Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten ist die Bundesregierung der Kritik der EU-Kommission nachgekommen, in Deutschland ein „einheitliches“ Verfahren zur Ausweisung der Nitrat- und Phosphatkulisse zu installieren.
Das schien Anfangs gelungen zu sein, doch im August letzten Jahres dann der Schock:
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