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Düngung & Rote Gebiete

Düngung & Rote Gebiete (23)

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag die Novelle des Düngegesetzes gestoppt, für das die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Vorausgegangen war ein vergeblicher Versuch der Bundesregierung, mit einer Protokollerklärung die Außerkraftsetzung der Stoffstrombilanz-VO anzukündigen, das Gesetz selbst (mitsamt der vorgesehenen Ermächtigung für eine solche Regelung) aber unverändert zu lassen. Die Kritik des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit seinen Landesverbänden bezog sich u.a. auf die weitgehenden Ermächtigungen, auf die fehlende Berücksichtigung des Verursacherprinzips und auf die weiter steigende Bürokratie. Mit dem Düngegesetz sollte auch das Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung umgesetzt werden obwohl noch nicht mal ein Entwurf des Monitorings vorliegt. In der Presse verbreitete Meldungen über angeblich drohende Strafzahlungen sind maßlos übertrieben bzw. unzutreffend. Gegenüber Politik und Medien gilt es angesichts des Beschlusses zu betonen, dass die EU-KOM nie eine Stoffstrombilanz gefordert hat und nur das Wirkungsmonitoring Bestandteil der Verhandlungen zwischen Bundesregierung und EU-KOM im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens war und dieses vom Grundsatz her unumstritten ist. Die Initiative aus Thüringen zur Streichung der Stoffstrombilanz fand damals keine Zustimmung. Im Vermittlungsausschuss wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, die Stoffstrombilanz möglichst komplett zu streichen. Der DBV mit seinen Landesverbänden hat immer wieder auf die Sinnlosigkeit dieser Verordnung gegenüber der Politik hingewiesen. Zuletzt mit einem Schreiben an die Staatskanzleien der Länder. Die Entscheidung des Bundesrates kann als ein Erfolg für die Verbandsarbeit gewertet werden auch wenn die Stoffstrombilanz noch nicht vom Tisch ist.

Rukwied: Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen

Aus Sicht des Präsidenten des DBV, Joachim Rukwied, zeigt die Ablehnung des Düngegesetzes durch den Bundesrat, dass nach wie vor erheblicher Korrekturbedarf bei diesem Gesetzesvorhaben besteht. „Es ist richtig, dieses Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit, zumal die von der EU-Kommission geforderten Punkte im Wesentlichen unstrittig sind. Die Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens werden damit erfüllt. Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission. Für unsere Bauern ist jedoch entscheidend, dass ein fachlich praktikables und unbürokratisches Gesetz auf den Weg gebracht wird.“ Die Landwirtschaft sieht sich beim Gewässerschutz auf dem richtigen Weg. Der jüngste Nitratbericht 2024 von BMUV und BMEL zeigt, dass die Entwicklung der Wasserqualität positiv ist und die Anstrengungen der Landwirte im Bereich effizienterer Düngung und emissionsmindernder Ausbringungstechnik Wirkung zeigen.
Der hier angesprochene Nitratbericht des BMUV und des BMEL wurde gestern veröffentlicht und ist hier abrufbar.

Jährlich am 1. Februar wird der Zuschnitt der Referenzparzellen/Feldblöcke aktualisiert, welcher bis zum darauffolgenden 31. Januar seine Gültigkeit behält. Änderungen können dabei bspw. durch Straßenbaumaßnahmen, Flurbereinigungen oder Korrekturen

 

Der Thüringer Bauernverband hat vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Eilmeldung bezüglich einer möglichen Ausbringung von Gülle-, Gärrest und Silosickersaft erhalten. 

