Die Initiative Tierwohl (ITW) geht trotz der bereits beschlossenen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in die mittlerweile vierte Programmphase über und hat sich in den vorherigen Phasen erfolgreich auf dem Markt etabliert. In der dritten Programmphase von 2021 bis 2023 haben sich mehr als 13.000 Landwirtinnen und Landwirte an Deutschlands größtem Tierwohlprogramm beteiligt. Dadurch profitieren rund 50 % aller Mastschweine und etwa 90 Prozent aller Masthähnchen und Puten von den Vorgaben der ITW.
Die Registrierung für die neue Phase ist ab dem 1. September 2023 möglich!
Die ITW ist ein branchenübergreifendes Bündnis von Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Ihr Ziel ist es, Landwirtinnen und Landwirten zu ermöglichen, das Tierwohl stärker zu berücksichtigen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe zu beeinträchtigen. Teilnehmende verpflichten sich, tierwohlfördernde Haltungskriterien umzusetzen und erhalten dafür ein Tierwohlentgelt.
In der vierten Programmphase wird besonders die Nämlichkeit in der Schweinehaltung honoriert, was bedeutet, dass Schweine von der Geburt bis zur Schlachtung nach ITW-Vorgaben gehalten werden. Dieses Ziel wurde bereits in den vorherigen Programmphasen für die Geflügelhaltung erreicht.
In der neuen Programmphase wurden die Anforderungen für die Hähnchenmast um einige Punkte erweitert, darunter die Einführung einer Dämmerlichtphase, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten und Anpassungen beim Befunddaten-Monitoring. Neben den Basiskriterien und bekannten Anforderungen wie "Tageslicht", "Stallklimacheck", "Tränkwassercheck" und "Fortbildung" stehen weiterhin die Kriterien "10 Prozent mehr Platz" und "Raufutter" im Mittelpunkt. Die Vorgaben für die Ferkelerzeugung, Schweine- und Putenmast bleiben vorerst unverändert. Die ITW plant jedoch, die Vorgaben für Schweine und Puten gemäß den politischen Entscheidungen zur gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung bis 2025 zu überarbeiten.
In dieser Programmphase gibt die ITW nur noch unverbindliche Preisvorschläge für die Finanzierung des Mehraufwands für die Schweine-, Hähnchen- und Putenmast vor. Landwirtinnen und Landwirte müssen diese Preise selbst durch Verträge mit ihren Vermarktern/Schlachthöfen festlegen. Für die Ferkelerzeugung wird weiterhin ein festes Tierwohlentgelt durch einen ITW-Fonds gezahlt.
Sauenhalter und Ferkelaufzüchter werden in dieser Programmphase als Einheit im Bereich Ferkelerzeugung zusammengefasst. Das Tierwohlentgelt wird an den Ferkelaufzüchter ausgezahlt, der wiederum einen Teil an den Sauenhalter weitergibt. Die Anmeldung erfolgt jedoch getrennt. In der Ferkelaufzucht wird zwischen "Bestands-Ferkelaufzüchtern" (Betriebe, die seit Beginn der dritten Programmphase an der ITW teilnehmen) und "Nämlichen Ferkelaufzüchtern" (Betriebe, die seit November 2022 an der ITW teilnehmen und Ferkel bereits an ITW-Mäster liefern) unterschieden.
Bestands-Ferkelaufzüchter erhalten bis zum 30.06.2024 ein Tierwohlentgelt in Höhe von 3,57 Euro pro Ferkel. Danach erhöht sich das Entgelt auf 4,00 Euro pro Ferkel, wenn sie an einen ITW-Mäster liefern. Wenn die Mast nicht nach ITW-Vorgaben erfolgt, erhalten die Ferkelaufzüchter nur 3,00 Euro pro Ferkel. Nämliche Ferkelaufzüchter erhalten nach Ende der dritten Programmphase (ab 1. Juli 2024) ein Tierwohlentgelt in Höhe von 4,00 Euro pro Ferkel. Sauenhalter erhalten vom abnehmenden Ferkelaufzüchter einen Preisaufschlag von 1,80 Euro pro abgesetztem Ferkel auf den Marktpreis. Die ITW empfiehlt in der Schweinemast einen Preisaufschlag von 5,28 Euro pro Mastschwein. In der Geflügelmast empfiehlt sie einen Preisaufschlag von 2,75 Cent pro kg LG bei Hähnchen, 3,25 Cent pro kg LG bei Putenhennen und 4,00 Cent pro kg LG bei Putenhähnen. Diese Preisvorschläge gelten ab dem 1. April 2024.
Geflügel- und Schweinehalter können sich ab dem 1. September 2023 für die vierte Programmphase der ITW registrieren. Die Registrierung ist über die TBV-Service und Marketing GmbH als Bündler möglich. Dazu müssen eine Teilnahmeerklärung und entsprechende Anlagen ausgefüllt sowie ein Umsetzungszeitpunkt festgelegt werden, ab dem die Vorgaben eingehalten werden.
Für Ferkelaufzüchter gibt es eine feste Antragsphase vom 1. bis zum 28. September 2023, in der sich zunächst nur Bestands-Ferkelaufzüchter mit den gleichen Tierzahlen anmelden können. Die ITW geht davon aus, dass ausreichend Geld im Fonds vorhanden ist, um in jedem Fall die Bestands-Ferkelaufzüchter mit den bisherigen Tierzahlen weiterhin finanzieren zu können.
Die Teilnahme der Tierhalter ist in der neuen Programmphase unbegrenzt. Ähnlich wie bei QS verlängert sich die Zertifikatslaufzeit nach einem erfolgreichen Audit jeweils um ein Jahr. Es werden pro Kalenderjahr ein Programmaudit und ein unangekündigter Bestandscheck durchgeführt. Für bereits teilnehmende Betriebe können das letzte Bestätigungsaudit der dritten Programmphase und das erste Programmaudit der vierten Programmphase gleichzeitig erfolgen. Hierzu muss der Umsetzungszeitpunkt drei Monate vor dem Ende der Laufzeit im alten Programm gewählt werden. Teilnehmende Sauenhalter und Mäster können den Umsetzungszeitpunkt ab dem 1. Oktober 2023 wählen, während Ferkelaufzüchter dies erst ab dem 12. Oktober 2023 können. Wenn das letzte Bestandsaudit der dritten Programmphase getrennt vom ersten Programmaudit der vierten Programmphase durchgeführt werden soll, muss der Umsetzungszeitpunkt nach dem Ende der alten Laufzeit gewählt werden. Dies führt jedoch in jedem Fall zu einer Teilnahmelücke zwischen den Programmphasen.
Neu teilnehmende Sauenhalter und Mäster können den Umsetzungszeitpunkt ab dem 1. Januar 2024 frei wählen.
Wenn im Audit leichte Abweichungen festgestellt werden, ist die Vereinbarung einer Korrekturmaßnahme (C-Bewertung) möglich. Dadurch wird der Betrieb bis zur Umsetzung und Freigabe in der Datenbank gesperrt und ist nicht berechtigt, Tierwohlentgelte zu erhalten.
Alle Unterlagen für die neue Programmphase finden Sie im Downloadbereich unter https://www.tbv-erfurt.de/service/initiative-tierwohl.
Ansprechpartner
Stefan Ritter
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Telefon: +49 (0)361 262 533 00