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Düngung & Rote Gebiete

Düngung & Rote Gebiete (24)

Ende November fand vom Projekt „Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft“ das Abschlusstreffen im Haus der Grünen Verbände statt. An dem Treffen nahmen die Projektmitglieder, Vertreter des Thüringer Landwirtschafts- und des Umweltministeriums sowie deren nachgelagerten Landesämtern teil. Als Projektfinanzier waren Vertreter der Thüringer Aufbaubank zugegen.

Mit dem Abschlusstreffen endete die dreijährige Projektlaufzeit. Als ein Ergebnis der AG Nitratgebiete von Thüringer Umweltnisterium und Thüringer Bauernverband (TBV) startete das Projekt offiziell am 01. Januar 2022 mit den Projektpartnern JenaBios und e.t.a. Sachverständigenbüro Reyer aus Erfurt. Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Erkundung landwirtschaftlicher Stickstoffeinträge in das Grundwasser mit anschließender Entwicklung von standortspezifischen Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen im Raum Neumark/Berlstedt. Dabei sollen vertiefende Arbeiten zu Eintragsbedingungen der in den betroffenen Grundwasserkörpern (GWK) auftretenden Nitrats erfolgen: Geologie, Hydrogeologie, Niederschlag, Düngemaßnahmen. Im weiteren Schritt werden mit den landwirtschaftlichen Betrieben zusammen standortspezifische Maßnahmen zum Gewässerschutz abgeleitet.

Dr. Steffi Knoblauch gab zu Beginn der Veranstaltung einen Überblick über die aktuelle Situation des Bodenwasserhaushaltes und der N-Auswaschung anhand der Daten aus der Lysimeterstation Buttelstedt. Dabei zeigt sich eine N-Anreicherung infolge mehrerer Jahre ohne Sickerwasserbildung deutlich. Gerade in Fruchtfolgen mit Leguminosen zeigt sich ebenfalls ein N-Anreicherungseffekt. Dies ist im Hinblick nasser Jahre, so wie in diesem zu beachten, dass es dann zu Durchschlägen kommen kann. Dieser Umstand muss für die zukünftige Betrachtung der Roten Gebiete berücksichtigt werden.

Wie es zu dem Projekt eigentlich kam und was in den letzten Jahren passiert ist, beleuchtete André Rathgeber als Vertreter des TBV im Anschluss, da dieser auch Projektträger ist. Ins Detail ging es durch die beiden Projektpartner JenaBios und e.t.a. Reyer. Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein detaillierter Blick in den Untergrund unabdingbar ist. Glücklicherweise ist das zuständige Landesamt in dieser Sache bereits gut aufgestellt. Die Hydrogeologie muss ebenfalls in den Blick genommen werden, ob die eigentliche Quelle des Roten Gebietes nicht 10 Kilometer weiter weg liegt. Die Anpassung der Fruchtfolge, Etablierung von Zwischenfrüchten und die Einhaltung der agronomischen Disziplin spielen ebenso eine wichtige Rolle wie die Überprüfung weiterer möglicher Eintragsquellen aus dem Umfeld von Messstellen.

Der TBV bleibt auch weiterhin im engen Austausch mit dem Umweltamt und den Mitarbeitern, die die Roten Gebiete bearbeiten. Weitere Messstellen sind für eine Differenzierung geplant, dazu benötigt es die Unterstützung aus der Landwirtschaft. Näheres wird es im neuen Jahr dazu geben.

Um noch mehr Wissen zu diesem Thema generieren und eine größere Datenbasis aufbauen zu können wurde überlegt das Projekt weiterzuführen. Der Antrag wurde bisher positiv bewertet. Der Zuwendungsbescheid steht noch aus.