Damit haben Betriebe die Möglichkeit 

Aufgrund der hohen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten sind die landwirtschaftlichen Flächen in Thüringen durchnässt und aufgeweicht. Darüber hinaus haben die anhaltenden Niederschläge die Füllstände von Güllelägern zusätzlich angehoben.
Aufgrund der vielen Regeln im Rahmen der Konditionalität, insbesondere Mindestbodenbedeckung, späträumenden Kulturen und eventuellen Herausforderungen bei anstehenden Düngemaßnahmen, haben wir beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum nachgefragt und um Klarheit gebeten:
Am 29. September haben die Bundesländer die Chance vertan, die Landwirtschaft um eine Belastung im Bereich der Düngung zu erleichtern. Auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung stand die Streichung der Stoffstrombilanz. Die Initiative dazu kam unter anderem auch aus Thüringen. Entgegen dem Votum des Agrarausschusses hat sich das Plenum leider nicht auf die Streichung der Stoffstrombilanz verständigt. Der Deutsche Bauernverband sowie die Landesbauernverbände hatten dies noch einmal in einem Schreiben an die Staatskanzleien gefordert. Bei allem Verdruss über diese Entscheidung ist es positiv zu werten, dass die Länderkammer den Bund erneut nachdrücklich auffordern, ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches System für eine…
Am 1. Juni hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit sind auch die drohenden Strafzahlungen vom Tisch und ein jahrelanger Rechtsstreit über die Düngegesetzgebung in Deutschland findet sein Ende. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes war diese Entscheidung längst überfällig. Nach Aussage des DBV-Generalsekretärs Bernhard Krüsken sei es jetzt wieder möglich, zu geordneten rechtsstaatlichen Verfahren im Düngerecht zurückzukehren, weil die EU-Kommission nicht mehr auf Zuruf Änderungen in der Düngeverordnung durchdrücken könne. Umso mehr bleibe es dringend erforderlich, einzelbetriebliche und verursachergerechte Klauseln für gewässerschonend wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte statt Pauschalauflagen in roten Gebieten einzuführen, so Krüsken weiter.  Nach Aussagen…
Am 2. Februar fand im Haus der Grünen Verbände ein Treffen des Projekts „Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft“ statt. Das Projekt fand seinen Ursprung in der Arbeitsgruppe Nitratgebiete (AG). Um detailliertere Informationen bezüglich der Wechselwirkungen von Geologie, Hydrogeologie, landwirtschaftlicher Stickstoffeinträge und Beaufschlagung des Grundwassers mit Nitrat zu gewinnen, wurde ein Projekt entwickelt, welches durch die Thüringer Aufbaubank gefördert wird. Nach der genannten Detailanalyse werden mit den beteiligten landwirtschaftlichen Betrieben zusammen standortspezifische Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen entwickelt. Das Projektgebiet befindet sich im Trockengebiet „Innere Thüringer Ackerebene“ (440 bis 550 mm Jahresniederschlag) zwischen Sömmerda und Weimar gelegen. Im ersten Projektzeitraum erfolgte durch…
Auf der Internetseite des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und ländlichen Raum ist eine Übersicht zu den aktuell geltenden Sperrzeiten zur Ausbringung von Düngemitteln als Tabelle zu finden. Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass nach der Düngeverordnung separierte Gülle, feste Gärrückstände oder fester Klärschlamm nicht als Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost zählt und somit die Sperrzeit bis zum 31. Januar gilt. Feste Gärrückstände oder Klärschlamm sowie separierte Gülle sind nach Düngeverordnung nicht als Komposte oder Festmist einzuordnen, sondern bleiben gemäß ihres Ausgangsproduktes Biogasgärrückstände bzw. Gülle, nur eben in fester Form. https://tlllr.thueringen.de/fileadmin/TLLLR/Themen/Landwirtschaft/Duengung/sperrzeiten_DueV2020.pdf
Die vergangenen Jahre mit Niederschlagsmengen von teilweise unter 500 Millimeter zeigten einmal mehr auf, wie essentiell der Schutz des Bodenwassers ist. Daher werden nicht nur aus ökonomischer Sicht seit über 30 Jahren die Flächen im Freistaat mittels konservierender und pflugloser Bodenbearbeitung bewirtschaftet. In dieser Zeit entwickelten sich weitere Verfahren zum Schutz des wichtigen Bodenwassers. Darüber hinaus soll das Bodengefüge und damit die Wasseraufnahmekapazität verbessert werden, der Erosionsschutz erhöht und die Ökonomie verbessert werden. Solch ein Verfahren wird derzeit im Rahmen eines LFE-Projekts im gesamten Gebiet des Freistaats erprobt und wissenschaftlich begleitet. Start der Strip Till-Kooperation Thüringen war im Juni 2020…
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