Genesungskarte war einmal: Nicht nur vor den finanziellen Folgen von Unfällen vieler Art können Arbeitgeber ihre Angestellten heutzutage schützen. Besonders im Agrarbereich sollte eine Unfallvorsorge genauso alltäglich sein wie die Arbeit in der Höhe, am Hang und mit schwerem Werkzeug.
Angestellte in einem landwirtschaftlichen Betrieb als auch im Garten- und Landschaftsbau begegnen im Arbeitsalltag so manchen Gefahrenquellen, die schnell zum Unfallschauplatz werden können: So erging es zum Beispiel Landschaftsgärtner Alex, der beim Hantieren mit Heckenwerkzeug ungünstig von der Leiter stürzte und mit einem Unterschenkelbruch wochenlang ausfiel. Trotz großem Engagement konnten die verbleibenden Kollegen nicht alle Aufträge auffangen, sodass Krankengeld und ausbleibende Einnahmen ihren Arbeitgeber doppelt belasteten.
Mehr als finanzieller Unfallschutz für Unternehmen und ihre Mitarbeiter
Noch bevor Unfälle wie diese passieren, können Arbeitgeber sich selbst, ihre Angestellten und deren Angehörige vor deren verheerenden Folgen schützen. Ein unkomplizierter Weg ist eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, die nicht nur am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg greift, sondern auf Wunsch auch in der Freizeit. Da die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz in der Freizeit anbietet, ist die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung der R+V Versicherung eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung sorgt dafür,
Dank der Kooperation der Verbände mit der R+V und dem somit direkten Draht zum Versicherer bleibt der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber denkbar gering. Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter dem Reiter Firmenkunden – Unfallversicherung – Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung.
In der Landwirtschaft und im Gartenbau sind Fahrzeuge vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Die Kfz-Versicherungen der R+V rüstet ihre Fahrer gegen fast jedes Unglück.
Mit fünf Millionen versicherten Fahrzeugen gehört die R+V zu den größten Kfz-Versicherern am deutschen Markt. Für Unternehmen im grünen Bereich hat sie passgenaue Lösungen zur Hand und ist damit im Ernstfall für ihre Kunden zur Stelle:
Die richtige Absicherung, wenn es drauf ankommt
Für Betriebe mit mehreren Fahrzeugen bietet die R+V noch preisgünstigere und einfachere Varianten für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen:
Die R+V-BranchenPolice für Betriebe mit mindestens drei Fahrzeugen ermöglicht günstige Schadenfreiheitsrabatt-Einstufungen für Pkw und Nutzfahrzeuge.
Bei der R+V-FlottenPolice für Betriebe mit zehn bis 30 Fahrzeuge können Kunden je nach bisherigem Schadensverlauf einen Beitragssatz von bis zu 30 Prozent für den gesamten Fuhrpark und sogar neu hinzukommende Fahrzeuge erreichen.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen
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Die Abhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe von stationären und fahrbaren Maschinen war schon immer hoch und nimmt ebenso wie deren Komplexität kontinuierlich zu. Verschiedene Szenarien führen dazu, dass die defekten Maschinen repariert oder bei einem Totalausfall ersetzt werden müssen. Dies führt u.a. auch Inflationsgetrieben zu höheren Material-, Lohn- und Wiederbeschaffungskosten. Um die wirtschaftlichen Folgen auffangen zu können, stellt die Maschinenversicherung für stationäre, fahrbare und transportable Maschinen eine individuell anpassbare Lösung dar.
Was könnte alles passieren?
Was ist versichert?
Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden, insbesondere verursacht durch:
Wie auch bei Kraftfahrzeugen können Sie Ihre fahrbaren landwirtschaftlichen Maschinen individuell nach Ihren Bedürfnissen als Vollversicherung oder Kasko- bzw. Teilkasko versichern.
Die Maschinenversicherung stationärer Maschinen kann optional ergänzt werden durch eine Maschinen-BU, um den entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten bei Maschinenstillstand abzudecken.
