gewährleistet auch eine umfassende Qualitätskontrolle.
Z-BAU steht für höchste Standards in Bezug auf Qualität, Verlässlichkeit und Beständigkeit.
Die Firma Z-Bau gewährt den Mitgliedsbetrieben 5 Prozent sofortigen Rabatt auf alle Aufträge.
Weitere Erläuterungen zum Bestellvorgang sind auf der Homepage des Thüringer Bauernverbandes unter Meine Vorteile eingestellt.
Die flurstücksbeschreibenden Geobasisdaten sind von großer Bedeutung für die landwirtschaftlichen Unternehmen. Damit können neben den digitalen Orthofotos, Feldblöcken und eigenen Schlagvermessungen nun auch die Eigentumsgrenzen im betrieblichen Geographischen Informationssystem (GIS) dargestellt werden. Dies erleichtert das Betriebsmanagment (z.B. Pacht- und Schlagverwaltung, Antragstellung) und führt zu einer größeren Sicherheit bei den Kontrollen.
Alle katastertechnischen Sachverhalte und Rechtstatbestände (Flurstücke, Gebäude, Eigentümer usw.) werden in ALKIS objektstrukturiert abgebildet. Auch Bodenschätzungsergebnisse werden sukzessiv digital erfasst.
Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig von der Betriebsgröße ist, über Michael König unter der Telefonnummer +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden. Des Weiteren können Sie über die TBV-Service und Marketing GmbH die passende Software zum Anzeigen und Verarbeiten der Daten zum Vorzugspreis beziehen.
Mit der R+V-Beitragsgarantie sichern Sie sich niedrige Beiträge in der Kfz-Versicherung.
Mobil sein, selbstbestimmt leben, Freiheit genießen: Mit dem Auto unterwegs sein ist für viele ein Lebensgefühl. Hohe Preise für Sprit und Strom machen das Fahrzeug in diesen Tagen allerdings zum teuren Vergnügen. Kfz-Halter können dafür an anderer Stelle sparen. Bei der R+V Versicherung lassen sich die Versicherungsausgaben für 2025 schon jetzt minimieren: Wer sich früh für die Kfz-Versicherung der R+V entscheidet, wird mit einer Beitragsgarantie belohnt.
Fristen & Garantien: Warum sich ein früher Wechsel lohnt
Ist Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. September 2024 abgeschlossen und für zukünftige Beginne in 2024 und zum 1. Januar 2025 beantragt, garantieren wir die berechnete Prämie zum Versicherungsbeginn – unabhängig davon, ob unsere Tarife ansteigen. Die Beitragsgarantie ist zweigeteilt:
Noch mehr Sparen beim Wechsel bis zum 30. Juni 2024
Beitragsgarantien beim Wechsel bis zum 30. September 2024
Die Vorteile der R+V-Beitragsgarantie auf einen Blick:
Die R+V-Beitragsgarantie gilt für Kfz-Anträge zur R+V/KL-KfzPolice-Plus, KRAVAG-KfzPolice, BranchenPolice und FlottenPolice.
Die Beitragsgarantie gilt nicht für die R+V/KL-KfzPolice-classic oder bei Vorversicherungen bei einer R+V-Konzerngesellschaft. Sie wird nur für Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen gewährt und greift nicht bei Stückprämien. Auch Arbeitsmaschinen, die über die Betriebshaftpflicht versichert sind, fallen nicht darunter.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-KfzPolicen
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter „Firmenkunden“.
Die Initiative Tierwohl (ITW) eröffnet jetzt für alle Ferkelaufzüchter die Möglichkeit sich über die neue Registrierungsphase an dem Programm für mehr Tierwohl zu beteiligen. Ferkelaufzuchtsbetriebe können sich im Zeitraum vom 2. bis zum 30. Mai 2024 für die ITW über Ihren Bündler (TBV-Service- und Marketing GmbH) anmelden.
Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als sogenannte „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil. Das bedeutet die Ferkel müssen von Sauenhaltern kommen, die bereits in der Initiative Tierwohl zertifiziert sind und werden an einen ITW-Mäster weitervermarktet. Hier sind also schon im Vorfeld Apsprachen mit dem Mäster bzw. mit dem dahinter stehenden Vermarkter/Schlachthof zu führen.
