Jährlich am 1. Februar wird der Zuschnitt der Referenzparzellen/Feldblöcke aktualisiert, welcher bis zum darauffolgenden 31. Januar seine Gültigkeit behält. Änderungen können dabei bspw. durch Straßenbaumaßnahmen, Flurbereinigungen oder Korrekturen
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Der Thüringer Bauernverband hat vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Eilmeldung bezüglich einer möglichen Ausbringung von Gülle-, Gärrest und Silosickersaft erhalten.
Damit haben Betriebe die Möglichkeit
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Fax: +49 (0)361 262 532 25
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