Highlights auf einen Blick:
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 538 01.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter dem Reiter Firmenkunden – Landwirtschaft – AgrarPolice – Technische Versicherung.
Was hat die Afrikanische Schweinepest mit Ackerbau zu tun? Das ist für viele unklar. Trotzdem besteht ein Zusammenhang – genauso wie bei Vogelgrippe und Geflügelhaltung oder Dürre und Ackerbau.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochinfektiöse anzeigepflichtige Tierseuche und breitet sich innerhalb und außerhalb der EU aus. Ausgehend von osteuropäischen Nachbarstaaten wie Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn treten stetig Neuinfektionen auf. Derzeit sind vor allem Fälle in Südhessen und Rheinland-Pfalz in den Schlagzeilen. Für Menschen stellt die Seuche keine Gefahr dar, aber für Schweine endet sie meistens tödlich. Einen Impfstoff gibt es bisher noch nicht.
Bereits der ASP-Ausbruch im Herbst 2018 in Belgien hat gezeigt, dass der befürchtete Sprung über große Entfernungen jederzeit möglich ist. Die aktuellen Seuchenfälle verdeutlichen, dass menschliches Fehlverhalten die Einschleppung der Seuche massiv beeinflussen kann. Ein Problem sind beispielsweise fleischhaltige Speiseresten, die in der Natur weggeworfen werden.
ASP und Ackerbau – wie passt das zusammen?
ASP und Schweine – dass es hier Auswirkungen gibt, ist naheliegend. Inzwischen zeigt die Erfahrung aber, dass auch Ackerbaubetriebe massiv durch das Auftreten der ASP in Wildschweinbeständen betroffen sein können. Denn bei einem ASP-Ausbruch liegt das primäre Ziel der Seuchenbekämpfung darin, potenziell infizierte Wildschweine in ihren Habitaten zu halten und daher Störungen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.
Um das sicherzustellen, richten die Behörden beim Fund eines verdächtigen oder infizierten Wildschweins Restriktionszonen ein. In diesen Gebieten können auch Jagdverbote, Begehungsverbote und für bestimmte Flächen vor allem auch Ernte- und Bearbeitungsverbote verhängt werden. Der Radius einer Restriktionszone wird in Abhängigkeit geografischer Besonderheiten (z.B. Autobahnen; Flüsse; zusammenhängende Waldgebiet) individuell festgelegt (ca. 15 km um den positiven Wildschweinefund). Für einen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet das im ungünstigsten Fall, dass große Teile oder sogar die gesamte Nutzfläche nicht oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden dürfen.
Auswirkungen auf die betroffenen Landwirte
Was bedeutet das für die betroffenen Ackerbaukulturen? Die Flächen dürfen nur unter Bedingungen bestellt, bearbeitet oder abgeerntet werden. Daraus können erhebliche wirtschaftliche Nachteile durch Mindererträge entstehen, weil Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht wie erforderlich durchgeführt werden können oder die Feldfrüchte nicht geerntet werden dürfen. Darüber hinaus können sich die behördlichen Restriktionen auch mittelfristig auswirken, wenn beispielsweise die Fruchtfolge verändert werden muss.
Für derartige Wirtschaftsbeschränkungen haben Landwirte grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung durch die verfügenden Kreise. Bisherige Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass dadurch nicht immer alle im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsauflagen entstandenen Schäden vollständig kompensiert wurden. Zudem kann die Auszahlung der Entschädigung lange auf sich warten lassen und es entsteht ein Liquiditätsengpass.
Eine weitere Problematik ergibt sich aus dem Verbot, geerntetes Getreide aus ASP-Sperrzonen unbehandelt an Schweine zu verfüttern. Das bedeutet, dass der Landhandel dieses Getreide separat erfassen und verarbeiten muss, damit es nur noch als Futter für andere Tiere verwendet wird. Erste Erfahrungen zeigen, dass einige Getreidehändler für Erzeugnisse aus den Kerngebieten einen niedrigeren Preis zahlen. Solche Wertminderungen sind in der ASP-Ernteversicherung der R+V bis zu 10% des zum Vermarktungszeitpunktes geltenden Markt- bzw. Kontraktpreises beitragsfrei abgedeckt.
