Per Gesetzentwurf hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2023 grundlegende Änderungen der Hinzuverdienstregelungen auf den Weg gebracht.
Bezieherinnen und Bezieher von vorzeitigen Altersrenten dürfen demnach ab 1. Januar 2023 unbegrenzt dazu verdienen.
Für Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden: Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann ab 2023 bis zu 1.447,60 Euro monatlich dazu verdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Hinzuverdienstgrenze zukünftig auf monatlich 2.895,20 Euro angehoben werden.
Für weitere Fragen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse, Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und zur Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband zur Verfügung