Aufgrund der vielen Regeln im Rahmen der Konditionalität, insbesondere Mindestbodenbedeckung, späträumenden Kulturen und eventuellen Herausforderungen bei anstehenden Düngemaßnahmen, haben wir beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum nachgefragt und um Klarheit gebeten:
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