Nach Versendung der Beitragsbescheide zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Januar 2025 gab es verschiedentlich Kritik an den der Beitragsbemessung seit 2025 zugrunde liegenden Standardeinkommenswerten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat entsprechende Hinweise über die Landesverbände gesammelt und zur Überprüfung an die Sozial-Versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weitergegeben.
Fehler bei einzelnen Katasterarten im Rahmen der Überprüfung festgestellt
Bei der Überprüfung ist aufgefallen, dass es bei den Beitragsbescheiden für die Produktionsbereiche Mähdrusch und Hopfen Fehler gab und zwar in allen Landkreisen:
Infolge dieser Fehler kam es zu einem zu hohen Ansatz des Standardeinkommens.
Information über Fehler und Korrektur der Beitragsbescheide
Bearbeitung weiterer Beanstandungen
Die SVLFG wird die Überprüfung weiterer Beanstandungen fortsetzen.
Soweit keine weiteren Fehler festgestellt werden, sollen Verbesserungen durch die Vertreterversammlung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossen werden.
Zum 1. Januar 2025 ist für die Beitragsberechnung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) das Standardeinkommen die Grundlage, das auf betriebswirtschaftlichen Daten beruht, die das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) sowie das Thünen-Institut (TI) jährlich zur Verfügung stellen.
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Der folgende Beitrag gilt für Unternehmen, die die Mindestgröße zur Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) erreicht haben.
Wie muss ich meinen MiFa in meinem landwirtschaftlichen Familienunternehmen (FamU) richtig versichern?
Zu Beginn der Beschäftigungen erfolgt immer die Prüfung des MiFa-Status:
Diese Prüfung der Tätigkeit im Familienunternehmen erfolgt anhand der Hauptberuflichkeitsgrundsätze:
oder
4.1 MiFa im landwirtschaftlichen FamU und Arbeitnehmertätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen FamU
Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Person ein MiFa!
Auswirkungen für die Krankenversicherung:
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Person kein MiFa!
Auswirkungen für die Krankenversicherung:
4.2. MiFa mit Arbeitsvertrag im landwirtschaftlichen FamU und berufliche selbstständige Tätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen FamU
(A) Die Beschäftigung des MiFas in dem landwirtschaftlichen FamU erfolgt:
oder
Damit Annahme der hauptberuflichen Tätigkeit als MiFa! demzufolge keine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit.
Auswirkungen für die Krankenversicherung: Versicherungspflicht in der LKK als MiFa.
(B) Die Beschäftigung des MiFas in dem landwirtschaftlichen FamU erfolgt:
und
Damit Annahme einer hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen FamU - kein MiFa!
Auswirkungen für die Krankenversicherung: Keine Versicherungspflicht in der LKK als MiFa.
4.3. MiFa ohne Arbeitsvertrag im landwirtschaftlichen FamU und berufliche selbstständige Tätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen FamU
In diesem Fall erfolgt die Prüfung anhand des Zeitaufwandes und des Arbeitseinkommens aus der außerlandwirtschaftlichen selbständigen Tätigkeit.
Zeitaufwand |
und |
Einkommen |
|
der außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit |
|||
> 30 h / Woche |
und |
> 25 % |
der monatlichen Bezugsgröße (2023: 3.395 Euro) |
> 20 h / Woche |
und |
> 50 % |
|
£ 20 h / Woche |
und |
> 75 % |
Sind diese Kriterien für eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen FamU erfüllt, besteht keine Versicherung als MiFa in der LKK.
Entscheidend ist immer der Einzelfall. Ist eine eindeutige Beurteilung nach dem Zeitaufwand und Arbeitseinkommens nicht möglich, wird geprüft, ob das Einkommen der selbständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts ist. Übersteigt dieses Einkommen die weiteren Einkünfte (um mind. 20 Prozent) = hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit.
4.4. MiFa im landwirtschaftlichen Familienunternehmen und gleichzeitig landwirtschaftlicher Unternehmer mit Erreichen der Versicherungspflichtgrenze zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse
Ist eine Person gleichzeitig Landwirtin bzw. Landwirt und MiFa, gilt:
Beispiel:
Der Sohn hat ein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen und arbeitet gleichzeitig im Unternehmen des Vaters als MiFa: Der Sohn wird nur als landwirtschaftlicher Unternehmer in seinem eigenen landwirtschaftlichen Unternehmen bei der LKK krankenversicherungspflichtig.
Der folgende Beitrag gilt für Unternehmen, die die Mindestgröße zur Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse erreicht haben.
Wie muss ich mitarbeitende Familienangehörige (MiFa) in meinem landwirtschaftlichen Familienunternehmen richtig versichern?