Erfreulicher Weise ist das Julius-Kühn-Institut (JKI) auf das Projekt aufmerksam geworden und nahm an dem Abschlusstreffen teil. Es wurde sich darauf verständigt, dass ein regelmäßiger Austausch erfolgen soll. Das JKI erarbeitet aktuell das Düngemonitoring für die Bundesrepublik im Rahmen der EU-Vorgabe. Somit kann Wissen aus Thüringen in die Arbeit des JKI einfließen. Die Ergebnisse aus dem Projekt werden in der Januar Ausgabe des TBV-Journal näher vorgestellt. 

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag die Novelle des Düngegesetzes gestoppt, für das die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Vorausgegangen war ein vergeblicher Versuch der Bundesregierung, mit einer Protokollerklärung die Außerkraftsetzung der Stoffstrombilanz-VO anzukündigen, das Gesetz selbst (mitsamt der vorgesehenen Ermächtigung für eine solche Regelung) aber unverändert zu lassen. Die Kritik des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit seinen Landesverbänden bezog sich u.a. auf die weitgehenden Ermächtigungen, auf die fehlende Berücksichtigung des Verursacherprinzips und auf die weiter steigende Bürokratie. Mit dem Düngegesetz sollte auch das Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung umgesetzt werden obwohl noch nicht mal ein Entwurf des Monitorings vorliegt. In der Presse verbreitete Meldungen über angeblich drohende Strafzahlungen sind maßlos übertrieben bzw. unzutreffend. Gegenüber Politik und Medien gilt es angesichts des Beschlusses zu betonen, dass die EU-KOM nie eine Stoffstrombilanz gefordert hat und nur das Wirkungsmonitoring Bestandteil der Verhandlungen zwischen Bundesregierung und EU-KOM im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens war und dieses vom Grundsatz her unumstritten ist. Die Initiative aus Thüringen zur Streichung der Stoffstrombilanz fand damals keine Zustimmung. Im Vermittlungsausschuss wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, die Stoffstrombilanz möglichst komplett zu streichen. Der DBV mit seinen Landesverbänden hat immer wieder auf die Sinnlosigkeit dieser Verordnung gegenüber der Politik hingewiesen. Zuletzt mit einem Schreiben an die Staatskanzleien der Länder. Die Entscheidung des Bundesrates kann als ein Erfolg für die Verbandsarbeit gewertet werden auch wenn die Stoffstrombilanz noch nicht vom Tisch ist.

Rukwied: Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen

Aus Sicht des Präsidenten des DBV, Joachim Rukwied, zeigt die Ablehnung des Düngegesetzes durch den Bundesrat, dass nach wie vor erheblicher Korrekturbedarf bei diesem Gesetzesvorhaben besteht. „Es ist richtig, dieses Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit, zumal die von der EU-Kommission geforderten Punkte im Wesentlichen unstrittig sind. Die Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens werden damit erfüllt. Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission. Für unsere Bauern ist jedoch entscheidend, dass ein fachlich praktikables und unbürokratisches Gesetz auf den Weg gebracht wird.“ Die Landwirtschaft sieht sich beim Gewässerschutz auf dem richtigen Weg. Der jüngste Nitratbericht 2024 von BMUV und BMEL zeigt, dass die Entwicklung der Wasserqualität positiv ist und die Anstrengungen der Landwirte im Bereich effizienterer Düngung und emissionsmindernder Ausbringungstechnik Wirkung zeigen.
Der hier angesprochene Nitratbericht des BMUV und des BMEL wurde gestern veröffentlicht und ist hier abrufbar.

Jährlich am 1. Februar wird der Zuschnitt der Referenzparzellen/Feldblöcke aktualisiert, welcher bis zum darauffolgenden 31. Januar seine Gültigkeit behält. Änderungen können dabei bspw. durch Straßenbaumaßnahmen, Flurbereinigungen oder Korrekturen

 

Der Thüringer Bauernverband hat vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Eilmeldung bezüglich einer möglichen Ausbringung von Gülle-, Gärrest und Silosickersaft erhalten. 