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Die Digitalisierung birgt neue Gefahren für landwirtschaftliche Betriebe. Obwohl nur wenige sich der unsichtbaren Risiken bewusst sind, ist klar: Jeder Betrieb wird früher oder später von Viren, Hackern und anderen Arten der Cyberkriminalität getroffen.
IT-Dienstleister, Behörden und sogar Krankenhäuser – beinahe stündlich beweisen neue Schlagzeilen: Vor digitalen Angriffen ist kein Betrieb sicher. Diesem Risiko sind zunehmend auch landwirtschaftliche Betriebe ausgesetzt. Die Folge sind eine lahmgelegte IT sowie verlorene und manipulierte Daten. Schon ein unbedachter Klick oder eine winzige Sicherheitslücke genügen, um ganze Betriebe stillzulegen.
Schützen Sie Ihre Datenfelder vor unsichtbaren Gefahren
Immer mehr Betriebe entscheiden sich für eine CyberRisk Versicherung. Sie übernimmt nach einem Hackerangriff die Kosten und vermittelt sogar an IT-Spezialisten, die Netzwerk und Daten zeitnah wiederherstellen. Landwirtschaftliche Betriebe können diese ganz einfach im Rahmen der R+V-AgrarPolice abschließen und Vorteile gegenüber Wettbewerbern nutzen. Eingeschlossen sind etwa die Daten auf dienstlich genutzten Privatgeräten und der Ersatz von durch einen Vorfall beschädigter IT-Hardware. Ebenso gehören auch Zusatzleistungen wie Krisenkommunikation oder ein Anwaltstelefon zum Repertoire.
Die Landwirtschaft im Visier von Cyber-Kriminalität
Mit zunehmender Digitalisierung steigt die Bedeutung einer funktionierenden IT. Haben sich Kriminelle erst einmal Zugang in die Systeme verschafft, eröffnen sich diesen vielfältige Möglichkeiten, hieraus Profit zu schlagen. Daten können verschlüsselt und für deren Entschlüsselung die Zahlung von Lösegeld gefordert werden. Ebenso können Daten weiterverkauft oder für weitere Angriffe verwendet werden. Je nach Schwere des Eingriffs werden die Betriebsabläufe stark beeinträchtigt. Dabei wird der Landwirtschaft ein besonderes Augenmerk gewidmet. Schließlich stellt diese als fundamentale Stütze in der Versorgung der Bevölkerung ein lukratives Ziel für kriminelle Machenschaften dar. Schützen Sie sich vor den Folgen zunehmender Internetkriminalität mit der R+V-CyberRisk Versicherung und profitieren Sie von einem umfangreichen Versicherungsschutz und zahlreichen Assistance-Dienstleistungen, insbesondere der rund um die Uhr erreichbaren Notruf-Hotline mit sofortiger Unterstützung im Schadensfall.
Wir beraten Sie gerne zu der R+V CyberRisk Versicherung
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Mit der R+V-Beitragsgarantie sichern Sie sich niedrige Beiträge in der Kfz-Versicherung.
Mobil sein, selbstbestimmt leben, Freiheit genießen: Mit dem Auto unterwegs sein ist für viele ein Lebensgefühl. Hohe Preise für Sprit und Strom machen das Fahrzeug in diesen Tagen allerdings zum teuren Vergnügen. Kfz-Halter können dafür an anderer Stelle sparen. Bei der R+V Versicherung lassen sich die Versicherungsausgaben für 2025 schon jetzt minimieren: Wer sich früh für die Kfz-Versicherung der R+V entscheidet, wird mit einer Beitragsgarantie belohnt.
