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Neuigkeiten zu den Roten Gebieten – Betroffenheit prüfen!

Jährlich am 1. Februar wird der Zuschnitt der Referenzparzellen/Feldblöcke aktualisiert, welcher bis zum darauffolgenden 31. Januar seine Gültigkeit behält. Änderungen können dabei bspw. durch Straßenbaumaßnahmen, Flurbereinigungen oder Korrekturen

 

Thüringer Bauernverband e.V.
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