Die Initiative Tierwohl (ITW) eröffnet jetzt für alle Ferkelaufzüchter die Möglichkeit sich über die neue Registrierungsphase an dem Programm für mehr Tierwohl zu beteiligen. Ferkelaufzuchtsbetriebe können sich im Zeitraum vom 2. bis zum 30. Mai 2024 für die ITW über Ihren Bündler (TBV-Service- und Marketing GmbH) anmelden.
Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als sogenannte „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil. Das bedeutet die Ferkel müssen von Sauenhaltern kommen, die bereits in der Initiative Tierwohl zertifiziert sind und werden an einen ITW-Mäster weitervermarktet. Hier sind also schon im Vorfeld Apsprachen mit dem Mäster bzw. mit dem dahinter stehenden Vermarkter/Schlachthof zu führen.
Dafür erhält der Ferkelaufzüchter ein Tierwohlentgelt für jedes Ferkel von 4 Euro und gibt davon 1,80 Euro an den Sauenhalter weiter. Damit soll die Wertschöpfungskette unter ITW-Kriterien geschlossen werden.
Für die Programmzulassung findet im Juni eine Budgetprüfung statt. Sollte es dabei zu einer Überzeichnung kommen, entscheidet ein Losverfahren über die Teilnahme am Programm. Die Rückmeldung erhalten die Betriebe voraussichtlich ab Mitte/Ende Juni 2024.
Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Juli 2024 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. September 2024.
Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt und verlängert sich mit jedem bestandenen Programmaudit um ein Jahr.
Eine Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gibt es bis zum 31. Dezember 2024.
Alle Unterlagen für die neue Registrierungsphase finden Sie im Downloadbereich unter hier. https://www.tbv-erfurt.de/service/initiative-tierwohl
Ansprechpartner
Stefan Ritter
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Telefon: +49 (0)361 262 533 00
Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma GIS GmbH eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen einzuräumen, wenn sie das Angebot der Firma GIS GmbH nutzen wollen.
Mit den aktuellen Softwareprogrammen der GIS GmbH erledigen Mitglieder die Aufarbeitung der Daten zur KULAP-Nachweisführung 2024 effektiv und zeitsparend. Mit der aktuellen Regelung zur KULAP 2022-Maßnahmendokumentation ist es möglich, diese verpflichtende Dokumentation mit einer elektronischen Schlagkartei, wie beispielsweise der Schlagkartei unseres Rahmenvertragspartners (GIS GmbH), durchzuführen. Damit können Maßnahmen sehr einfach und effizient erfasst und auch die entsprechenden "elektronischen Auszüge" (Nachweise) ausgegeben werden. Zudem ist geplant, sobald das Flächenregister und die Schnittstelle in einer funktionierenden und finalen Version vorliegen, eine entsprechende Schnittstelle bereitzustellen, um die Maßnahmen zukünftig mit wenig Aufwand ins Flächenregister übertragen zu können.
Für weitergehende Informationen steht Michael König telefonisch unter +49 (0)361 262 532 10 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als Ansprechpartner zur Verfügung.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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