Fristen & Garantien: Warum sich ein früher Wechsel lohnt
Ist Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. September 2024 abgeschlossen und für zukünftige Beginne in 2024 und zum 1. Januar 2025 beantragt, garantieren wir die berechnete Prämie zum Versicherungsbeginn – unabhängig davon, ob unsere Tarife ansteigen. Die Beitragsgarantie ist zweigeteilt:
Noch mehr Sparen beim Wechsel bis zum 30. Juni 2024
Beitragsgarantien beim Wechsel bis zum 30. September 2024
Die Vorteile der R+V-Beitragsgarantie auf einen Blick:
Die R+V-Beitragsgarantie gilt für Kfz-Anträge zur R+V/KL-KfzPolice-Plus, KRAVAG-KfzPolice, BranchenPolice und FlottenPolice.
Die Beitragsgarantie gilt nicht für die R+V/KL-KfzPolice-classic oder bei Vorversicherungen bei einer R+V-Konzerngesellschaft. Sie wird nur für Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen gewährt und greift nicht bei Stückprämien. Auch Arbeitsmaschinen, die über die Betriebshaftpflicht versichert sind, fallen nicht darunter.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-KfzPolicen
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Immer mehr Arbeitnehmer gehen vorzeitig in den Ruhestand und Arbeitgeber müssen auf einem schwierigen Markt kurzfristig für Ersatz sorgen. Ein Lebensarbeitszeitkonto bietet für beide Seiten eine sinnvolle Alternative.
Seit vielen Jahren ist Johannes auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt. Schon jetzt weiß er: Bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter kann er seinen Körper nicht der strapazierenden Vollzeitbelastung aussetzen. So geht es vielen Arbeitnehmern: 2021 ist jeder vierte Rentenneuzugang vorzeitig in den Ruhestand gegangen – trotz finanzieller Abschläge, denn der Staat fördert keine Altersteilzeit mehr.
Hier kann der Arbeitgeber einen, gerade in körperlich herausfordernden Berufen, sehr wertschätzenden Mehrwert schaffen: Indem er seinen Arbeitnehmern erlaubt, Teile des heutigen Bruttolohns auf einem Wertkonto anzusparen, kann ein früherer Ruhestandseintritt vorfinanziert werden. Zugleich bietet er seinen Angestellten einen Vorteil, der am Markt nicht alltäglich ist und sammelt so gute Argumente bei der Suche nach neuen Mitarbeitern.
Generell legt der Arbeitgeber fest, welche Gehaltsbestandteile der Arbeitgeber umwandeln darf. Oftmals werden beispielsweise Überstunden umgewandelt, da die Auszahlung für den Mitarbeiter aufgrund der Steuerprogression selten lukrativ ist. Auf der anderen Seite sieht der Arbeitgeber das „Abfeiern“ nicht so gerne, da er seinen Mitarbeiter währenddessen nicht einsetzen kann. Auch die Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Vorruhestand, Sabbatical, verlängerte Elternzeit) werden seitens des Arbeitgebers vorgegeben.
Mehr #Freuzeit für alle! Das Lebensarbeitszeitkonto kann noch mehr:
Auch kleinere Betriebe erhöhen mit dem Lebensarbeitszeitkonto ihre Chancen, Mitarbeiter für sich zu gewinnen und langfristig zu binden.
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In der Landwirtschaft zählen Verlässlichkeit, alltagstaugliche Lösungen, Innovationskraft und höchste Produktqualität. Dafür benötigen Sie als Betriebsleiter einen Rundumschutz, der alle möglichen Risiken auf Ihrem Betrieb abdeckt. Mit der R+V-AgrarPolice wählen Sie den umfangreichsten Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist.
Bis zu 14 Produkte in einem Vertrag
Stellen Sie die individuelle Lösung für Ihren Betrieb aus bis zu 14 Produkten in nur einer Police zusammen und schützen Sie sich vor Deckungslücken und Haftungsfallen. Die R+V bietet volle Variabilität bei versicherbaren Gefahren und Selbstbehalten, zudem erhalten Sie Bündelnachlässe von bis zu 35 Prozent bei der Wahl mehrere Produkte.
