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Düngung & Rote Gebiete

Düngung & Rote Gebiete (28)

Die Stickstoffwerke (SKW) Piesteritz, einer der letzten verbliebenen Düngemittelhersteller Deutschlands, muss aufgrund der Marktlage und politisch bedingten Rahmenbedingungen die Produktion drosseln und eine von zwei Ammoniakanlagen für eine unbestimmte Zeit abstellen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt getätigte Bestellungen werden selbstverständlich fristgerecht ausgeliefert, so das Unternehmen. Trotz der Bemühungen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haselhoff, der selber aus der Nähe des Standortes der SKW stammt, fühlt sich die aktuelle Bundesregierung kaum verpflichtet konkrete Maßnahmen zu erlassen. Geschäftsführerin Antje Bittner: „Seit nahezu drei Jahren warnen wir vor massiven Verwerfungen auf dem Düngemittelmarkt als Folge des russischen Angriffskrieges. Bis heute hat die Politik absolut nichts Wirksames gegen das Fluten des europäischen Marktes mit billigen russischen Düngemitteln unternommen. Zudem werden Unternehmen wie die SKW Piesteritz durch Entscheidungen der Bundesregierung, die unsere Wettbewerbsnachteile immer weiter vergrößern, aus dem Markt gedrängt.“ Die Bundesregierung ist aufgefordert, für die Industrie endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Produktion in Deutschland überhaupt noch ermöglicht.

Ab sofort ist der Einsatz von Möscha-Verteilern oder Schwanenhals nun auch auf Grünland tabu. Es müssen damit ab sofort bodennahe Verfahren eingesetzt werden, also Schleppschlauch, -schuh oder Schlitzgerät.

Bei unbestelltem Ackerland hat die Einarbeitung von organischen, organisch-mineralischen Wirtschaftsdüngern

 

Kurz vor Weihnachten trafen sich in Dresden die Ackerbaureferenten der Ost-Bauernverbände zu einem fachlichen Austausch. Ein zentrales Thema war die geplante Überarbeitung der Kulisse der Roten Gebiete, die in den meisten Ländern Ende 2025 ansteht.

Kritisch diskutiert wurde die zunehmende Messung der Denitrifikation nach der N2/Argon-Methode. Diese Ausweitung der Messungen wird voraussichtlich zu partiellen Vergrößerung bzw. Verschiebungen der Roten Gebiete im kleinen Rahmen führen. Der Thüringer Bauernverband war dazu noch am Freitag vor Heiligabend im Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Weimar. Nähere Informationen wird es in den kommenden Wochen geben.

 

Noch kurz vor Weihnachten fand auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Sondierungsgespräch mit den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses zum Düngegesetz statt. Hintergrund ist die Frage, ob noch vor der Bundestagswahl eine Einigungsmöglichkeit für das Düngegesetz besteht. Von Seiten des BMEL wurde durch

 

Ende November fand vom Projekt „Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft“ das Abschlusstreffen im Haus der Grünen Verbände statt. An dem Treffen nahmen die Projektmitglieder, Vertreter des Thüringer Landwirtschafts- und des Umweltministeriums sowie deren nachgelagerten Landesämtern teil. Als Projektfinanzier waren Vertreter der Thüringer Aufbaubank zugegen.

Mit dem Abschlusstreffen endete die dreijährige Projektlaufzeit. Als ein Ergebnis der AG Nitratgebiete von Thüringer Umweltministerium und Thüringer Bauernverband (TBV) startete das Projekt offiziell am 01. Januar 2022 mit den Projektpartnern JenaBios und e.t.a. Sachverständigenbüro Reyer aus Erfurt. Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Erkundung landwirtschaftlicher Stickstoffeinträge in das Grundwasser mit anschließender Entwicklung von standortspezifischen Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen im Raum Neumark/Berlstedt. Dabei sollen vertiefende Arbeiten zu Eintragsbedingungen der in den betroffenen Grundwasserkörpern (GWK) auftretenden Nitrats erfolgen: Geologie, Hydrogeologie, Niederschlag, Düngemaßnahmen. Im weiteren Schritt werden mit den landwirtschaftlichen Betrieben zusammen standortspezifische Maßnahmen zum Gewässerschutz abgeleitet.

Dr. Steffi Knoblauch gab zu Beginn der Veranstaltung einen Überblick über die aktuelle Situation des Bodenwasserhaushaltes und der N-Auswaschung anhand der Daten aus der Lysimeterstation Buttelstedt. Dabei zeigt sich eine N-Anreicherung infolge mehrerer Jahre ohne Sickerwasserbildung deutlich. Gerade in Fruchtfolgen mit Leguminosen zeigt sich ebenfalls ein N-Anreicherungseffekt. Dies ist im Hinblick nasser Jahre, so wie in diesem Jahr zu beobachten, dass es dann zu Durchschlägen kommen kann. Dieser Umstand muss für die zukünftige Betrachtung der Roten Gebiete berücksichtigt werden.

Wie es zu dem Projekt eigentlich kam und was in den letzten Jahren passiert ist, beleuchtete André Rathgeber als Vertreter des TBV im Anschluss, da dieser auch Projektträger ist. Ins Detail ging es durch die beiden Projektpartner JenaBios und e.t.a. Reyer. Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein detaillierter Blick in den Untergrund unabdingbar ist. Glücklicherweise ist das zuständige Landesamt in dieser Sache bereits gut aufgestellt. Die Hydrogeologie muss ebenfalls in den Blick genommen werden, ob die eigentliche Quelle des Roten Gebietes nicht 10 Kilometer weiter weg liegt. Die Anpassung der Fruchtfolge, Etablierung von Zwischenfrüchten und die Einhaltung der agronomischen Disziplin spielen ebenso eine wichtige Rolle wie die Überprüfung weiterer möglicher Eintragsquellen aus dem Umfeld von Messstellen.

