Unter Kfz-Versicherern treibt die Inflation die Preise nach oben. Die R+V Versicherung bietet eine Beitragsgarantie, mit der Frühentscheider sich schon jetzt niedrige Beiträge in der Kfz-Versicherung sichern können.
Die Preise für Kfz-Versicherungen in Deutschland ziehen weiter an: Während die Inflation und die steigenden Energiepreise die Reparaturkosten in die Höhe treiben, wird auch mehr gefahren als in den Pandemiejahren. Das sorgt für mehr Unfälle, welche die Versicherer regulieren müssen. All das macht einen Wechsel finanziell umso interessanter. Bei der R+V Versicherung lassen sich die Versicherungsausgaben für 2023 schon jetzt minimieren: Wer sich früh für die Kfz-Versicherung der R+V entscheidet, wird mit einer Beitragsgarantie belohnt.
Fristen & Garantien: Warum sich ein früher Wechsel lohnt
Ist Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. September 2023 abgeschlossen und zum 1. Januar 2024 beantragt, garantieren wir die berechnete Prämie zum Versicherungsbeginn – unabhängig davon, ob unsere Tarife ansteigen. Die Beitragsgarantie ist zweigeteilt:
Beitragsgarantien beim Wechsel bis zum 30. September 2023
- Wir berücksichtigen die aktuellen Typ- und Regionalklassen.
- Wir dokumentieren Ihre Beitragsgarantie in den neuen Tarifgenerationen.
Noch mehr Sparen beim Wechsel bis zum 30. Juni 2023
- Wir berücksichtigen die aktuellen Typ- und Regionalklassen.
- Zusätzlich erhalten wir für Sie den Preis der aktuell geltenden Tarifgenerationen.
Werden Sie Teil einer fairen Gemeinschaft und sichern Sie sich schon jetzt Preisvorteile!
Die Vorteile der R+V-Beitragsgarantie auf einen Blick:
- Sie können Ihre Kfz-Ausgaben frühzeitig und entspannt planen.
- Falls sich die Typ- und Regionalklassen verschlechtern, sind Sie vor mögliche Beitragserhöhungen geschützt.
- Sollten sich die Preise positiv entwickeln, genießen Sie trotzdem die
Die R+V-Beitragsgarantie gilt für Kfz-Anträge zur R+V/KL-KfzPolice-Plus, KRAVAG-KfzPolice, BranchenPolice und FlottenPolice.
Die Beitragsgarantie gilt nicht für die R+V/KL-KfzPolice-classic und für Anhänger oder bei Vorversicherungen bei einer R+V-Konzerngesellschaft. Sie wird nur für Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen gewährt und greift nicht bei Stückprämien. Auch Arbeitsmaschinen, die über die Betriebshaftpflicht versichert sind, fallen nicht darunter.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-KfzPolicen
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 538 01.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter „Firmenkunden“.