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Auf Entscheidungsträgern in der Landwirtschaft lastet eine hohe Verantwortung. Je größer das Unternehmen, desto teurer können Fehler werden. Was viele nicht wissen: Manager haften dafür mit ihrem privaten Vermögen. Manager in der Landwirtschaft stehen aktuell unter doppeltem Druck: Durch wachsende Betriebe werden die Folgen ihrer Beschlüsse immer weitreichender. Gleichzeitig erschwert die internationale politische Lage die wirtschaftliche Situation und erhöht die Unsicherheit bei unternehmerischen Entscheidungen. Vor Irrtümern und Fehlentscheidungen schützen selbst jahrelange Erfahrung und ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein nicht. Speziell für Personen in leitenden Positionen hat die R+V hat in der AgrarPolice den Baustein „D&O-Versicherung (Directors & Officers)“ geschaffen: Dieser…
Mit der R+V-Beitragsgarantie sichern Sie sich niedrige Beiträge in der Kfz-Versicherung Mobil sein, selbstbestimmt leben, Freiheit genießen: Mit dem Auto unterwegs sein ist für viele ein Lebensgefühl. Hohe Preise für Sprit und Strom machen das Fahrzeug in diesen Tagen allerdings zum teuren Vergnügen. Kfz-Halter können dafür an anderer Stelle sparen. Bei der R+V Versicherung lassen sich die Versicherungsausgaben für 2023 schon jetzt minimieren: Wer sich früh für die Kfz-Versicherung der R+V entscheidet, wird mit einer Beitragsgarantie belohnt. Fristen & Garantien: Warum sich ein früher Wechsel lohnt Ist Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. September 2022 abgeschlossen und zum 1. Januar 2023 beantragt,…

Was hat die Afrikanische Schweinepest mit Ackerbau zu tun? Das ist für viele unklar. Trotzdem besteht ein Zusammenhang – genauso wie bei Vogelgrippe und Geflügelhaltung oder Dürre und Ackerbau.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochinfektiöse anzeigepflichtige Tierseuche. Seit September 2020 breitet sie sich innerhalb Deutschlands immer weiter in der Wildschweinpopulation aus. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich, für Schweine aber meist tödlich

ASP und Ackerbau – wie passt das zusammen?

ASP und Schweine – dass es hier Auswirkungen gibt, ist naheliegend. Inzwischen zeigt die Erfahrung aber, dass auch Ackerbaubetriebe massiv durch das Auftreten der ASP in Wildschweinbeständen betroffen sein können. Denn bei einem ASP-Ausbruch liegt das primäre Ziel der Seuchen­bekämpfung darin, potenziell infizierte Wildschweine in ihren Einständen zu halten und daher Störungen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.

Um das sicherzustellen, richten die Behörden beim Fund eines verdächtigen oder infizierten Wildschweins Gefährdungsbezirke ein. In diesen Bezirken können auch Jagdverbote, Begehungsverbote und für bestimmte Flächen auch Ernte- und Bearbeitungsverbote verhängt werden. Der Radius eines Gefährdungsbezirks kann gemäß Tiergesundheitsgesetz bis zu 15 Kilometer betragen. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet das im ungünstigsten Fall, dass große Teile oder sogar die gesamte Nutzfläche nicht oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden dürfen.

Auswirkungen auf die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte

Was bedeutet das für die betroffenen Ackerbaukulturen? Die Flächen dürfen weder bestellt, noch bearbeitet oder abgeerntet werden – und das möglicherweise für mehrere Monate. Daraus entstehen wirtschaftliche Nachteile durch Mindererträge, weil Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht wie erforderlich durchgeführt werden können. Die unmittelbaren Folgen sind eine geringere Ernte, Qualitätseinbußen oder sogar der Totalausfall der Ernte. Darüber hinaus können sich die behördlichen Restriktionen auch mittelfristig auswirken, wenn beispielsweise die Fruchtfolge verändert werden muss.

Für derartige Wirtschaftsbeschränkungen haben alle Landwirtinnen und Landwirte grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung durch die verfügenden Kreise. Bisherige Erfahrungen haben aber gezeigt, dass dadurch nicht alle im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsauflagen entstandenen Schäden vollständig kompensiert wurden.

Eine weitere Problematik ergibt sich aus dem Verbot, geerntetes Getreide aus ASP-Sperrzonen unbehandelt an Schweine zu verfüttern. Das bedeutet, dass der Landhandel dieses Getreide separat erfassen und verarbeiten muss, damit es nur noch als Futter für andere Tiere verwendet wird. Erste Erfahrungen zeigen, dass der Getreidehandel für Erzeugnisse aus solchen Gebieten einen niedrigeren Preis zahlt. Ob es für derartige finanzielle Einbußen Entschädigungen aus der öffentlichen Hand gibt, ist derzeit nicht absehbar.

