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Bundesrat lehnt Düngegesetz ab!

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag die Novelle des Düngegesetzes gestoppt, für das die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Vorausgegangen war ein vergeblicher Versuch der Bundesregierung, mit einer Protokollerklärung die Außerkraftsetzung der Stoffstrombilanz-VO anzukündigen, das Gesetz selbst (mitsamt der vorgesehenen Ermächtigung für eine solche Regelung) aber unverändert zu lassen. Die Kritik des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit seinen Landesverbänden bezog sich u.a. auf die weitgehenden Ermächtigungen, auf die fehlende Berücksichtigung des Verursacherprinzips und auf die weiter steigende Bürokratie. Mit dem Düngegesetz sollte auch das Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung umgesetzt werden obwohl noch nicht mal ein Entwurf des Monitorings vorliegt. In der Presse verbreitete Meldungen über angeblich drohende Strafzahlungen sind maßlos übertrieben bzw. unzutreffend. Gegenüber Politik und Medien gilt es angesichts des Beschlusses zu betonen, dass die EU-KOM nie eine Stoffstrombilanz gefordert hat und nur das Wirkungsmonitoring Bestandteil der Verhandlungen zwischen Bundesregierung und EU-KOM im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens war und dieses vom Grundsatz her unumstritten ist. Die Initiative aus Thüringen zur Streichung der Stoffstrombilanz fand damals keine Zustimmung. Im Vermittlungsausschuss wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, die Stoffstrombilanz möglichst komplett zu streichen. Der DBV mit seinen Landesverbänden hat immer wieder auf die Sinnlosigkeit dieser Verordnung gegenüber der Politik hingewiesen. Zuletzt mit einem Schreiben an die Staatskanzleien der Länder. Die Entscheidung des Bundesrates kann als ein Erfolg für die Verbandsarbeit gewertet werden auch wenn die Stoffstrombilanz noch nicht vom Tisch ist.

Rukwied: Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen

Aus Sicht des Präsidenten des DBV, Joachim Rukwied, zeigt die Ablehnung des Düngegesetzes durch den Bundesrat, dass nach wie vor erheblicher Korrekturbedarf bei diesem Gesetzesvorhaben besteht. „Es ist richtig, dieses Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit, zumal die von der EU-Kommission geforderten Punkte im Wesentlichen unstrittig sind. Die Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens werden damit erfüllt. Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission. Für unsere Bauern ist jedoch entscheidend, dass ein fachlich praktikables und unbürokratisches Gesetz auf den Weg gebracht wird.“ Die Landwirtschaft sieht sich beim Gewässerschutz auf dem richtigen Weg. Der jüngste Nitratbericht 2024 von BMUV und BMEL zeigt, dass die Entwicklung der Wasserqualität positiv ist und die Anstrengungen der Landwirte im Bereich effizienterer Düngung und emissionsmindernder Ausbringungstechnik Wirkung zeigen.
Der hier angesprochene Nitratbericht des BMUV und des BMEL wurde gestern veröffentlicht und ist hier abrufbar.

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