Bereits im Schreiben von EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius vom 24. Juni 2021 an die damaligen Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze wurden Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Rechts durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) und den darin formulierten Ausnahmen seitens der EU geäußert.
Daraufhin war das BMEL bestrebt, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das weitere Vorgehen abzustimmen und die offenen Fragen zu klären. Dazu haben Bund und Länder intensiv daran gearbeitet, die Methodik und fachliche Grundlage der ausgewiesenen roten Gebiete zu begründen.
Im letzten Gespräch am 14. Januar zwischen der neuen Bundesregierung und der EU-Kommission wurde deutlich, dass die EU das bisherige Vorgehen in den Bundesländern nicht akzeptiert. Infolgedessen erklärten Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir und Bundesumweltministerin Lemke ihre Bereitschaft, den Rechtsrahmen der AVV nachzubessern.
Fachlich geht es im Wesentlichen darum, dass die bisherige AVV einige Kriterien zur aktuellen Bewirtschaftung und zu Nitratausträgen aus landwirtschaftlichen Flächen bei der Gebietsabgrenzung berücksichtigt (sog. Emissionsansatz). Die EU lehnt diesen Emissionsansatz ab und fordert eine Änderung der AVV ohne dieses Kriterium.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit ein neues Konzept zur Ausweisung der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete aus und hat bis Mitte Februar Zeit, die Forderungen der EU-Kommission umzusetzen sowie vorzulegen. Das neue, mit der EU abgestimmte Verfahren muss anschließend im Bundesrat verabschiedet werden. Im Anschluss werden die Länder die belasteten Gebiete mit einer Änderung der Landesverordnungen erneut ausweisen. Nach derzeitigen Abschätzungen wird die bevorstehende Änderung in der Gebietskulisse zu einem Flächenzuwachs und einer Verschiebung der roten Gebiete führen. Details sind dazu nicht bekannt.
Derzeit kann nicht beurteilt werden, inwieweit ein neues Modell zur Ausweisung der belasteten Gebiete die geografischen und klimatischen Gegebenheiten der ostdeutschen Bundesländer als Trockenregion berücksichtigen kann und wird.
Aufgrund dessen haben die ostdeutschen Landesbauernverbände in dieser Woche in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir und Bundesumweltministerin Lemke auf die geringen Jahresniederschläge und die daraus resultierenden geringen Sickerwasserraten hin-gewiesen. Während hohe Jahresniederschläge durch Verdünnungseffekte zu geringeren Nitratkonzentrationen im Sickerwasser führen, kann es in den niederschlagsarmen Gebieten dazu führen, dass es durch vergleichsweise geringe Nitrataustragsmengen zu einer schnelleren Überschreitung der Schwellenwerte kommt. Weiterhin wird eine verursacherbezogene und differenzierte Vorgehensweise und ein Ausbau des Messnetzes gefordert. Durch eine bessere Dichte und Verteilung der Messstellen können die Gebiete differenzierter betrachtet werden.
Nochmals soll auf das Ertrags- und Qualitätsmonitoring Rote Gebiete des DBV hingewiesen werden. Dazu werden möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe gesucht, die Flächen innerhalb und außerhalb der Roten Gebiete bewirtschaften.
Ziel ist es einen Überblick über die Auswirkungen auf die Erträge und Qualitäten durch die neue Düngeverordnung bei ausgewählten Ackerkulturen zu erhalten. Neben der besseren Quantifizierung der finanziellen Verluste in den betroffenen Gebieten, soll eine umfangreiche Argumentationsgrundlage für Diskussionen um die Düngeverordnung, Anpassung der Gebiete oder entsprechender finanzieller Entschädigung geschaffen werden. Auch wenn mit dem Monitoring die Düngeverordnung nicht kurzfristig ausgehebelt werden kann, so ist es für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte eine Möglichkeit, einen Beitrag für eine fundierte Argumentation gegenüber Politik und Gesellschaft zu leisten.
Ansprechpartner Monitoring
André Rathgeber
Referent für Pflanzenbau und Umwelt
Telefon: +49 (0)361 262 532 06
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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