1. In welcher Krankenkasse muss ein MiFa versichert werden?
Für MiFas besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKK), unabhängig davon, ob familienhafte Mitarbeit oder ein Arbeitsverhältnis besteht. Es besteht für einen MiFa keine Möglichkeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln oder sich in einer privaten Krankenkasse zu versichern. Das gilt auch, wenn man als MiFa mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (2023: 66.600 Euro/Jahr).
2. Wer entrichtet die Beiträge für den MiFa und in welcher Höhe?
Den Beitrag für MiFas zahlt der landwirtschaftliche Unternehmer unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird. Der Beitrag beträgt 50 Prozent des Beitrags der landwirtschaftlichen Unternehmerin bzw. des landwirtschaftlichen Unternehmers.
2.1. Welche Besonderheiten gibt es bei Gesellschaften?
Für MiFas in einer GbR/andere Gesellschaft gilt: Der Beitrag richtet sich nach dem Flächenwert der Gesamtgesellschaft und nicht nur nach dem Anteil des verwandten Gesellschafters.
Beispiel: Die Schwester eines Gesellschafters ist in der GbR beschäftigt. Der verwandte Gesellschafter hat 40 Prozent Anteil am Gesamtunternehmen. Der korrigierte Flächenwert der GbR beträgt 95.000 Euro.
Das bedeutet theoretisch eine BKL 18 für die Gesellschaft = 590 Euro/Monat; (Jahr 2023). Der verwandte Gesellschafter erhält 40 Prozent des korrigierten Flächenwertes von 95.000 Euro, was einem Flächenwert von 38.000 Euro entspricht und damit = BKL 8 = 298 Euro/Monat (Jahr 2023)
Aber: in diesem Fall, wird der Beitrag nicht vom verwandten Gesellschafter (50 Prozent seines Beitrages) berechnet, sondern vom korrigierten Flächenwert der Gesellschaft (95.000 - 590 Euro/Monat), davon 50 Prozent = 295 Euro/Monat als Beitrag für die Schwester.
3. Welche MiFa sind in der SVLFG /Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versicherungsfrei?
Versicherungsfrei sind MiFas, die
Der folgende Beitrag gilt für Unternehmen, die die Mindestgröße zur Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse erreicht haben.
Wie muss ich mitarbeitende Familienangehörige (MiFa) in meinem landwirtschaftlichen Familienunternehmen richtig versichern?
1. Wer ist eigentlich ein MiFa?
Im Sinne der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu versichernde mitarbeitende Familienangehörige sind:
Weitere Voraussetzungen sind, dass das 15. Lebensjahr vollendet ist (bei Auszubildenden in landwirtschaftlichen Familienunternehmen auch jünger als 15 Jahre) und wenn sie im landwirtschaftlichen Familienunternehmen hauptberuflich beschäftigt sind. (Def. Hauptberuflichkeit siehe 2.)
Die folgenden Bilder zeigen die Verwandtschafts- und Schwägerschaftsgrade.
Abbildung 2: Schwägerschaft bis zum 2. Grad
1.1. Ist die Ehegattin bzw. der Ehegatte ein MiFa?
Zwischen Ehegatten besteht kein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis.
Aber:
Auch die Ehegattin bzw. der Ehegatte der landwirtschaftlichen Unternehmerin bzw. des Unternehmers, die/der in einem sozialversicherungspflichtigen entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis (Entgelt über Geringfügigkeitsgrenze – 2023: über 520 Euro/Monat) im landwirtschaftlichen Unternehmen des anderen Ehegatten tätig ist, wird in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) wie ein MiFa versichert. In der Alterssicherung der Landwirte gilt die Ehegattin bzw. der Ehegatte aber als Landwirtin bzw. Landwirt.
2. Hauptberuflichkeit bei einem MiFa
2.1. Wann liegt Hauptberuflichkeit bei einem MiFa vor?
Hauptberuflichkeit nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) liegt vor, wenn
oder
Ein nur gelegentliches Erfüllen dieser Voraussetzungen führt nicht zur Versicherungspflicht. Gelegentlich in diesem Sinn ist ein Zeitraum bis zu drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres (§§ 2 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 4 Satz 1 KVLG 1989).
2.2. Wann liegt keine Hauptberuflichkeit bei einem MiFa vor?
Keine Hauptberuflichkeit liegt vor
2.3. Was ist, wenn die kurzfristige Beschäftigung doch länger dauert?
Wie bereits ausgeführt, liegt keine Hauptberuflichkeit bei einer kurzfristigen Beschäftigung vor. Dabei gelten für aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Personen nur die Zeiten nach dem Ausscheiden.
Hauptberuflichkeit tritt aber dann ein, wenn:
Dabei sind alle kurzfristigen Beschäftigungen zusammenzuzählen. Es gelten nicht nur die Beschäftigungen im eigenen landwirtschaftlichen Familienunternehmen, sondern auch solche, die in anderen gewerblichen Betrieben ausgeübt wurden.
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