Ab Januar 2022 bietet die R+V Versicherung den Versicherungsschutz einer ASP-Ernteversicherung auch wieder für Neukunden an. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen – etwa zur beitragsfreien Deckungserweiterung bei Bestandskunden – oder ein Beratungsgespräch an das R+V AgrarKompetenzCenter.

 

 

 

 

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Viele Arbeitgeber nutzen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig zu binden. Die bAV bietet viele Chancen. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nun Arbeitgeberzuschüsse zur bAV ihrer Mitarbeiter leisten. Welcher Aufwand damit verbunden ist und was das für Unternehmen bedeutet, erfahren Sie hier.

Was ist der Hintergrund des Arbeitgeberzuschusses?

Hintergrund sind die Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu Verträgen der bAV, bei denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die sogenannte Entgeltumwandlung (Mitarbeiterinne und Mitarbeiter wandeln ihr Gehalt in Zahlungen in die bAV um) für ihre Zukunftsvorsorge ansparen.

Oft sparen Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter in eine Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge ein. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verpflichtet sie dazu, diese Ersparnis an ihre Arbeitnehmer weiterzugeben, d.h. in deren bAV-Verträge einzuzahlen. Bisher galt das nur bei Neuverträgen, die ab 2019 abgeschlossen wurden.

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Unternehmen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit älteren Verträgen unterstützen: Sofern Arbeitgeber durch die Umwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einsparen, müssen sie diese an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben. Die Höhe der Sozialversicherungsersparnis kann bei jedem Vertrag variieren, der Zuschuss ist jedoch auf 15 Prozent des umgewandelten Entgelts begrenzt.

Für welche Verträge muss der Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden?

Die Neuerungen betreffen Verträge in den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherungen und Pensionsfonds. Nicht betroffen sind die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse. Über einen Tarifvertrag kann der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss ausgeschlossen oder verändert werden.

Muss der Arbeitgeberzuschuss individuell für jede Entgeltumwandlung berechnet werden?

Der Arbeitgeber kann zwischen einer individuellen Berechnung oder einer pauschalen Sozialversicherungsersparnis mit mindestens 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbeitrags wählen. Denn ihr Pflichtbeitrag hängt davon ab, wie viel Unternehmen selbst tatsächlich an Sozialabgaben einsparen. Dies können bei manchen Verträgen auch weniger als 15 Prozent der Entgeltumwandlung sein – oder gar nichts. Diese Berechnung ist sehr verwaltungsintensiv, die Verantwortung für die Richtigkeit der Berechnung liegt beim Arbeitgeber.

Welche Faktoren beeinflussen noch die Zuschusshöhe des Arbeitgebers?

Auch die umgewandelten Gehaltsanteile des Arbeitnehmers beeinflussen den Arbeitgeberanteil: Sozialabgabenfrei sind Entgeltumwandlungen von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), welche in 2022 bei monatlich 7.050 Euro in den alten Bundesländern und 6.750 EUR in den neuen Bundesländern liegt. Beträgt die Umwandlungssumme inklusive der Arbeitgeberzuschüsse mehr als vier Prozent der BBG, zahlt der Arbeitgeber auf den überschüssigen Teil Sozialabgaben und spart damit weniger ein. Auch weitere Sonderfälle wie spezielle Bedingungen während der Elternzeit oder tarifvertragliche Regelungen über arbeitgeberfinanzierte Beiträge beeinflussen die Beitragshöhe der Arbeitgeber.

Welche Fragen müssen Arbeitgeber sich nun stellen? Inwieweit sind Sie von dem Arbeitgeberzuschuss betroffen?

Am besten prüfen Arbeitgeber dies für jeden einzelnen Vertrag zur bAV. Wer seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss verwehrt, muss später mit Schadensersatzforderungen rechnen. Als Faustregel gilt: Je älter und exotischer der Vertrag, desto komplexer können sich die nötigen Anpassungen entwickeln.

Wollen Sie geringeren Aufwand oder geringere Kosten?

Arbeitgeber müssen entscheiden, ob sie ihre eingesparten Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitnehmer individuell berechnen und weitergeben oder einen pauschalen Zuschuss von 15 Prozent oder mehr gewähren.

Wie beeinflussen höhere Arbeitgeberbeiträge die bestehenden Verträge?

Am besten überprüfen Unternehmen dies gemeinsam mit ihrem Versicherer. Durch den Trend zum „Run-off“ – den Verkauf von Bestandsverträgen – können sie allerdings bei vielen Anbietern keine neuen Verträge mehr abschließen. Bestehende Verträge werden teilweise nicht mehr angepasst oder neu aufgesetzt. Der Arbeitgeberzuschuss kann aber ggf. in einen neuen, extra dafür abgeschlossenen Vertrag fließen

Wo bekommen Arbeitgeber Unterstützung?

