Ende letzten Jahres erklärte die EU-Kommission der Bundesregierung, dass sie deutliche Zweifel hinsichtlich der Gebietsabgrenzung der sogenannten Roten Gebiete hat und Deutschland bezüglich der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV) nachsteuern muss. Die EU-Kommission forderte, dass die Gebietsabgrenzung nach einem einheitlichen und kohärenten Verfahren erfolgen muss.
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