Am 24. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Bayrische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam ist und damit zentrale Kritikpunkte aus der Landwirtschaft bestätigt. Die Ausweisung der Nitrat- und Phosphatkulisse ist damit in Bayern für die Verwaltung und für die Landwirtschaft wirkungslos. Das Urteil hat Strahlkraft für alle anderen Bundesländer.
Warum ist die Ausweisung unwirksam?
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