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Wachsende Kritik zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Pflanzenschutzmittelreduktion

Der am 22. Juni veröffentlichte Vorschlag einer Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln stößt auf internationaler und nationaler Ebene immer mehr auf Kritik. Der Entwurf würde in seiner jetzigen Form zu einem faktischen Totalverbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel in der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft in Thüringen gleichermaßen bedeuten. Darüber hinaus müssten sich die Betriebe auf zusätzliche Auflagen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, weitere Schulungen sowie eine Ausweitung der technischen Überwachung einstellen.

Auf internationaler Ebene haben sich die Länder Österreich, Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Polen, Rumänien, Slowenien und Slowakei gegen den Vorschlag ausgesprochen und legen der EU-Kommission nahe, den Entwurf nicht 1 zu 1 umzusetzen. Weniger kritisch zeigt sich dabei der Beschluss des Bundesrats vom 16. September. Eine grundsätzliche Ablehnung des Entwurfs lässt sich in dem Beschluss nicht erkennen. Der Fokus liegt mehr auf redaktionellen Anmerkungen im Papier wie beispielsweise der Überarbeitung der Begriffsbestimmung der „ökologisch empfindlichen Gebiete“ oder dem Exportverbot von in Deutschland verbotenen aber hier produzierten Pflanzenschutzmitteln in andere Länder.

Deutlich kritischer äußern sich der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz des Thüringer Landtags. Aufgrund der starken Reglementierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln werde die Gefahr gesehen, dass die Sicherung der Produktion von Lebensmitteln auf dem bisherigen Niveau nicht mehr gewährleistet werden könne, so ein Auszug des Landwirtschaftsausschuss aus der Unterrichtung des Thüringer Landtags. Ähnlich äußert sich auch Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij in ihrer Antwort auf das Schreiben des Thüringer Bauernverbandes vom August, in dem auf die extreme Tragweite des Entwurfs und die nicht bezifferbaren negativen Auswirkungen für die Thüringer Landwirtschaft und Ernährungssicherheit hingewiesen wurden.

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