Der TBV bleibt auch weiterhin im engen Austausch mit dem Umweltamt und den Mitarbeitern, die die Roten Gebiete bearbeiten. Weitere Messstellen sind für eine Differenzierung geplant, dazu benötigt es die Unterstützung aus der Landwirtschaft. Näheres wird es im neuen Jahr dazu geben.

Um noch mehr Wissen zu diesem Thema generieren und eine größere Datenbasis aufbauen zu können wurde überlegt das Projekt weiterzuführen. Der Antrag wurde bisher positiv bewertet. Der Zuwendungsbescheid steht noch aus.

Erfreulicher Weise ist das Julius-Kühn-Institut (JKI) auf das Projekt aufmerksam geworden und nahm an dem Abschlusstreffen teil. Es wurde sich darauf verständigt, dass ein regelmäßiger Austausch erfolgen soll. Das JKI erarbeitet aktuell das Düngemonitoring für die Bundesrepublik im Rahmen der EU-Vorgabe. Somit kann Wissen aus Thüringen in die Arbeit des JKI einfließen. Die Ergebnisse aus dem Projekt werden in der Januar Ausgabe des TBV-Journal näher vorgestellt. 

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag die Novelle des Düngegesetzes gestoppt, für das die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Vorausgegangen war ein vergeblicher Versuch der Bundesregierung, mit einer Protokollerklärung die Außerkraftsetzung der Stoffstrombilanz-VO anzukündigen, das Gesetz selbst (mitsamt der vorgesehenen Ermächtigung für eine solche Regelung) aber unverändert zu lassen. Die Kritik des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit seinen Landesverbänden bezog sich u.a. auf die weitgehenden Ermächtigungen, auf die fehlende Berücksichtigung des Verursacherprinzips und auf die weiter steigende Bürokratie. Mit dem Düngegesetz sollte auch das Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung umgesetzt werden obwohl noch nicht mal ein Entwurf des Monitorings vorliegt. In der Presse verbreitete Meldungen über angeblich drohende Strafzahlungen sind maßlos übertrieben bzw. unzutreffend. Gegenüber Politik und Medien gilt es angesichts des Beschlusses zu betonen, dass die EU-KOM nie eine Stoffstrombilanz gefordert hat und nur das Wirkungsmonitoring Bestandteil der Verhandlungen zwischen Bundesregierung und EU-KOM im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens war und dieses vom Grundsatz her unumstritten ist. Die Initiative aus Thüringen zur Streichung der Stoffstrombilanz fand damals keine Zustimmung. Im Vermittlungsausschuss wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, die Stoffstrombilanz möglichst komplett zu streichen. Der DBV mit seinen Landesverbänden hat immer wieder auf die Sinnlosigkeit dieser Verordnung gegenüber der Politik hingewiesen. Zuletzt mit einem Schreiben an die Staatskanzleien der Länder. Die Entscheidung des Bundesrates kann als ein Erfolg für die Verbandsarbeit gewertet werden auch wenn die Stoffstrombilanz noch nicht vom Tisch ist.

Rukwied: Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen

Aus Sicht des Präsidenten des DBV, Joachim Rukwied, zeigt die Ablehnung des Düngegesetzes durch den Bundesrat, dass nach wie vor erheblicher Korrekturbedarf bei diesem Gesetzesvorhaben besteht. „Es ist richtig, dieses Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit, zumal die von der EU-Kommission geforderten Punkte im Wesentlichen unstrittig sind. Die Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens werden damit erfüllt. Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission. Für unsere Bauern ist jedoch entscheidend, dass ein fachlich praktikables und unbürokratisches Gesetz auf den Weg gebracht wird.“ Die Landwirtschaft sieht sich beim Gewässerschutz auf dem richtigen Weg. Der jüngste Nitratbericht 2024 von BMUV und BMEL zeigt, dass die Entwicklung der Wasserqualität positiv ist und die Anstrengungen der Landwirte im Bereich effizienterer Düngung und emissionsmindernder Ausbringungstechnik Wirkung zeigen.
Der hier angesprochene Nitratbericht des BMUV und des BMEL wurde gestern veröffentlicht und ist hier abrufbar.

Jährlich am 1. Februar wird der Zuschnitt der Referenzparzellen/Feldblöcke aktualisiert, welcher bis zum darauffolgenden 31. Januar seine Gültigkeit behält. Änderungen können dabei bspw. durch Straßenbaumaßnahmen, Flurbereinigungen oder Korrekturen

 

Der Thüringer Bauernverband hat vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Eilmeldung bezüglich einer möglichen Ausbringung von Gülle-, Gärrest und Silosickersaft erhalten. 

Damit haben Betriebe die Möglichkeit 

Aufgrund der hohen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten sind die landwirtschaftlichen Flächen in Thüringen durchnässt und aufgeweicht. Darüber hinaus haben die anhaltenden Niederschläge die Füllstände von Güllelägern zusätzlich angehoben.
Aufgrund der vielen Regeln im Rahmen der Konditionalität, insbesondere Mindestbodenbedeckung, späträumenden Kulturen und eventuellen Herausforderungen bei anstehenden Düngemaßnahmen, haben wir beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum nachgefragt und um Klarheit gebeten:
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