Zuschusshöhe berechnen, Sonderfälle aufspüren oder Neuverträge aufsetzen: Die notwendigen Maßnahmen können aufwändig und komplex werden. Die Experten der R+V Versicherung bieten Arbeitgebern bei allen Fragen rund um den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss sowie die bAV ihre Unterstützung an. Als Marktführer im Agrarsektor können Sie sich auf einen starken Partner mit besonderen Kompetenzen rund um landwirtschaftliche Versicherungen verlassen.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen - etwa zur beitragsfreien Deckungserweiterung bei Bestandskunden - oder ein Beratungsgespräch an das R+V AgrarKompetenzCenter. 

 

 

 

 

 

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Die Afrikanische Schweinepest (ASO) ist derzeit wieder sehr präsent in den branchenspezifischen Medien. In Mecklenburg-Vorpommern, im Landkreis Rostock, ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) vor einigen Wochen in einem Bestand mit über 4.000 Mastschweinen amtlich festgestellt worden. Die wirtschaftlichen Schäden, die für einen landwirtschaftlichen Betrieb dabei entstehen können, sind immens hoch. Dies macht deutlich: Seuchenprophylaxe auf dem eigenen Hof ist wichtig.

Da die Seuche im Falle einer weiteren Verbreitung auch Thüringen erreichen kann, haben wir den Gebietsrepräsentanten Agrar der R+V-Versicherung Dominik Dippold einige Fragen zur Absicherung von Ertragsschäden gestellt.

Was deckt eine Ertragsschadenversicherung im Falle eines Tierseuchennachweises im Tierbestand ab?

Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, die nur bei Tötung der Tiere zahlt, kommt die Ertragsschadenversicherung im Krankheits- oder Seuchenfall von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbeständen umfassend für Ertragseinbußen auf. Versichert ist dabei die Deckungsbeitragsveränderung, das heißt es fließen alle Kosten und Erlöse in die Berechnung ein, die den Deckungsbeitrag positiv oder negativ beeinflussen. Hier sind u.a. auch Sonderkosten wie Reinigung und Desinfektion sowie Zusatzkosten für Vermarktungsbeschränkungen berücksichtigt.

Was leistet die Ertragsschadenversicherung, wenn Schweinehaltungsbetriebe in einer Restrektionszone liegen, aber der Tierbestand nicht direkt betroffen ist. (ASP befindet sich nur in Wildschweinpopulation und Betrieb befindet sich in Kernzone oder gefährdetem Gebiet.)?

Sollte ein Betrieb nicht direkt von der Seuche betroffen sein, sind hier Zusatzkosten für Haltung, Untersuchung und ggf. Wertminderung wegen z.B. Maskensanktionen (Übergewichten) über die Versicherung abgedeckt.

Leistet die Ertragsschadenversicherung auch im Falle von Bewirtschaftungs- und Betretungsverboten für Ackerbauern und Futterbetriebe (Rinderhalter)?

Hier gibt es einen speziellen Versicherungsschutz – die ASP-Ernteversicherung. In diesem Geschäftssegment bietet die R+V Versicherung ab dem Jahr 2022 wieder eine Versicherungslösung an.

Wie lange ist die Vertragsdauer einer Ertragsschadenversicherung ohne oder auch mit Schadenfall und wie lange ist die Haftzeit?

Die Vertragslaufzeit ist zwischen 1 und 3 Jahre wählbar. Die Haftzeit ist wählbar zwischen 12, 18 und 24 Monaten.

Gibt es eine Wartezeit?

Die Wartezeit beträgt 3 Monate, außer für das Risiko Unfall (z.B. Lüftungsausfall – da gibt es keine Wartezeit).

Wie ermittelt sich der Beitrag bzw. wovon ist die Beitragshöhe abhängig?

Die Beitragshöhe ist abhängig von den versicherten Gefahren und der Versicherungssumme. Diese wird ermittelt aus den Parametern Tierzahlen, Leistungsniveau und aktuellem Preisniveau.

Wie hoch ist die Jahreshöchstentschädigung pro Produktionsverfahren?

Dies ist generell die festgelegte Versicherungssumme.

In manchen Regionen gibt es bereits einen Zeichnungsstop für die Ertragsschadenversicherung. Können sich Ackerbauer und Tierhalter (Rinder- und Schweinehalter) in Thüringen derzeit versichern?

Die Ertragsschadenversicherung ist derzeit (Stand: 25. November 2021) in Thüringen weiter abschließbar, wenn der tierhaltende Betrieb auch in Thüringen liegt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen oder ein Beratungsgespräch an das R+VAgrarKompetenzCenter.

 

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