Damit haben Betriebe die Möglichkeit 

Aufgrund der hohen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten sind die landwirtschaftlichen Flächen in Thüringen durchnässt und aufgeweicht. Darüber hinaus haben die anhaltenden Niederschläge die Füllstände von Güllelägern zusätzlich angehoben.
Aufgrund der vielen Regeln im Rahmen der Konditionalität, insbesondere Mindestbodenbedeckung, späträumenden Kulturen und eventuellen Herausforderungen bei anstehenden Düngemaßnahmen, haben wir beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum nachgefragt und um Klarheit gebeten:
Am 29. September haben die Bundesländer die Chance vertan, die Landwirtschaft um eine Belastung im Bereich der Düngung zu erleichtern. Auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung stand die Streichung der Stoffstrombilanz. Die Initiative dazu kam unter anderem auch aus Thüringen. Entgegen dem Votum des Agrarausschusses hat sich das Plenum leider nicht auf die Streichung der Stoffstrombilanz verständigt. Der Deutsche Bauernverband sowie die Landesbauernverbände hatten dies noch einmal in einem Schreiben an die Staatskanzleien gefordert. Bei allem Verdruss über diese Entscheidung ist es positiv zu werten, dass die Länderkammer den Bund erneut nachdrücklich auffordern, ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches System für eine…
Am 1. Juni hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit sind auch die drohenden Strafzahlungen vom Tisch und ein jahrelanger Rechtsstreit über die Düngegesetzgebung in Deutschland findet sein Ende. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes war diese Entscheidung längst überfällig. Nach Aussage des DBV-Generalsekretärs Bernhard Krüsken sei es jetzt wieder möglich, zu geordneten rechtsstaatlichen Verfahren im Düngerecht zurückzukehren, weil die EU-Kommission nicht mehr auf Zuruf Änderungen in der Düngeverordnung durchdrücken könne. Umso mehr bleibe es dringend erforderlich, einzelbetriebliche und verursachergerechte Klauseln für gewässerschonend wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte statt Pauschalauflagen in roten Gebieten einzuführen, so Krüsken weiter.  Nach Aussagen…
Am 2. Februar fand im Haus der Grünen Verbände ein Treffen des Projekts „Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft“ statt. Das Projekt fand seinen Ursprung in der Arbeitsgruppe Nitratgebiete (AG). Um detailliertere Informationen bezüglich der Wechselwirkungen von Geologie, Hydrogeologie, landwirtschaftlicher Stickstoffeinträge und Beaufschlagung des Grundwassers mit Nitrat zu gewinnen, wurde ein Projekt entwickelt, welches durch die Thüringer Aufbaubank gefördert wird. Nach der genannten Detailanalyse werden mit den beteiligten landwirtschaftlichen Betrieben zusammen standortspezifische Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen entwickelt. Das Projektgebiet befindet sich im Trockengebiet „Innere Thüringer Ackerebene“ (440 bis 550 mm Jahresniederschlag) zwischen Sömmerda und Weimar gelegen. Im ersten Projektzeitraum erfolgte durch…
Auf der Internetseite des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und ländlichen Raum ist eine Übersicht zu den aktuell geltenden Sperrzeiten zur Ausbringung von Düngemitteln als Tabelle zu finden. Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass nach der Düngeverordnung separierte Gülle, feste Gärrückstände oder fester Klärschlamm nicht als Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost zählt und somit die Sperrzeit bis zum 31. Januar gilt. Feste Gärrückstände oder Klärschlamm sowie separierte Gülle sind nach Düngeverordnung nicht als Komposte oder Festmist einzuordnen, sondern bleiben gemäß ihres Ausgangsproduktes Biogasgärrückstände bzw. Gülle, nur eben in fester Form. https://tlllr.thueringen.de/fileadmin/TLLLR/Themen/Landwirtschaft/Duengung/sperrzeiten_DueV2020.pdf
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