Dafür erhält der Ferkelaufzüchter ein Tierwohlentgelt für jedes Ferkel von 4 Euro und gibt davon 1,80 Euro an den Sauenhalter weiter. Damit soll die Wertschöpfungskette unter ITW-Kriterien geschlossen werden.
Für die Programmzulassung findet im Juni eine Budgetprüfung statt. Sollte es dabei zu einer Überzeichnung kommen, entscheidet ein Losverfahren über die Teilnahme am Programm. Die Rückmeldung erhalten die Betriebe voraussichtlich ab Mitte/Ende Juni 2024.
Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Juli 2024 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. September 2024.
Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt und verlängert sich mit jedem bestandenen Programmaudit um ein Jahr.
Eine Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gibt es bis zum 31. Dezember 2024.
Alle Unterlagen für die neue Registrierungsphase finden Sie im Downloadbereich unter hier. https://www.tbv-erfurt.de/service/initiative-tierwohl
Ansprechpartner
Stefan Ritter
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: +49 (0)361 262 533 00
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma GIS GmbH eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen einzuräumen, wenn sie das Angebot der Firma GIS GmbH nutzen wollen.
Mit den aktuellen Softwareprogrammen der GIS GmbH erledigen Mitglieder die Aufarbeitung der Daten zur KULAP-Nachweisführung 2024 effektiv und zeitsparend. Mit der aktuellen Regelung zur KULAP 2022-Maßnahmendokumentation ist es möglich, diese verpflichtende Dokumentation mit einer elektronischen Schlagkartei, wie beispielsweise der Schlagkartei unseres Rahmenvertragspartners (GIS GmbH), durchzuführen. Damit können Maßnahmen sehr einfach und effizient erfasst und auch die entsprechenden "elektronischen Auszüge" (Nachweise) ausgegeben werden. Zudem ist geplant, sobald das Flächenregister und die Schnittstelle in einer funktionierenden und finalen Version vorliegen, eine entsprechende Schnittstelle bereitzustellen, um die Maßnahmen zukünftig mit wenig Aufwand ins Flächenregister übertragen zu können.
Für weitergehende Informationen steht Michael König telefonisch unter +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als Ansprechpartner zur Verfügung.
Immer mehr Arbeitnehmer gehen vorzeitig in den Ruhestand und Arbeitgeber müssen auf einem schwierigen Markt kurzfristig für Ersatz sorgen. Ein Lebensarbeitszeitkonto bietet für beide Seiten eine sinnvolle Alternative.
Seit vielen Jahren ist Johannes auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt. Schon jetzt weiß er: Bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter kann er seinen Körper nicht der strapazierenden Vollzeitbelastung aussetzen. So geht es vielen Arbeitnehmern: 2021 ist jeder vierte Rentenneuzugang vorzeitig in den Ruhestand gegangen – trotz finanzieller Abschläge, denn der Staat fördert keine Altersteilzeit mehr.
Hier kann der Arbeitgeber einen, gerade in körperlich herausfordernden Berufen, sehr wertschätzenden Mehrwert schaffen: Indem er seinen Arbeitnehmern erlaubt, Teile des heutigen Bruttolohns auf einem Wertkonto anzusparen, kann ein früherer Ruhestandseintritt vorfinanziert werden. Zugleich bietet er seinen Angestellten einen Vorteil, der am Markt nicht alltäglich ist und sammelt so gute Argumente bei der Suche nach neuen Mitarbeitern.
Generell legt der Arbeitgeber fest, welche Gehaltsbestandteile der Arbeitgeber umwandeln darf. Oftmals werden beispielsweise Überstunden umgewandelt, da die Auszahlung für den Mitarbeiter aufgrund der Steuerprogression selten lukrativ ist. Auf der anderen Seite sieht der Arbeitgeber das „Abfeiern“ nicht so gerne, da er seinen Mitarbeiter währenddessen nicht einsetzen kann. Auch die Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Vorruhestand, Sabbatical, verlängerte Elternzeit) werden seitens des Arbeitgebers vorgegeben.
Mehr #Freuzeit für alle! Das Lebensarbeitszeitkonto kann noch mehr:
Auch kleinere Betriebe erhöhen mit dem Lebensarbeitszeitkonto ihre Chancen, Mitarbeiter für sich zu gewinnen und langfristig zu binden.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801. Weitere Informationen finden Sie auf Homepage unter dem Reiter Vorsorge & Vermögen – Einkommensvorsorge & Vermögen – Lebensarbeitszeitkonto.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!