Ab 1. Oktober 2022 werden Renten wegen voller Erwerbsminderung bei einem Hinzuverdienst bis 520 Euro in voller Höhe gewährt. Das bedeutet, dass ein Hinzuverdienst einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erst dann angerechnet wird, wenn mehr als monatlich 520 Euro erzielt werden.
Bis 30. September 2022 gilt noch die alte Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro.
Für weitere Fragen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse, Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und zur Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband zur Verfügung.