Beispiele aus unserer Produktpalette:
Ob aus Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit: Für entstandene Schäden finanziell aufkommen zu müssen, ist eines der größten Risiken für landwirtschaftliche Betriebe. Im Fall von unvorhergesehenen Schäden oder Unfällen haftet die Betriebsleitung persönlich. Schlimmstenfalls kann es zu Gerichtsverfahren sowie strafrechtlicher Verfolgung kommen Die verschiedenen Bausteine der Haftpflichtversicherung sind konkret auf den Bedarf und spezielle Haftungsrisiken der Landwirtschaft zugeschnitten.
Cyber-Deckung: Ohne IT geht auf dem Acker und im Stall gar nichts mehr. Und wenn der Landwirt eine täuschend echt aussehende E-Mail mit einer Erpressungssoftware öffnet, können die EDV, die Biogasanlage oder der Melkroboter plötzlich stillstehen. Der Baustein Cyber-Schutz sorgt für Sofort-Hilfe durch IT-Spezialisten - und somit für eine möglichst schnelle Rückkehr zur Normalität im versicherten Betrieb.
Neu in der AgrarPolice ist die Ertragsschadenversicherung für Rinder-, Schweine und Geflügelbestände. Anzeigepflichtige Tierseuchen, übertragbare Tierkrankheiten und Unfälle im Tierbestand sind ein unkalkulierbares Risiko, denn sie haben Tierverluste und Ertragsausfälle zur Folge. Die Ertragsschadenversicherung sichert Ihre komplette Tierproduktion gegen schadenbedingte Einkommensverluste ab.
Ihr Ansprechpartner: das R+V-AgrarKompetenzCenter (AKC)
Sie haben Fragen zur AgrarPolice oder anderen Versicherungslösungen für Sie und Ihren Betrieb?
Das AgrarKompetenzCenter (AKC) ist Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen rund um das Thema Agrar inklusive der Bereiche erneuerbare Energien, Pferd, Hund, Garten- und Gartenlandschaftsbau, Weinbau, Landjugend und Landfrauen. Hier bündeln wir die landwirtschaftliche Fachkompetenz der R+V. Das AKC steht für eine Betreuung auf Augenhöhe durch qualifizierte Mitarbeiter mit landwirtschaftlicher Expertise, die Ihre Sorgen und Nöte kennen und Ihre Sprache sprechen. Ihre Fragen und Bedürfnisse werden daher nicht einfach nur versicherungsspezifisch erfasst, sondern im Kontext der komplexen Problemstellungen verstanden und analysiert. Denn wir wollen für Sie die bestmögliche Lösung finden.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen zur R+V-AgrarPolice erhalten Sie auf www.ruv.de.
Das Jagen, das Hegen des Wildbestands, der Betrieb von Hochsitzen und der Umgang mit Jagdwaffen sind nicht ungefährlich und können schlimme Folgen haben. Für entstandene Schäden finanziell aufkommen zu müssen, ist eines der größten Risiken. Zudem wird häufig vergessen, dass man als Jäger nicht nur für sich selbst, sondern auch für seinen treuen Vierbeiner verantwortlich ist.
Um auf die Jagd gehen zu können, ist daher eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und als Nachweis zwingend erforderlich.
Was könnte nun alles passieren?
Wie unwahrscheinlich diese Ereignisse auch sein mögen, so führen sie doch im Fall der Fälle zu erheblichen finanziellen Schäden.
Was ist über die Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt?
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz - auch im Urlaub
- Haftpflichtschutz für bis zu 5 Jagdhunde zu jagdlichen Zwecken
- Besitz und Gebrauch von erlaubten Schusswaffen
- Eigenschaden bei der Jagd durch einen zahlungsunfähigen Verursacher
- Verzicht auf Einwand fehlenden Verschuldens bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch bis 250.000 EUR für Personenschäden (z. B. Jagdunfall durch Querschläger)
Ob als privater Jäger, Jagdpächter, Jagdherr (Jagdveranstalter), Jagdaufseher, Falkner - mit der R+V-Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 53 801. Weitere Informationen zur R+V Jagdhaftpflichtversicherung gibt es unter dem Bereich Auto, Haus & Recht bei den Haftpflichtversicherungen auf ruv.de.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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