Am 29. September haben die Bundesländer die Chance vertan, die Landwirtschaft um eine Belastung im Bereich der Düngung zu erleichtern. Auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung stand die Streichung der Stoffstrombilanz. Die Initiative dazu kam unter anderem auch aus Thüringen.
Entgegen dem Votum des Agrarausschusses hat sich das Plenum leider nicht auf die Streichung der Stoffstrombilanz verständigt. Der Deutsche Bauernverband sowie die Landesbauernverbände hatten dies noch einmal in einem Schreiben an die Staatskanzleien gefordert.
Bei allem Verdruss über diese Entscheidung ist es positiv zu werten, dass die Länderkammer den Bund erneut nachdrücklich auffordern, ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches System für eine Maßnahmendifferenzierung auf der Basis der Daten des Wirkungsmonitorings zu etablieren. Dies geht in die Richtung der Forderung des Berufsstandes, einzelbetriebliche Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe zu schaffen.